• Umtausch alter Führerscheine: Scheckkartenformat, gestaffelte Fristen
  • Neue Regelungen: Gültigkeit 15 Jahre, keine erneute Fahrprüfung
  • Änderungen für Fahrer über 50: Schlüsselziffer 79, ärztliche Bescheinigung notwendig

Die Zeiten, in denen man seinen Führerschein ein Leben lang behalten konnte, sind vorbei. Egal, wie alt das Foto darauf war, es gab keine Notwendigkeit, ihn zu erneuern. Heute jedoch sind sowohl die alten "grauen Lappen" als auch die rosa Nachfolgeversionen immer weniger zu sehen, da sie durch Führerscheine im Scheckkartenformat ersetzt werden müssen. Bestimmte Jahrgänge sind zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Übrigens: Ab 2024 könnte der SUV-Führerschein kommen.

Fahrerlaubnis läuft ab: Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Vor allem die älteren Semester hatten ihn: den grauen "Lappen". Unhandlich, mit der Zeit unansehnlich und meistens mit einem Bild aus jungen Jahren versehen. Später wurde er Rosa und etwas kleiner, aber auch dieser war in der Dauer unbegrenzt gültig. Inzwischen gibt es ihn nur noch im Scheckkartenformat, mit einem biometrischen Passbild und in der Dauer auf 15 Jahre beschränkt. Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Als Begründung wird angeführt, dass alle in der EU ausgestellten Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster aufweisen sollen. 

Der Umtausch wird in Deutschland nach gestaffelten Fristen umgesetzt. Damit sollen lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden vermieden werden. Als letzter Stichtag wurde der 19. Januar 2033 festgelegt, aber je nach Geburts- und Ausstellungsjahr muss der Tausch früher erfolgen. Bei Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum bis zum 31. Januar 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend

  • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Achtung: Nach dem Stichtag werden alle noch nicht umgetauschte Führerscheine ungültig. Außerdem musst du selbst aktiv werden, ein Anschreiben als Erinnerung wird nicht übersandt.

Welche weiteren Führerschein-Regelungen gibt es?

Wichtig zu wissen: Für alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt, dass sie nur noch 15 Jahre gültig sind, danach müssen sie wieder erneuert werden. Und das gilt auch für die umgetauschten Führerscheine. Wer also 2023 den Führerschein erwirbt oder ihn umtauscht, muss dies 2038 erneut vornehmen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht fällig. Dies gilt auch für Motorradführerscheine. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Der Umtausch wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes vorgenommen. 

Für den Umtausch benötigst du: 

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • den aktuellen Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro

Bei Ausstellung an einem anderen Ort benötigst du zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, die du per Post, telefonisch oder, wenn die Digitalisierung dort Einzug gehalten hat, auch online beantragen kannst. 

Beim Umtausch solltest du darauf achten, dass alle eingetragenen Fahrerlaubnisklassen auch so übertragen worden sind. Dies ist vor allem wichtig, wenn du regelmäßig einen PKW-Anhänger bewegst, diese Fahrerlaubnis muss eingetragen sein.  

Änderungen beim Führerschein für Fahrer Ü-50

Um die Änderungen nachvollziehen zu können, musst du den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis kennen. Der Führerschein ist nur das Dokument, das du besitzt. In diesem Dokument ist dann die jeweilige Fahrerlaubnis eingetragen. Wenn du also den Führerschein verlierst, bist du weiterhin in Besitz der Fahrerlaubnis, dir wird nur die Urkunde entzogen. Einen gravierenden Unterschied gibt es noch bei der Rechtsprechung: Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, also wenn du ihn zu Hause vergessen hast. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis hingegen ist eine Straftat.

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Um diese Fahrerlaubnis dreht es sich bei den über 50-Jährigen. Nach dem Umtausch dürfen sie laut Ruhr24 zwar weiterhin die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren, daran ändert sich nichts. Eine genaue Auflistung findest du hier. Weiterhin dürfen sie zudem Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen nutzen, auch mit Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht für diese Gespanne darf maximal bei 18,75 Tonnen liegen.

Laut dem ADAC durften mit der alten Führerscheinklasse 3 ohne jegliche Einschränkung derartige "Großraumfahrzeuge" gefahren werden. Inzwischen fällt dieser Sonderfall aber unter die Lkw-Fahrberechtigung CE 79, eine zusätzliche Erlaubnis ist also nötig. Im "neuen" Führerschein muss dies mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen werden. Will der Führerscheininhaber dies ab seinem 50. Lebensjahr weiterhin nutzen, unterliegt er allerdings den Einschränkungen der LKW-Klasse. 

Konkret bedeutet das: Wenn du diese Klasse weiterhin nutzen willst, musst du beim Umtausch darauf achten, dass die Schlüsselziffer 79 aktiviert wird. Überschreitest du die 50, so ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Wenn die Fahrerlaubnis für die Klasse CE 79 schon länger abgelaufen ist, kann die Behörde auch einen Nachweis über die Fahrpraxis einfordern. Die Gültigkeit der zusätzlichen Fahrerlaubnis ist außerdem auf fünf Jahre beschränkt. 

Fazit: Schon vor dem Führerschein-Umtausch informieren und Schlüsselziffern aktivieren

Ob der Umtausch generell sinnvoll ist, das sei dahingestellt. Beim Umtausch musst du allerdings auf einige Dinge achten, um nicht auf einmal ungewollt und unbewusst in Schwierigkeiten zu geraten. Dazu gehört, dass du dich im Vorfeld mit den Klassen und auch Schlüsselzahlen auseinandersetzen musst. Ob du wirklich die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 nutzen willst, kannst nur du selbst entscheiden. Ebenso fraglich bleibt, ob diese Regelung zur Verkehrssicherheit beiträgt. 

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