Dass an stillen Feiertagen wie dem Karfreitag ein Tanzverbot gilt, ist den meisten Menschen bekannt. Was einige jedoch nicht wissen ist, dass an stillen Feiertagen auch einige Filme verboten sind. Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) verwaltet, welche Filme beispielsweise am Karfreitag nicht erlaubt sind.
Die verbotenen Filme dürfen an den stillen Feiertagen nicht im Kino oder sonst öffentlich gezeigt werden. Bei einem Verstoß ist in Bayern gesetzlich eine Geldstrafe von 10.000 Euro möglich. Eine Ausstrahlung im Fernsehen oder das Anschauen einer DVD bleibt allerdings erlaubt.
Über 700 Filme sind verboten - auch Kinderfilme dabei
In der Gesetzgebung heißt es, dass Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen nur dann erlaubt seien, wenn diese den ernsten Charakter des Tages wahren. Die Filme sind also aufgrund ihres Charakters verboten, da sie wohl das religiöse Empfinden verletzen.
Eine Liste der FSK aus dem Jahr 2016 umfasst über 700 Filme, die an stillen Feiertagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. In dem Dokument finden sich viele Klassiker und auch Kinderfilme. Diese Filme sind beispielsweise verboten:
- Mad Max
- Das Leben des Brian
- The Rocky Horror Picture Show
- Freitag, der 13.
- Vier Fäuste für ein Halleluja
- Scream
- Police Academy
- Ghostbusters
- Der Terminator
- Max und Moritz
- Top Gun
- Robocop
- Friedhof der Kuscheltiere
- Reservoir Dogs
- Heidi (Verfilmung von 2001)
- 28 Days Later
- New Kids Nitro
"Heidi" an Feiertagen verboten - FSK erklärt Fehler
Wie die FSK mitteilt, haben sich in der Liste jedoch auch Fehler eingeschmuggelt. So werden "Mary Poppins" und "Die Feuerzangenbowle" als verbotene Filme aufgeführt. Ursprünglich waren die Filme nicht erlaubt, was sich jedoch mittlerweile geändert hat. Allerdings wurde das frühere Verbot fehlerhaft in die Liste übernommen.
Auch bei der "Heidi"-Verfilmung von 2001 ist ein Fehler unterlaufen. Wie die FSK informiert, wurde der Film damals nicht für Feiertage geprüft und somit automatisch verboten. Also verletzt Heidi nicht das religiöse Empfinden. In diesem Fall hat schlichtweg die deutsche Bürokratie versagt.