Update vom 13.06.2025: Trinkwasser-Abkochgebot im Lohrer Stadtteil Steinbach aufgehoben
"Das Abkochgebot für die Haushalte im Lohrer Stadtteil Steinbach ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist." Dies teilt das Landratsamt Main-Spessart am Freitag (13. Juni 2025) mit. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden zugleich bis auf Weiteres fortgeführt. "Die Beendigung dieser Maßnahme wird gesondert bekanntgegeben", so die Behörde.
In Richtung Verbraucher ergehen vonseiten des Landratsamts mehrere Hinweise: "Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich", erklärt das Amt. Die Chlorung sei ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,05 bis 0,2 mg Chlordioxid/Liter Wasser sei mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
"Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen", hält die Behörde fest. Kaffee und Tee könne mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings sei der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke könne verändert sein.
"Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken", heißt es in der aktuellen Mitteilung. Für Fische sei Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. "Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken", so die Verantwortlichen.
"Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter", heißt es vonseiten des Landratsamts Main-Spessart.
Erstmeldung vom 05.06.2025: Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet Abkochgebot an - wichtige Anweisungen
In Kommunen kommt es immer wieder zu behördlichem Abkochgeboten. Diese werden in der Regel dann ausgesprochen, wenn das Trinkwasser potenziell mit Krankheitserregern oder Schadstoffen kontaminiert ist und nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität entspricht. In Würzburg ist gegenwärtig in bestimmten Straßen Vorsicht geboten.
Aktuell besteht eine entsprechende Anordnung zudem in Lohr im Landkreis Main-Spessart. "Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen", teilt das Landratsamt am Donnerstag (5. Juni 2025) mit. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordne deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Steinbach an.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart: Lohrer Stadtteil Steinbach betroffen
Enterokokken sind eine Gattung von Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Sie gehören zur normalen Darmflora, können aber unter bestimmten Umständen gesundheitsschädlich werden.
Laut Behördenangaben wird das Trinkwasser umfassend einer Probe unterzogen. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein. Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten dem Landratsamt zufolge folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes "unbedingt beachtet werden":
- Leitungswasser sollte nur abgekocht getrunken werden.
- "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen", heißt es in der Mitteilung. Die Verwendung eines Wasserkochers ist demnach aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
- "Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen", wird das Gesundheitsamt zitiert.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Behörde weist auf mögliche Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers hin
Das Abkochgebot gilt laut Behördenangaben ausschließlich für den Lohrer Stadtteil Steinbach - andere Stadtteile Lohrs seien davon nicht betroffen.
Wie das Landratsamt weiter festhält, kann es in den genannten Bereichen zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. "Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis", heißt es in der aktuellen Verlautbarung.
Das Amt bittet darum, die Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig sei, werde das Gesundheitsamt entsprechend neu informieren.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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