Emilia, Sophia, Noah oder Matteo - das sind laut der jährlich erstellten Babynamen-Rangliste von Hobby-Namensforscher Knud Bielefeld 2024 die Favoriten vieler Eltern gewesen. Das ergab die Auswertung von 240.000 Geburtsmeldungen.
Doch längst nicht alle Namen, die sich Eltern für ihr Kind überlegen, landen letztendlich auch auf dem Ausweis. Zum Schutz des Kindes sind einige Namen in Deutschland nämlich gar nicht erlaubt.
Namensgebung in Deutschland: Standesamt entscheidet über Zulässigkeit
Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es auf dem Papier keine konkreten Regelungen, wenn es um die Namensgebung eines Kindes geht - heißt es zumindest in einer entsprechenden Erklärung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Namensrecht in Deutschland: "Konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Zulässigkeit bestimmter Vornamen existieren nicht. Vielmehr handelt es sich um einen richter- und gewohnheitsrechtlich geprägten Bereich", ist darin zu erfahren.
Buchtipp: 'Vornamen: Von außergewöhnlich bis zeitlos' jetzt ansehenAllerdings sind viele Teilaspekte schriftlich festgelegt: Dazu gehört beispielsweise, wie und wann der Name eingetragen werden muss. Den Namen, den du deinem Kind geben möchtest, musst du im für den Landkreis zuständigen Standesamt anzeigen. Dies sollte innerhalb des ersten Monats nach der Geburt geschehen. Nach der Zulassung wird der Name auch ins Geburtenregister eingetragen. Die Beamten im Standesamt prüfen den Namen und können ihn zum Schutz des Kindes auch ablehnen. Folgende Namen wurden von Standesämtern in Deutschland beispielsweise nicht zugelassen:
- Lenin
- Satan
- Superman
- Rosenherz
- Waldmeister
- Bierstübl
- Schroeder
- Agfa
- Pillula
- Judas
- Tom Tom
- Holgerson
- Lord
- Stone
- Sonne
- Pain (englisch: Schmerz)
- Thanatos (altgriechisch: Tod)
- Verleihnix
- Gucci
- Grammophon
- Whisky
- Celle
- Puppe
- Jürgenson
- Atomfried
- Borussia
- Junge
- Westend
- Nelkenheini
Des Weiteren setzen sich die verpflichtenden Namen aus einem Vor- und einem Nachnamen zusammen. Daneben können als sogenannte Wahlnamen mehrere Vornamen eingetragen werden. Im Normalfall werden hier vier bis fünf problemlos eingetragen - bei einer höheren Anzahl entscheidet das Standesamt im Individualfall.
Kuriose Vornamen: Diese außergewöhnlichen Namen sind erlaubt
Manchen Eltern ist es besonders wichtig, einen außergewöhnlichen Namen für das Kind auszusuchen. Die Regeln der Zulassung sind in manchem Fällen etwas kurios: Während Namen wie "Kirsche" abgelehnt werden, werden teilweise Namen wie "Oleander", "August" oder "November" akzeptiert.
Nach welchen Kriterien hier selektiert wird, ist also für uns als Bürgerinnen und Bürger nicht immer ganz durchsichtig. Oft folgt deshalb ein Stirnrunzeln, wenn man liest, welche kuriosen Vornamen zugelassen wurden. Solche Vornamen sind beispielsweise "Schokominza" oder "Schneewittchen". Weitere kuriose Namen, die zugelassen wurden, sind zum Beispiel:
- Champagna
- Nussi
- Winnetou
- Prestige
- Smudo
- Cinderella-Melodie
- Klee
- Tarzan
- Ikea
- Eitelfritz
- Solarfried
- Leonardo da Vinci Franz
Es liegt also ganz im Ermessen des Standesbeamten, ob der kuriose Name zugelassen wird oder nicht. Ein Sonderfall ist übrigens der Name Adolf: Obwohl er in Deutschland negativ konnotiert ist, darf der Name aufgrund seiner langen Tradition als Vorname weiterhin vergeben werden.
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