Ein eigenes Haus zu besitzen, klingt zunächst nach einer Menge Freiheit und Ruhe. Dies kann auch der Fall sein; allerdings kommen auf Hauseigentümer neue Rechte und Pflichten zu. Mit diesen solltest du dich vor dem Kauf eines Hauses auseinandersetzen.

Rechte und Pflichten als Hauseigentümer

Als Hauseigentümer sind deine Rechte in § 903 BGB geregelt. Als Eigentümer eines Hauses bist du Eigentümer einer Sache; was meint, dass du mit dieser Sache nach Belieben umgehen kannst. So kannst du unter anderem die Innenräume renovieren, das Haus verkaufen, leer stehen lassen oder vermieten. Bei unerlaubter Einwirkung Dritter auf dein Haus können ebenfalls bestimmte Rechte entstehen. So kannst du beispielsweise von der Person verlangen, die Störung zu unterlassen oder zu beseitigen. Dieses Recht ist in § 1004 BGB festgelegt.

Als Hausbesitzer musst du sichergehen, dass niemand von deinem Eigentum gestört oder beeinträchtigt wird. Dafür gelten verschiedene Pflichten, wie die Verkehrssicherungspflicht. Du bist dafür verantwortlich, dass alle Grundstücksflächen verkehrssicher sind. Darunter fallen beispielsweise die Erhaltung von Straßen und Wegen in einem guten Zustand sowie die Befestigung von Treppen und Geländern. So sollen Gefahren für Dritte vermieden werden.

Für Hausbesitzer gilt darüber hinaus eine Räum- und Streupflicht. Du bist dafür verantwortlich, dass dein Grundstück sicher ist. Schnee und Glätte können für Dritte schnell gefährlich werden, weshalb du als Hausbesitzer dazu verpflichtet bist, diese Gefahrenquelle regelmäßig zu beseitigen. Die Pflicht gilt auch für den öffentlichen Gehweg vor deinem Haus.

Weitere Pflichten für Hauseigentümer

Eine weitere Pflicht ist die sogenannte Instandhaltungspflicht. Du bist als Hauseigentümer verpflichtet, deine Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dafür musst du Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchführen lassen, sofern es notwendig ist. Informiere dich zuvor, welche Instandhaltungspflichten konkret für dich gelten. Sie variieren oft von Ort zu Ort.

Hast du dein Haus nach dem 01.02.2002 erworben, gilt für dich außerdem die Pflicht zur energetischen Sanierung. Das bedeutet, dass du dein Haus an die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) anpassen musst. Die Pflicht gilt auch, wenn du das Haus geerbt hast und es nicht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Für die Sanierung hast du nach Einzug zwei Jahre Zeit.

Zuletzt wollen wir noch die steuerlichen Pflichten nennen. Mit dem Hauseigentum gehen automatisch ein Grundstückseigentum und verschiedene Steuerpflichten einher. Dazu gehört hauptsächlich die Grundsteuer, die du als Immobilienbesitzer an die Stadt oder Gemeinde entrichten musst. Nutzt du die Immobilie gewerblich oder vermietest sie, musst du zudem eine Einkommenssteuer entrichten.