Das Landgericht Leipzig hatte die ehemalige RTL-Dschungelkönigin und Schlagersängerin Melanie Müller Mitte Januar wegen des Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt.
Laut Landgericht hatte sie bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung. Zuvor hatte die Leipziger Volkszeitung berichtet.
Melanie Müller weist Hitlergruß-Vorwürfe zurück - das ist ihre Erklärung
Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 3500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen. Müller will nach eigenen Angaben jedoch auf weitere juristische Schritte verzichten. Die 37-Jährige teilte auf ihrer Instagram-Seite mit, sie habe sich nach "sehr reiflicher Überlegung" entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen.
Damit könnte das Urteil nun rechtskräftig werden. In dem Statement begründete Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der "in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde". Sie betonte, dass die Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und betonte, dass sie sich von jeglicher extremistischer Ideologie distanziere.
Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
Erfahre hier mehr über unsere KI-Richtlinien.