- In der Wahlkabine sind Selfies nicht erlaubt
- 84 Wahlkreise und 13.000 Stimmbezirke
- Am Ende wird zusammengerechnet: So gehts
- Brauchst du den Personalausweis?
- Fazit: Zwei Millionen Franken können mitentscheiden
Wählen ist einfach, denkst du. Das stimmt zwar, aber einiges solltest du schon wissen und beachten: Wie viele Stimmen hast du überhaupt? Was hat es mit der Erststimme und Zweitstimme auf sich? Wie viele Kreuze darfst du machen? Wann ist der Wahlzettel ungültig? Darfst du ein Selfie von dir in der Wahlkabine machen? Musst du den Personalausweis mitbringen? Fragen über Fragen, die wir im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Bayern beantworten.
In der Wahlkabine bitte keine Selfies
Das Smartphone ist überall dabei. Bilder oder kleine Video-Schnipsel machen viele sehr gerne. Das Selfie im Wahllokal oder gar in der Wahlkabine ist aber keine gute Idee. In der Wahlkabine ist das sogar ausdrücklich verboten. Das steht seit 2017 so in der Bundeswahlordnung (§ 56, Abs 2, Satz 2 BWO): "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden." Der Grund: Die Wahl wäre sonst nicht mehr geheim.
Wirst du von der Wahlleitung oder einem der Beisitzenden in flagranti ertappt, kann es passieren, dass der Wahlzettel ungültig ist. Die Wahlleiter*innen sind ausdrücklich dazu angehalten, das Verbot durchzusetzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du dann gar nicht mehr wählen darfst. Stattdessen ist dem Wähler "auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat (BWO § 56, Absatz 8)."
Einige Wählende nutzen den Stimmzettel, um sich darauf am bayerischen Löwen zu versuchen. Ob du das darfst, ist pauschal nicht zu beantworten. Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Wer also etwa nur den Rand seines Stimmzettels "verziert", gibt eine gültige Stimme ab. Ist der Textbereich (mit den Namen der Kandidat*innen) dagegen bemalt, kann es gut sein, dass der Stimmzettel ungültig ist. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand im Stimmbezirk. Die Markierung auf dem Stimmzettel muss eindeutig sein, damit das Kreuz zu zählen ist. Ein Kreuz im dafür vorgesehenen Abstimmungskreis ist die sicherste Möglichkeit, aber Unterstreichen oder Einkreisen der Kandidat*innen ist ebenso zulässig.
84 Wahlkreise und 13.000 Stimmbezirke
Inzwischen weiß jede*r einigermaßen politisch Interessierte in Bayern: Am 8. Oktober 2023 findet die Landtagswahl statt. Aber damit nicht genug: Zum gleichen Termin sind Bezirkswahlen in den sieben bayerischen Regionen angesetzt. Deshalb erhältst du im Wahllokal vier Stimmzettel: zwei für die Landtagswahl und zwei für die Bezirkswahl. Etwa 9,4 Millionen Menschen sind diesmal stimmberechtigt.
Gewählt wird in 84 Wahlkreisen und 13.000 Stimmbezirken. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Für die Landtagswahl sind insgesamt 84 Wahlkreisvorschläge von 15 Parteien zugelassen. Aber nicht alle Parteien treten in jedem Wahlkreis an. Jedes Wahllokal hat einen Vorstand, er besteht jeweils aus dem Vorsitzenden und vier bis acht stimmberechtigten Beisitzenden. Zusätzlich gibt es Briefwahlvorstände, die die Stimmen, die per Brief eingegangen sind, auszählen. Bei den letzten Wahlen waren bayernweit etwa 142.000 Wahlhelfer*innen im Einsatz.
Für ihren sonntäglichen Einsatz bekommen sie ein "Erfrischungsgeld". In Nürnberg erhalten Wahlvorstehende und Schriftführende jeweils 110 Euro, stellvertretende Wahlvorstehende und stellvertretende Schriftführende 100 Euro und Beisitzende jeweils 80 Euro. Wenn du von deiner Arbeitsstelle für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst keinen freien Tag erhältst, bekommst du zusätzlich einen Betrag von 50 Euro. Du erhältst diesen Betrag auch, wenn du auf den freien Tag verzichten.
Am Ende wird zusammengerechnet
Jede*r Wähler*in hat sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl zwei Stimmen. Einen kleinen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und einen kleinen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl (Erststimme). Auf allen Stimmzetteln darf jeweils nur ein*e Bewerber*in ein Kreuz erhalten, damit die Stimme zählt.
Auf dem großen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem großen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Wahlkreisbewerber*innen (Zweitstimme) kannst du das Kreuz für eine Kandidatin oder einen Kandidaten setzen. Damit nimmst du auf die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber bei der Sitzverteilung im Landtag bzw. Bezirkstag unmittelbar Einfluss. Die Wahlkreisliste einer Partei enthält alle eigenen Bewerber. Stimmkreisbewerber sind allerdings im eigenen Kreis nicht auf dem Zettel. Die Wähler*innen sind also nicht an die von der Partei oder Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge der Kandidat*innen gebunden.
Gewonnen hat, wer die meisten Stimmen bekommt (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wird ein*e Bewerber*in auf der Wahlkreisliste gewählt. Wer über die Liste in den Landtag oder ins Bezirksparlament kommt, entscheidet sich später anhand der erreichten Zweitstimmen. Es gibt einen zentralen Unterschied zur Bundestagswahl – und der ist für die Zusammensetzung des Landtags von großer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet. Die Anzahl dieser "Gesamtstimmen" entscheidet am Ende darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat.
Brauchst du den Personalausweis?
Die Wahlbenachrichtigung ist wichtig, weil darin die genaue Bezeichnung und Anschrift des Wahlraums angegeben sind. Außerdem kann der Wahlvorstand damit schnell die Stimmberechtigung im Wählerverzeichnis überprüfen. Die Benachrichtigung solltest du deshalb für die Stimmabgabe im Wahllokal mitnehmen.
Musst du den Personalausweis vorzeigen? Eigentlich nicht, aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass) ist nicht schlecht, um sich ausweisen zu können, etwa wenn du deine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt hast.
Selbst die Wahlbenachrichtigung ist keine notwendige Voraussetzung für die Stimmabgabe, sondern die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Das ist in jedem Wahllokal vorhanden. Wer mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal seines Stimmkreises wählen will, als das eigentlich für ihn vorgesehen ist, muss einen gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
Fazit: Zwei Millionen Franken können mitentscheiden
Am Sonntag-Abend, 18 Uhr, schaut die Republik gespannt nach Bayern. Genauer gesagt auf die Prognose von ARD und ZDF, zum Ausgang der Landtagswahl. Die über zwei Millionen stimmberechtigten Franken haben es in der Hand, ein gewichtiges Wort mitzureden. Das gilt ebenso für die 554.000 Jungwähler*innen, die zum ersten Mal bei einer Landtagswahl dabei sind. Bei der letzten Landtagswahl 2018 nutzen 72 % der Bürger*innen ihr Wahlrecht. Diesmal sollten es nicht weniger sein: also, am Sonntag auf zu den Urnen. 9,4 Millionen Menschen in Bayern sind wahlberechtigt, darunter zwei Millionen Franken.
- Hier findest du die aktuellen Umfrageergebnisse.
- Hier findest du den Ticker zur Landtagswahl mit allen aktuellen Informationen.