- Weitergabe von Parktickets auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt
- Privatparkplätze können abweichende Regeln haben
- Wichtig: Nutzungsbedingungen des Parkplatzes beachten
Als Autofahrer einen Parkplatz zu finden, ist oft ein lästiges Thema. Dann muss man sich zusätzlich noch ein Ticket kaufen. Nicht gerade selten hat man dabei Zeit über und gibt das Ticket einfach den nächstbesten Autofahrer. Darf man das eigentlich? Schließlich gibt es beim Parken einige Regeln zu beachten. Zum Beispiel, wer ohne Parkscheibe parkt, wird zur Kasse gebeten und auch auf zwei Parkplätzen zu stehen kann richtig teuer werden. Wir klären auf, ob ein noch gültiges Parkticket weitergegeben werden darf oder nicht.
Parkticket weitergeben: Erlaubt, oder solltest du das lieber lassen?
Vor allem in Großstädten wird die Parkplatzsuche gern zur Qual und erscheint oft wie ein Ding der Unmöglichkeit. Öffentliche Parkplätze sind dabei oftmals die Rettung. Allerdings haben diese eine nervige Gemeinsamkeit: sie kosten Geld. Man kauft sich also ein Ticket und legt es hinter die Frontscheibe und geht zum Einkaufsbummel in die Stadt. Weil man kein Knöllchen kassieren will, plant man lieber mehr Zeit ein und zahlt dementsprechend mehr. Am Ende ist man wieder an seinem Auto und hat natürlich noch Zeit über.
Also einfach einem anderen Parkplatzsuchenden das Ticket anbieten, sodass das Geld nicht verschwendet ist und zusätzlich macht einem Mitmenschen noch eine Freude. So einfach ist es leider nicht. Ob man das noch gültige Parkticket weitergeben darf oder nicht, kommt nämlich ganz darauf an, wo sich der Parkautomat befindet. Sollte er sich auf einem öffentlichen Parkplatz befinden, ist das überhaupt kein Problem.
Denn es ist völlig egal, wer das Ticket gekauft hat und für welches Auto. Solange der Parkschein gültig ist, kannst du ihn also ohne Probleme weitergeben. Das Ziel, welches nämlich die Städte mit den kostenpflichtigen Parkplätzen verfolgen, ist, dass öffentliche Parkplätze nicht von Dauerparker besetzt werden sollen. Gibst du deinen noch gültigen Schein also weiter, machst du einen anderen Autofahrer glücklich und die das Ziel der Städte wird auch erfüllt.
Auf Privatparkplätzen können Regeln abweichen
Auf öffentlichen Parkplätzen vielleicht kein Problem, aber dafür auf privat betriebenen. Denn dort legt der jeweilige Betreiber die Regeln fest. Darin eingeschlossen ist auch die Weitergabe von eigentlich noch gültigen Parkscheinen.
So kann der Betreiber in den Nutzungsbedingungen des Parkplatzes festlegen, dass eine Weitergabe weder gültig noch erlaubt ist. Solltest du dich also auf einem privaten Parkplatz befinden, dann checke lieber doppelt und lese das Kleingedruckte, bevor du dein Ticket verschenkst.