Deutschland und Frankreich haben den europäischen Rückstand auf die USA bei der Entwicklung der Quantentechnologie verringert. Nach einer Auswertung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ist der Anteil der veröffentlichten Quanten-Patentanmeldungen aus den beiden Ländern im vergangenen Jahr auf 195 gestiegen, ein knappes Viertel (23,9 Prozent) aller Anmeldungen in diesem Bereich. Im Jahr 2021 zuvor hatte es erst 57 deutsche und französische Patentanmeldungen gegeben, damals ein Anteil von 16,7 Prozent. Die Quantentechnologie ist das Thema des diesjährigen DPMA-Nutzerforums, der alljährlich wichtigsten Veranstaltung der Münchner Bundesbehörde. 

Die Quantentechnologie umfasst im Wesentlichen drei Bereiche: Hochleistungs-Quantencomputer, entschlüsselungssichere Quantenkommunikation und extrem präzise Messverfahren der Quantensensorik. Quanten gelten als die kleinsten und unteilbaren Einheiten, die physikalische Wechselwirkungen hervorrufen. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften können diese Licht- und Energiebausteine von Forschern für verschiedene Anwendungsfelder genutzt werden.

Die USA lagen 2025 mit 167 veröffentlichen Quanten-Patentanmeldungen nach wie vor an der Spitze, doch ist der Anteil seit 2021 von einem knappen Drittel (32,2 Prozent) auf ein gutes Fünftel (20,5 Prozent) gesunken. Denn nicht nur Deutschland und Frankreich, sondern auch asiatische Länder haben ihre Entwicklungstätigkeit in der Quantentechnologie verstärkt. 

Mehrere Länder forcieren Forschung und Entwicklung

Die Gesamtzahl der veröffentlichten Patentanmeldungen ist seit 2021 von 341 auf 815 gestiegen, die Top-fünf-Länder 2025 waren die USA, Deutschland, Südkorea, Japan und Frankreich. DPMA-Präsidentin Eva Schewior hob die Chancen für Deutschland hervor: «Mit seinen exzellenten Forschungseinrichtungen, starken Industrieunternehmen und innovativen Start-ups hat Deutschland enormes Potenzial, entscheidende Innovationen in der Quantentechnologie mitzuprägen.» 

Die DPMA-Fachleute werteten für die Analyse Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland sowohl beim Deutschen als auch beim Europäischen Patentamt aus, unter Abrechnung von Doppelzählungen. Die Zahlen sind ein Indikator der Entwicklungstätigkeit in Unternehmen und Wissenschaft, geben aber nicht den allerneuesten Stand wieder: Patentanmeldungen werden erst nach einer Frist von 18 Monaten veröffentlicht. Im Jahr 2025 neu angemeldete Erfindungen sind daher noch nicht enthalten.