Der Kinderschänder Olaf R. aus Hamburg wurde am Donnerstag zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Über Jahrzehnte verging er sich an Jugendlichen und ist deshalb schon mehrfach vorbestraft. Zehn Jahre saß der 72-Jährige insgesamt im Gefängnis, doch Einsicht zeigt er nicht.

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Der pädophile Olaf R. habe in den Jahren 2015 und 2016 wieder mehrfach Kinder in Hamburg angesprochen. Dabei hatte ihm das Landgericht Hamburg im August verboten, ohne berechtigten Anlass Kontakt zu fremden Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen. Der Angeklagte habe viermal gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen und sich dabei in einem Fall auch der sexuellen Belästigung schuldig gemacht, erklärte die vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer am Landgericht.


Jungs im Alter von zwölf bis 14 angesprochen


Olaf R. habe zugegeben, vier Junge im Altern von zwölf bis 14 Jahren angesprochen zu haben. Er wollte sie mit Geld und Computerspielen in seine Wohnung locken, fasste einen Jungen am Po an und strich einem mit den Fingern über die Wange. Außerdem habe er die Jungs gefragt, ob sie in einem Film nur mit Badehose oder unbekleidet mitspielen wollten.


Richterin: Olaf R. wird auch weiterhin straffällig werden

Der Richterin erklärte der Angeklagte, er habe die Jungen nur angesprochen, weil er vermutete, dass sie Kontakt zu einer Gruppe pädophiler Menschen in Hamburg hätten. Er habe sie vor diesem Pädophilenring bewahren wollen.

Aufgrund seiner erheblichen Vorstrafen und der schnellen Rückfallgeschwindigkeit sei eine Bewährungsstrafe nicht infrage gekommen. Das Urteil von 20 Monaten ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin sagte in ihrem Schlusswort: "Sie sind seit Jahrzehnten zum Nachteil von Kindern straffällig geworden. Unseres Erachtens wird es auch weiter so sein."