Die 5. Jahreszeit steuert ihrem Höhepunkt entgegen: Mit Weiberfastnacht (27. Februar 2025), Rosenmontag (3. März 2025) und Faschingsdienstag (4. März 2025) warten wieder die beliebtesten Tage auf alle Begeisterten von Fasching, Fastnacht und Karneval.
Höchste Zeit, sich über das passende Kostüm Gedanken zu machen. Bei den Verkleidungen sind den Narren kaum Grenzen gesetzt. Die Betonung liegt auf "kaum". Neben einigen Kostümen, die zum Beispiel Minderheiten diskriminieren könnten, gibt es auch Maskeraden, bei denen erhebliche Bußgelder drohen können. Auf diese gilt es zu verzichten, sonst könnte es teuer werden. Ein Vertreter des Aachener Karnevals rät aufgrund der aktuellen IS-Aufrufe außerdem zu Zurückhaltung bei der Wahl der Verkleidung. In Nürnberg wurden bereits eine Faschingsveranstaltung abgesagt.
Karnevalspräsident rät: Auf martialische Kostüme verzichten
Der Präsident des Festausschusses des Aachener Karnevals rät Besuchern in diesem Jahr von aggressiv wirkenden Kostümen ab. "Lasst irgendwelche komischen Verkleidungen, die auf martialische Verkleidungen hin schließen lassen", sagte Frank Pömpeler im ARD-"Morgenmagazin". "Zwar ist Karneval das Fest, wo sich jeder verkleiden kann, wie er will, aber man muss auch schon mal darauf achten", erklärte er mit Blick auf die angespannte Sicherheitslage.
Auch Spielzeugpistolen oder Ähnliches sieht Pömpeler skeptisch. "Die Menschen achten da darauf und haben dann vielleicht auch nicht das Wohlgefühl." Sorge vor Bedrohungen müsse man als Besucher aber nicht haben, auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit gebe. Alle sollten ihre Augen offen halten und vorsichtig sein. Außerdem gebe es umfangreiche Sicherheitskonzepte.
Islamisten hatten in sozialen Netzwerken zu Anschlägen unter anderem im Kölner Karneval aufgerufen. Aus Sicherheitskreisen hieß es, die Aufrufe seien bekannt und würden auch ernst genommen. Das deckt sich mit der aktuellen Gefährdungsbewertung, wonach eine abstrakt hohe Gefahr besteht, hieß es. Neu seien solche Aufrufe zu Gewalttaten über IS-Propagandakanäle nicht.
Vorsicht an Fasching: Polizei-Uniformen können teuer werden
Uniformen sind als Verkleidungen schon seit vielen Jahren sehr beliebt. Doch verkleidet man sich zu Fasching beispielsweise als Polizist oder Polizistin, muss klar erkennbar sein, dass es sich bei Kleidung und Accessoires eindeutig um eine Kostümierung handelt. Es darf keineswegs den Anschein haben, dass es sich bei dem Kostüm um eine echte Uniform handelt. Verwechslungen mit echten Beamten und Sicherheitsbeauftragten gilt es unbedingt zu vermeiden, sodass sich Hilfesuchende nicht fälschlicherweise an die falschen Personen wenden.
Wenn also der Unterschied zu einer echten Dienstuniform nicht mehr zu erkennen ist, kann eine Straftat durch den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aus § 132a des Strafgesetzbuches vorliegen, wenn die Kostümierten unbefugte Diensthandlungen vornehmen.
Selbst wenn dies nur aus Jux und Tollerei geschieht. Verstöße können mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch "echte" Polizistinnen und Polizisten, die sich nach Feierabend ins lebhafte Faschingstreiben stürzen wollen, müssen ihre echte Uniform ablegen.
Das gilt bei Verkleidungen: Zu echt aussehende Waffen sind verboten
Zu bestimmten Kostümen gehört es für viele Feierende auch dazu, eine Attrappe von Schusswaffen als Accessoires mit sich zu führen. Oftmals ähneln diese Requisiten jedoch echten Waffen so sehr, dass sie zu den sogenannten "Anscheinswaffen" gezählt werden können. Diese "unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen werden zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden", wie es im Bußgeldkatalog heißt.
Ein Missachten dieses Verbotes kann den Verkleideten teuer zu stehen kommen. "In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann", wie im Bußgeldkatalog vermerkt ist.
Das Verbot soll verhindern, dass die Nachbildungen mit echten Waffen verwechselt werden und im schlimmsten Fall Panik auslösen können.
Verfassungsfeindliche Zeichen sind auch an Fasching verboten
Neben zu echt aussehenden Uniformen und Waffen können auch rechtsextremistische oder volksverhetzende Verkleidungen mit Geld- oder Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Darunter fallen beispielsweise Kostüme, mit denen Anhänger des Nationalsozialismus dargestellt werden sollen.
Gleiches gilt für das Tragen von in Deutschland verbotenen Symbolen und Zeichen, wie dem Hakenkreuz.
Auch Kostümierungen mit der Aufschrift "WP", der Abkürzung für "White Power", den Wahlspruch des rassistischen Geheimbunds "Ku-Klux-Klan", sind nicht erlaubt, wie Chip berichtet. Ebenfalls tabu sind die Abkürzungen "SGH" für "Sieg Heil" sowie "B&H" für "Blut und Ehre" bzw. die englische Version "Blood and Honour".
Weitere Verbote: Exhibitionismus und Vermummungsverbot
Zudem können auch Kostüme, die zu viel nackte Haut zeigen, mit Bußgeldern geahndet werden. Die Verkleidungen könnten bei zu viel Nacktheit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses sanktioniert werden. Ein "Adamskostüm" ist als keine gute Idee.
Sich komplett zu vermummen, kann aber ebenfalls zu Problemen führen - vor allem im Straßenverkehr. So gilt auch an den Faschingstagen ein Vermummungsverbot für Autofahrer. Das Gesicht des Fahrers muss demnach erkennbar sein - sonst droht ein Bußgeld.
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mit dpa