Jeden Monat gibt es neue Gesetze und Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland. Damit Sie den vollen Überblick bewahren, stellt Ihnen inFranken.de monatlich die wichtigsten Änderungen vor. Dieses Mal für den März 2019: Das ändert sich alles in Deutschland.
1. Mütterrente wird angehoben: Das müssen Sie beachten
Bereits am 01. Juli 2014 wurde die Mütterrente deutschlandweit eingeführt. Sie ist dafür gedacht, Müttern für die Erziehung ihrer Kinder einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Zum 1. März 2019 wird die Mütterrente erhöht. Bei der alten Mütterrente I erhielten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, 2 Rentenpunkte pro Kind zusätzlich. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, bekamen 3 Rentenpunkte je Nachkomme.
Zum 1. März folgt nun eine Angleichung: Mütter mit Kindern der Jahrgänge 1992 und niedriger erhalten in Zukunft einen halbe Rentenpunkt mehr pro Kind (also insgesamt 2,5 Rentenpunkte pro Kind). Das heißt pro Kind und Monat gibt es im Osten 15,35 Euro, im Westen sogar 16,02 Euro mehr - macht rund 190 Euro pro Jahr.
Auch Väter haben Anspruch auf Mütterrente
Anspruch auf die Mütterrente haben generell nicht nur Mütter, sondern auch Väter. Die Rente richtet sich danach, welcher von beiden Elternteilen die Kinder größtenteils erzogen hat. Das ist in Paragraph 56 des Sozialgesetzbuchs (SGB) geregelt.
Haben beide Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, werden die Kindererziehungszeiten einem Elternteil zugeordnet. In einer Erklärung können sie gemeinsam bestimmen, wem die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen.
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2. Stutzverbot für Bäume und Hecken
Am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Bäume, die dann nicht mehr uneingeschränkt gestutzt werden dürfen. Das im Bundesnaturschutzgesetzt festgelegte Verbot gilt bis Oktober.In unserem ausführlichen Artikel haben wir alle Informationen zum Stutzverbot für Sie zusammengestellt.
3. Der Mindestlohn im Baugewerbe steigt
Im März folgt nach Januar 2019 die zweite Stufe bei der Anhebung des Mindestlohns im Baugewerbe. Mehr Geld gibt es sowohl für die Lohngruppen 1 West und Ost (darunter Beschäftigte für einfache Bau- und Montagearbeiten) als auch für die Lohngruppen 2 West und Berlin.
Der Bau-Mindestlohn wurde von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt. Deshalb gilt er auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und für aus dem Ausland entsandte Arbeiter.
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4. Internationaler Frauentag ist ein Feiertag - in Berlin
Über diese Neuerung freuen sich in erster Linie die Bewohner der Hauptstadt, sie betrifft aber auch Berlin-Besucher am entsprechenden Datum: Der 8. März 2019 - der Internationale Frauentag - ist in Berlin erstmals ein Feiertag. Weil der Tag auf einen Freitag fällt, blicken die Berliner einem verlängerten Wochenende entgegen. In Bayern besteht auf absehbare Zeit keine Chance auf eine Aufwertung des Internationalen Frauentags zum Feiertag.
5. Umstellung auf die Sommerzeit
Am letzte Wochenende des Monats erfolgt die Umstellung auf die Sommerzeit: In der Nacht von Samstag, 30. März 2019, auf Sonntag, 31. März 2019, werden die Uhren von 2.00 auf 3.00 Uhr vorgestellt - was eine Stunde weniger schlafen bedeutet.
Die Zeitumstellung ist umstritten.Im vergangenen Jahr fand eine europaweite Abstimmung statt, an der sich 4,6 Millionen Menschen beteiligten. Informationen zu den Auswirkungen der Abstimmung gibt es hier.
6. Neues Kennzeichen für Kleinkrafträder
Ebenso sollten Besitzer von Kleinkrafträdern nicht vergessen, dass Roller, Mofas und Mopeds ab dem 1. März 2019 ein neues Kennzeichen benötigen. Ab diesem Tag wird ein grünes Versicherungskennzeichen anstatt des alten, blauen Schildes gefordert. Wer kein neues Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hat, macht sich Strafbar. Übrigens zählen auch E-Bikes zu Kleinkrafträdern.
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