Der Mitteldeutsche Rundfunk reagiert auf den Konflikt um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags mit einem großen Sparprogramm. Für die bekannten Krimi-Reihen "Tatort" und "Polizeiruf 110" sind bereits abgeschlossene und vertraglich gesicherte Produktionen für die nächsten Jahre geplant, wie der Sender mitteilte. Allerdings werden neue Produktionen dieser Reihen vorerst für drei Jahre ausgesetzt.

Des Weiteren plant der Sender, seine Jugendwelle "MDR Sputnik" ab 2027 nicht mehr über UKW auszustrahlen. MDR-Intendant Ralf Ludwig informierte den Rundfunkrat am 11. Mai 2026 über die Maßnahmen. Die bislang nicht erfolgte Umsetzung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit Anfang 2025 bedeute für den MDR eine umfangreiche Budgetkürzung, teilte der Sender mit.

MDR klagt über "erhebliche Finanzlücke" - so soll der Rundfunkbeitrag steigen

Ludwig erklärte, die ausgebliebene Beitragsanpassung erzeuge eine "erhebliche Finanzlücke". Deshalb müsse der MDR ab 2027 mit einer Absenkung seines Etats reagieren. Der MDR will sich zudem von der Produktion des ARD-"Mittagsmagazins" trennen. Der Sender bestätigte nun erneut Gespräche innerhalb der ARD über eine Abgabe der Sendung ab 2027. Übernehmen soll voraussichtlich der Norddeutsche Rundfunk (NDR).

Nachrichten über Kürzungen gab es in jüngster Vergangenheit auch von anderen Sendern. So stellt die ARD die Kultsendung "Immer wieder sonntags" ein und RTL sorgte mit einer Kündigungswelle für Aufsehen. Die Umstrukturierungen beim MDR erfolgen vor dem Hintergrund der Hängepartie um den künftigen Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Bundesländer die ursprünglich empfohlene Erhöhung von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro zum 1. Januar 2025 nicht beschlossen hatten.

Im Februar hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nun eine neue Empfehlung abgegeben: Ab 2027 soll der Beitrag demnach auf 18,64 Euro steigen - also 30 Cent weniger als ursprünglich vorgeschlagen. In einem gesonderten Artikel berichten wir, wann Befreiung, Mahnsperre und Rückerstattung des Rundfunkbeitrags möglich sind.

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