Ungarns umstrittenes Gesetz zur Einschränkung von Informationsrechten Minderjähriger zu Homosexualität und Transpersonen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten im Plenum erstmals einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU fest. 

Das Gesetz, das offiziell dem Schutz von Kindern und der Bekämpfung von Pädophilie dienen soll, stelle «ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise» die Rechte von Menschen der LGBTQI+-Gemeinschaft verletzen, hieß es. Die englische Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen. Das Pluszeichen ist ein Platzhalter für weitere Identitäten und Geschlechter.

Das Gesetz war am 15. Juni 2021 vom ungarischen Parlament angenommen worden. Es schränkt den Zugang zu Inhalten ein, in denen es um Änderungen des Geschlechts oder Homosexualität geht. Die Europäische Kommission hatte daraufhin Ungarn vor dem EuGH verklagt.

Die Luxemburger Richterinnen und Richter betonten laut Mitteilung, dass Mitgliedstaaten zwar einen gewissen Spielraum beim Schutz Minderjähriger vor ungeeigneten Inhalten hätten. Dieser müsse jedoch im Einklang mit dem Diskriminierungsverbot wegen Geschlecht und sexueller Ausrichtung ausgeübt werden, das in der EU-Grundrechte-Charta verankert ist. Das sei hier nicht der Fall gewesen. 

Ungarns Gesetz stigmatisiert Minderheiten

Das Gesetz beruhe auf der Annahme, jede Darstellung von bestimmten sexuellen und transgeschlechtlichen Identitäten sei per se schädlich für Minderjährige, unabhängig vom konkreten Inhalt. Damit «stigmatisiert und marginalisiert» die Gesetzgebung alle Menschen, die nicht heterosexuell sind oder sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde. 

Der Titel des Gesetzes, der auf ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter verweist, bringe sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet sei, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren.

Der EuGH stellte neben dem Verstoß gegen die EU-Grundwerte Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit, die EU-Grundrechte-Charta und die Datenschutz-Grundverordnung fest.