Der Vorname Adolf ist nicht nur in Deutschland, sondern weltweit mit dem NS-Diktator Adolf Hitler verbunden und dadurch stark negativ belastet. In der Folge sollte der Name logischerweise auf der Liste der verbotenen Vornamen stehen, die deutsche Standesämter für Kinder nicht zulassen - oder? Tatsächlich ist Adolf aber nicht verboten, sondern bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Justizexperten erklären, was es damit auf sich hat und warum sich Eltern trotzdem dagegen entscheiden sollten. Satan, Judas, Lenin, Lucifer oder Superman: Die Liste der in Deutschland verbotenen Vornamen ist lang, doch Adolf bzw. Adolph taucht darauf nicht auf. Dabei würde man meinen, dass der Name, der sofort mit dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte assoziiert wird, nicht nur ein ethisches, sondern auch ein juristisches Tabu ist.
Adolf als Vorname: So ist der komplizierte rechtliche Stand
Seit Anfang der 1950er wurde der Name verständlicherweise kaum noch vergeben. In deutschen Statistiken findet er sich jährlich aber noch immer bis zu 15 Mal. Die deutsche Komödie "Der Vorname" (2018) mit Florian David Fitz und Christoph Maria Herbst dreht sich sogar komplett um die Frage, ob Eltern ihr Kind heutzutage noch Adolf nennen dürfen. Die Antwort lautet: Ja, sie dürfen es. Doch sie müssen sich der gesellschaftlichen Folgen bewusst sein und werden eventuell vorab bezüglich ihrer politischen Haltung unter die Lupe genommen, wie das Portal Fachanwalt.de erklärt.
Eltern sollten unbedingt abwägen, ob ein Vorname mit dem Kindeswohl vereinbar ist, und ob das Kind dadurch lebenslang unter eine Stigmatisierung leiden könnte - wovon in diesem Fall stark auszugehen ist. Standesämter haben das Recht, einen Vornamen abzulehnen, wenn solche Folgen zu befürchten sind oder den Eltern eine rechtsextreme Gesinnung nachgewiesen werden kann, ergänzt die Kanzlei Rose & Partner. Dann kann das Standesamt von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen und sich weigern, den Namen auf die Geburtsurkunde zu setzen.
Welche Namen die Standesbeamten durchwinken, ist vom deutschen Namensrecht abhängig. Jährlich erweitert die Gesellschaft für deutsche Sprache außerdem ihre Liste der zulässigen Vornamen, unter denen sich mittlerweile auch kurioses wie "Christmas" oder "Sheriff" findet.
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