Im Berufungsprozess um die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher stellt Richter Markus Quantius eins ganz unmissverständlich klar: «Dass das, was hier passiert ist, eine absolute Sauerei ist, steht außer Frage.»
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Richter Quantius, Vize-Präsident des Landgerichts, dämpft die Erwartungen in beide Richtungen deutlich. Er sehe keinen Anlass, vom Urteil des Amtsgerichts wesentlich abzuweichen. Zu den drei Angeklagten sagt er: «Sie sollten eigentlich erkennen, dass hier wenig zu holen ist.» Gleiches gilt aber wohl auch für die Nebenklage, die besonders in einem Fall auf eine deutlich höhere Strafe pocht.
Die Ansprache zeigt Wirkung: Der Sohn (31) des Hauptangeklagten zieht seine Berufung zurück. Er hatte sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten. «Das erscheint mir nicht allzu hoch», hatte der Richter gesagt. Da weder Nebenklage noch Staatsanwaltschaft in seinem Fall Rechtsmittel eingelegt hatten, wird das Urteil sofort rechtskräftig. Ab nächste Woche sitzen damit nur noch zwei Angeklagte im Saal.
Schuldspruch im Februar
Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. Die Nebenklage will ihn als Mittäter zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt sehen.
Doch alle drei Angeklagten kündigen nach der Einführung des Richters an, schweigen zu wollen. In erster Instanz hatten noch zwei von ihnen Geständnisse abgelegt. Damit scheint eine Hoffnung der Nebenklage nicht aufzugehen: Dass der Hauptangeklagte den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter stärker belastet - im Gegenzug für eine mildere Strafe.
Zum Hauptangeklagten, der gestanden hat, bei der Familie angerufen und die Geldforderung gestellt zu haben, sagt der Richter: «Dass hier eine geringere Strafe als drei Jahre herauskommt, drängt sich nicht auf.»
Richter wird mehrfach deutlich
Gegenüber dem ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie wird der Richter ebenfalls deutlich: «Die Überlegungen des Amtsgerichts können nicht so weggewischt werden. Dass sie hier straffrei rausgehen werden: wenig wahrscheinlich.»
Der 54-Jährige hatte die privaten Fotos und Videos digitalisiert und Zugriff auf die Dateien, die vom Anwesen der Familie Schumacher in der Schweiz verschwanden. Sein Verteidiger strebt dennoch einen Freispruch an, die Nebenklage hatte eine doppelt so hohe Strafe beantragt: vier Jahre.
Erklärtes Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger ist es, dass der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter (54) nicht wegen Beihilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird. «In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt», hatte Michaels Ehefrau Corinna im Februar mitgeteilt.
Doch der Richter gibt zu bedenken: «Es gibt keinen Geldfluss, keine unmittelbare Tatbeteiligung. Die Begründung der Berufung gibt auch nicht so viel her. Man kann sich fragen, ob es die Durchführung dieses Verfahrens wirklich bedarf.» Vier weitere Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember angesetzt.