An den gegenwärtigen Plänen der EU gibt es viel Kritik: Die EU-Kommission plant, dass Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat in der EU künftig ohne zeitliche Begrenzung zugelassen werden können. Die bisher erforderlichen regelmäßigen Neuzulassungen für Wirkstoffe sollen abgeschafft werden, wie aus dem im Dezember vorgestellten Vorschlag der Behörde hervorgeht. Erst kürzlich sorgte eine Aufhebung des EU-Plans zum Verbot des "Veggie-Schnitzels" für Aufsehen.
Die gefährlichsten Substanzen sollen davon ausgenommen bleiben. Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollen dagegen künftig nach dem Willen der Kommission dann erfolgen, wenn es wissenschaftliche Gründe dafür gibt. Bislang wird die Zulassung eines aktiven Wirkstoffs in der EU nur für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 15 Jahren erteilt und muss danach neu bewertet werden. Ohne erfolgreiche Erneuerung endet die Zulassung.
Pestizid-Plan: EU will Bürokratie abbauen - Umweltschützer schlagen Alarm
Die EU-Kommission möchte mit dem Vorstoß Verwaltungsaufwand und Kosten etwa für Hersteller, Unternehmen und Behörden reduzieren. Gleichzeitig sollen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit hohe Standards gewahrt bleiben, wie die Behörde betont. Dank einer besseren Verfügbarkeit von Produkten sollen auch die Landwirte profitieren. Die geplante unbefristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wäre laut einem Gutachten jedoch rechtswidrig.
Die von mehreren Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegebene Analyse kam Ende Januar zu dem Ergebnis, dass die Pläne der EU-Kommission zu einer "erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit" führen. Es gebe zudem "ernsthafte Zweifel" an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Foodwatch, die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München fordern daher EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, die Pläne zu stoppen.
Das Rechtsgutachten bemängelt, dass dabei in der Regel die letzte Bewertung auf EU-Ebene entscheidend sein soll. Das könne dazu führen, dass neuere Erkenntnisse zu den Wirkstoffen unberücksichtigt bleiben. Die Gutachter sagen, das verstoße gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach müsse die EU beim Erlass von Vorschriften in diesem Bereich den neuesten Stand der Wissenschaft berücksichtigen.
"Freifahrtschein für ewige Chemikalien": Foodwatch mit düsterer Prognose
Rechtliche Probleme sehen die Gutachter unter anderem auch bei den Plänen der Kommission, dass Wirkstoffe länger als bisher verwendet und verkauft werden dürfen, wenn ihre Zulassung beendet wurde. Auch Foodwatch übt starke Kritik in einer aktuellen Stellungnahme vom 18. März 2026. Der Kommissions-Vorschlag steht demnach auch auf der Agenda der am Mittwoch beginnenden Agrarministerkonferenz. Laut Foodwatch müssten regelmäßige Prüfungen für Pestizide verpflichtend bleiben. Auch forderte die Organisation ein grundsätzliches Verbot für Wirkstoffe, die sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bilden können.
Nach Angaben von Foodwatch zeigen Auswertungen, dass aktuell 28 in der EU zugelassene Pestizidwirkstoffe potenziell PFAS-Abbauprodukte bilden könnten. PFAS, die auch als "Ewigkeitsgifte" bezeichnet werden, gelten als schwer abbaubar und könnten Böden sowie Grundwasser belasten. "Die Pläne der EU-Kommission sind ein Freifahrtschein für ewige Chemikalien in unserem Essen und Wasser. Wenn Ewigkeitschemikalien einmal ins Grundwasser gelangen, verunreinigen sie es für Generationen. Pestizid-Konzerne wie BayerMonsanto machen Kasse – die Zeche zahlen andere", wird eine Sprecherin zitiert.
Fachleute verweisen darauf, dass insbesondere über Pestizide größere Mengen PFAS in die Umwelt gelangen. Durch spezifische chemische Eigenschaften seien Pestizide langlebiger und wirkten länger, gleichzeitig reichern sich deren Metabolite – vor allem Trifluoressigsäure (TFA) – dauerhaft in Böden und Wasser an. Das Bundesinstitut für Risikoforschung bewertet TFA als fortpflanzungsgefährdend. Demnach könne es "das Kind im Mutterleib schädigen" und "vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen".
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