Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche erhalten ab März 2025 eine Lohnerhöhung von 3,8 Prozent. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen aus dem vergangenen Jahr.
Ab März 2025 können sich die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche über eine Lohnerhöhung von 3,8 Prozent freuen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) informieren über dieses Ergebnis, das bereits im März 2024 nach mehreren Verhandlungsrunden erzielt wurde.
Zwei schrittweise Anpassungen führen zu einer Gesamterhöhung von 7,6 Prozent. Die erste Erhöhung um 3,7 Prozent trat bereits im Oktober 2024 in Kraft, gefolgt von der zweiten Erhöhung im März 2025.
Neuer Branchenmindestlohn: So viel soll Gehalt ist ab März drin
Die anstehende 3,8-prozentige Erhöhung betrifft rund 800.000 Zeitarbeiter in Deutschland. "Die DGB-Gewerkschaften werden zusammen mit der Arbeitgeberseite beantragen, die Entgeltgruppe 1 erneut zum Branchenmindestlohn erklären zu lassen. Diese Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist dann die unterste Entgeltgruppe in der Leiharbeit und darf nicht unterschritten werden", wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund erklärt wird.
Der Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 beginnt bei 14,53 Euro und steigt bis zur Entgeltgruppe 9 auf 27,87 Euro. Jedoch bringt die geplante Erhöhung in den meisten Fällen einen Unterschied von weniger als einem Euro pro Stunde mit sich.
Freude über mehr Gehalt ab März: Diese Branchen profitieren
Die Zeitarbeitsbranche umfasst Jobs in verschiedenen Sektoren, in denen Branchenzuschlagstarife gelten. Dazu gehören laut DGB Branchen wie:
Metall- und Elektroindustrie
Textil- und Bekleidungsindustrie
Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
Chemische Industrie
Kunststoff verarbeitende Industrie
Kautschukindustrie
Kali- und Steinsalzbergbau
Papier erzeugende Industrie
Papier/Pappe/Kunststoffe verarbeitende Industrie
Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer
Schienenverkehrsbereich
Der DGB weist darauf hin, dass Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. von zwei jährlichen Extrazahlungen profitieren können und somit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten. Die Extrazahlungen belaufen sich - je nach Zugehörigkeit und Dauer der Zugehörigkeit - auf etwa 260 bis 540 Euro.
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