• Kreisklinik Roth findet wenige Tage alten Jungen in Babyklappe
  • Wie wird mit einem Findelkind verfahren: Jugendamt erklärt Schritte
  • Säugling kam nach Nürnberg - so könnte es mit ihm weitergehen
  • Vertrauliche Geburt und Babyklappe - haben beide ihre Berechtigung?

Es ist ein seltenes und emotional berührendes Ereignis. Eine anonyme Person legt ein Säugling in einer Babyklappe ab. So geschah es vergangene Woche in der Kreisklinik Roth, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken gegenüber inFranken.de bestätigte. Im Nachhinein prüfte eine Sonderkommission einen Zusammenhang mit der vermissten und vor wenigen Monaten hochschwangeren Alexandra R. aus Nürnberg und verneinte diesen schließlich. Die Leiterin des Jugendamtes am Landratsamt Roth Dorothee Schmidt erklärt, weshalb der kleine Junge schließlich nach Nürnberg kam.

In Roth abgelegtes Baby kam nach Untersuchung nach Nürnberg - wie das Jugendamt dann verfährt

Nicht viele Babyklappen existieren in Bayern. In der Kreisklinik Roth gibt es eine davon - bereits seit 2001, wie es auf der Webseite heißt. Der Wunsch der Ideengeber "Hoffentlich wird das Fach nie benutzt", stand damals dahinter. Das Angebot richte sich "vor allem an Frauen in einer extremen Notsituation". Zur Identität der Mutter sei auch im jüngsten Fall nichts bekannt, wie Schmidt bestätigt. "Zuerst steht die medizinische Versorgung im Vordergrund", führt sie aus. 

So hätten Ärzte der Kreisklinik das wenige Tage alte Baby zunächst in Augenschein genommen. Weil es hier jedoch keine Kinderstation gebe, sei es "umgehend nach der Erstuntersuchung in die Kinderklinik nach Nürnberg gebracht" worden. So sei das übliche Verfahren. Damit werde das Jugendamt Nürnberg zuständig und nehme das Kind in Obhut. Es fungiere gleichzeitig auch als Vormund, "weil das Kind in dem Sinne ja keine Eltern hat", so Schmidt.

Dann gehe es darum, eine Unterbringung zu organisieren. Jedes Jugendamt verfahre dabei individuell. "Es gibt zum Beispiel die Adoptionspflege. Paare, die sich bereits für eine Adoption gemeldet haben, nehmen das Kind schon einmal zur Pflege." Hierbei könnte es testen, ob es sich eine Adoption wirklich vorstellen könne. Daneben gebe es Bereitschaftspflege - über eine kurze Zeitspanne - und weitere Möglichkeiten. 

Leiblichen Eltern bleibt ein Jahr Zeit

Falls es für das Findelkind zu einer Adoption kommt (dies sei eine von vielen Möglichkeiten), seien mehrere Schritte nötig: Die Eltern würden gründlich geprüft und die Adoption müsse richterlich beschlossen werden. Innerhalb des ersten Jahres könnten die leiblichen Eltern sich melden und ihre Entscheidung ändern. Dann werde geprüft, ob es sich wirklich um die leiblichen Eltern handele, was der Auslöser für die Abgabe war und was sich seitdem geändert habe.

Die Betroffenen könnten dabei auf verschiedene Hilfsangebote des Jugendamts zurückgreifen und es werde ermittelt, ob das Kind wieder an sie zurückgehen kann. 

"Unsere Meinung ist, dass ein Kind immer seine Herkunft kennen sollte." Ob es von beiden Seiten gewollt werde, müsse geprüft sein.

Vertrauliche Geburt bietet medizinische Sicherheit - so steht die Jugendamtsleiterin zu den Angeboten

Neben der Babyklappe besteht in Deutschland auch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. In den Worten des Bundesfamilienministeriums ermöglicht diese "Schwangeren, die aufgrund einer besonderen Notlage ihre Schwangerschaft nicht preisgeben möchten, ihr Kind anonym und medizinisch sicher - in einer Klinik oder bei einer Hebamme - auf die Welt zu bringen".

Dorothee Schmidt hat eine Meinung zu vertraulicher Geburt und Babyklappe: "Es braucht beides. Ich glaube, dass es Menschen gibt, die eine Babyklappe brauchen, weil sie nicht anders können. Es gibt aber auch Menschen, die Wert auf Anonymität legen, sich zumindest aber in die Sicherheit der Ärzte begeben wollen."

Sie könne sich nicht in die Betroffen hineinversetzen und sei dankbar für die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. "Jedes Kind, das dadurch gesund aufwachsen darf, ist ein Geschenk."