Die 25-Jährige sollte dort gynäkologisch untersucht werden, um Spermien für den Fall zu sichern, dass sie gegen einen Täter gerichtlich vorgehen würde. Die beiden Kliniken lehnten dies aber ab, wie ihr Träger, die Stiftung der Cellitinnen, am Donnerstag bestätigte.
Die Kliniken begründeten die Ablehnung damit, dass eine solche Untersuchung immer auch mit einem Gespräch verbunden sei, in dem auf die "Pille danach" hingewiesen werde. Das aber sei katholischen Häusern untersagt. Sowohl die Krankenhaus-Leitung als auch das Erzbistum Köln bezeichneten die Ablehnung am Donnerstag als "Missverständnis" und entschuldigten sich dafür.
Christoph Leiden sagte für die Krankenhausleitung, Vergewaltigungsopfer würden in katholischen Krankenhäusern genauso behandelt wie in anderen Kliniken auch. Die einzige Ausnahme sei, dass ihnen dort nicht die "Pille danach" verschrieben werde. 1#googleAds#100x100 Die Frauen würden aber auf diese Möglichkeit hingewiesen. Es gebe keine Strategie der Abweisung, versicherte er. Das Gegenteil sei der Fall.
Dass die 25-jährige Frau gleich zweimal kurz hintereinander und mit derselben Begründung von katholischen Krankenhäusern in Köln abgewiesen wurde, ist nach Darstellung von Leiden reiner Zufall. In beiden Fällen hätten einzelne Ärzte einen Fehler gemacht. Die Klinikleitung müsse sich vorwerfen lassen, das richtige Vorgehen in einer solchen Situation offenbar nicht richtig kommuniziert zu haben.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete, war die 25-Jährige bei einer Party vermutlich mit K.o.-Tropfen betäubt worden und später auf einer Parkbank zu sich gekommen. Ein Sprecher der Kölner Polizei sagte: "Wir kennen den Fall und die Frau." Die erforderlichen Untersuchungen seien dann später in einem anderen Krankenhaus erfolgt.
Auf den Fall der 25-Jährigen hatte die Notärztin Irmgard Maiworm aufmerksam gemacht. Nach ihrem Eindruck hatten die Ärzte, mit denen sie in den katholischen Krankenhäusern Kontakt hatte, "Angst um ihren Arbeitsplatz". Die Geschäftsführung der Kliniken bestritt am Donnerstag, dass schon einmal ein Arzt entlassen worden sei, weil er in einem ähnlichen Fall gegen die ethischen Richtlinien verstoßen habe. Einen solchen Fall gebe es nicht, sagte Leiden. Die katholische Kirche lehnt die "Pille danach" ab, weil diese nach ihrer Auffassung einer Abtreibung gleichkommt.
Pflichten und Rechte des Arztes
Was gehört zu den Pflichten eines Arztes, was kann er ablehnen? "Er muss seine Patienten fachlich korrekt behandeln und beraten", sagt der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Zur Beratung gehöre bei einer vergewaltigten Frau auch der Hinweis auf eine Abtreibung beziehungsweise die Verhinderung einer Schwangerschaft mit der "Pille danach". Anders sehe das bei der Behandlung aus. "Wenn der Arzt eine Abtreibung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann er diesen Schritt ablehnen." In diesem Fall müsse der Arzt die Patientin an andere Ärzte oder Krankenhäuser verweisen. Das bestätigt auch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde über die Krankenhäuser: Ob die "Pille danach" verordnet wird, sei eine rein ethische Frage.
Die Pille danach
Die "Pille danach" wird auch als Notfallverhütung bezeichnet und kann nach Angaben des Berufsverbands der Frauenärzte bei rascher Einnahme eine Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindern. Demnach verschiebt oder verhindert sie den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Sollte es zu einer Befruchtung gekommen sein, verhindere sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach bereits erfolgter Einnistung der befruchteten Eizelle sei sie nicht mehr wirksam.
Die Kliniken begründeten die Ablehnung damit, dass eine solche Untersuchung immer auch mit einem Gespräch verbunden sei, in dem auf die "Pille danach" hingewiesen werde. Das aber sei katholischen Häusern untersagt. Sowohl die Krankenhaus-Leitung als auch das Erzbistum Köln bezeichneten die Ablehnung am Donnerstag als "Missverständnis" und entschuldigten sich dafür.
Christoph Leiden sagte für die Krankenhausleitung, Vergewaltigungsopfer würden in katholischen Krankenhäusern genauso behandelt wie in anderen Kliniken auch. Die einzige Ausnahme sei, dass ihnen dort nicht die "Pille danach" verschrieben werde. 1#googleAds#100x100 Die Frauen würden aber auf diese Möglichkeit hingewiesen. Es gebe keine Strategie der Abweisung, versicherte er. Das Gegenteil sei der Fall.
Dass die 25-jährige Frau gleich zweimal kurz hintereinander und mit derselben Begründung von katholischen Krankenhäusern in Köln abgewiesen wurde, ist nach Darstellung von Leiden reiner Zufall. In beiden Fällen hätten einzelne Ärzte einen Fehler gemacht. Die Klinikleitung müsse sich vorwerfen lassen, das richtige Vorgehen in einer solchen Situation offenbar nicht richtig kommuniziert zu haben.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete, war die 25-Jährige bei einer Party vermutlich mit K.o.-Tropfen betäubt worden und später auf einer Parkbank zu sich gekommen. Ein Sprecher der Kölner Polizei sagte: "Wir kennen den Fall und die Frau." Die erforderlichen Untersuchungen seien dann später in einem anderen Krankenhaus erfolgt.
Auf den Fall der 25-Jährigen hatte die Notärztin Irmgard Maiworm aufmerksam gemacht. Nach ihrem Eindruck hatten die Ärzte, mit denen sie in den katholischen Krankenhäusern Kontakt hatte, "Angst um ihren Arbeitsplatz". Die Geschäftsführung der Kliniken bestritt am Donnerstag, dass schon einmal ein Arzt entlassen worden sei, weil er in einem ähnlichen Fall gegen die ethischen Richtlinien verstoßen habe. Einen solchen Fall gebe es nicht, sagte Leiden. Die katholische Kirche lehnt die "Pille danach" ab, weil diese nach ihrer Auffassung einer Abtreibung gleichkommt.
Pflichten und Rechte des Arztes
Was gehört zu den Pflichten eines Arztes, was kann er ablehnen? "Er muss seine Patienten fachlich korrekt behandeln und beraten", sagt der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Zur Beratung gehöre bei einer vergewaltigten Frau auch der Hinweis auf eine Abtreibung beziehungsweise die Verhinderung einer Schwangerschaft mit der "Pille danach". Anders sehe das bei der Behandlung aus. "Wenn der Arzt eine Abtreibung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann er diesen Schritt ablehnen." In diesem Fall müsse der Arzt die Patientin an andere Ärzte oder Krankenhäuser verweisen. Das bestätigt auch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde über die Krankenhäuser: Ob die "Pille danach" verordnet wird, sei eine rein ethische Frage.
Die Pille danach
Die "Pille danach" wird auch als Notfallverhütung bezeichnet und kann nach Angaben des Berufsverbands der Frauenärzte bei rascher Einnahme eine Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindern. Demnach verschiebt oder verhindert sie den Eisprung so, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Sollte es zu einer Befruchtung gekommen sein, verhindere sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach bereits erfolgter Einnistung der befruchteten Eizelle sei sie nicht mehr wirksam.