Am 1. Dezember 2025 ist der Reformstaatsvertrag in Kraft getreten und schafft damit neue Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Veränderungen wirken sich direkt auf das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten für Zuschauer, Hörer und Nutzer aus.
Die Bundesländer beabsichtigen damit, ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und effizienter zu gestalten. Geplant sind unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Anstalten sowie ein verstärkter Fokus auf digitale Angebote.
Rundfunkreform: Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen wegfallen
Konkret bedeutet die Reform, dass Doppelstrukturen abgebaut und einzelne Spartenprogramme gestrichen oder ins Internet verlagert werden. Betroffen sind etwa das junge Programm Puls des Bayerischen Rundfunks, MDR Klassik und NDR Blue, die eingestellt oder künftig nur noch digital weitergeführt werden sollen.
Im Mittelpunkt dieser Neuerungen steht die Reduzierung des Radioprogramms. So muss sich die ARD von 16 Sendestationen trennen. Ein vollständiges Einstellen dieser Programme ist jedoch nicht zwingend vorgesehen. Künftig ist es lediglich erlaubt, die Inhalte von 53 Sendern über das terrestrische Radionetz zu verbreiten, bislang waren es 69. Die Übertragung über das Internet bleibt weiterhin möglich. Für die Umsetzung dieser Änderungen bleibt Zeit bis zum Jahr 2027.
Welche Angebote genau wegfallen oder zusammengelegt werden, bestimmen die Sender selbst. Wichtige Inhalte wie Nachrichten, Kultur, regionale Berichte und Bildungsangebote sollen gleichzeitig gesichert bleiben. Die Länder versprechen sich von der Reform Einsparungen und eine bessere Anpassung an veränderte Mediennutzungsgewohnheiten.
Diese ARD-Sender werden eingestellt
Die ARD hat bereits die ersten Sender vorgestellt, denen der Stecker gezogen werden soll. Betroffen sind:
- Puls (BR)
- BR24live
- BR Verkehr
- BR Schlager
- MDR Klassik
- MDR Tweens
- MDR Schlagerwelt
- NDR Schlager
- NDR Blue
- NDR Info Spezial
- WDR Event
- WDR Maus
Im Zuge der geplanten Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen ARD und ZDF zudem ihre Zahl an TV-Spartensendern verringern. Laut Reformstaatsvertrag ist eine verstärkte Kooperation der Kultursender vorgesehen, insbesondere zwischen 3sat und Arte.
Außerdem sollen die vier bestehenden Sender Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo gebündelt werden, sodass künftig lediglich zwei davon weitergeführt werden. Dazu teilen die Sender mit: ARD und ZDF seien hierzu "in konstruktiven Gesprächen über ein gemeinsames Konzept", wie es von den Sendern heißt. Auch der Kinderkanal (Kika) ist von den Änderungen betroffen: Zukünftig wird er nicht mehr klassisch im Fernsehen ausgestrahlt, sondern ausschließlich digital verfügbar sein.
Können einzelne Bundesländer aus Rundfunkstaatsvertrag aussteigen?
Zudem muss die ARD weitere Änderungen umsetzen: Nach den Worten des ARD-Vorsitzenden Florian Hager sollen die ARD-Webseiten künftig nicht nur crossmedialer werden, sondern auch intensiver auf die digitalen Angebote privater Medien verweisen. Wesentliche Neuerungen im Staatsvertrag betreffen die zulässigen Textformen im Rahmen des audiovisuellen Schwerpunkts.
Laut Vertrag zählen dazu "Sendungstranskripte, Zusammenfassungen der wesentlichen Inhalte einer Sendung sowie solche, die der nachträglichen Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten, nicht länger als vier Wochen zurückliegenden Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen". Die Neuregelung werde von der ARD akzeptiert, sagte Hager.
Begleitet wird die Reform von einer Diskussion über die politische Stabilität des Staatsvertrags. Nach Einschätzung von Florian Hager könnte ein einzelnes Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag grundsätzlich auch einseitig kündigen – einen Präzedenzfall dafür gibt es jedoch nicht.
Laut ARD-Justiziar Steffen Janich würde eine solche Kündigung die Rechtsgrundlage für den jeweiligen Sender im betroffenen Land aufheben; auch der Rundfunkbeitrag könnte dort dann nicht mehr erhoben werden. Die Debatte hatte zuletzt neue Dynamik erhalten, nachdem ein Spitzenkandidat der AfD in Mecklenburg-Vorpommern erklärt hatte, im Fall eines Wahlsiegs einen solchen Schritt zu prüfen.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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