- Energiekosten steigen: Rechnung nicht bezahlt - Was passiert jetzt?
- Wann dürfen Anbieter Strom und Gas abstellen?
- Das sollten Kunden mit Geldproblemen beachten
- Sperren und Entsperren kostet Geld
Kein Licht, kein laufender Kühlschrank und kein warmes Wasser in der Wohnung – und im Winter bleibt die Heizung kalt: Wenn Strom und Gas ausbleiben, ist ein normales Leben kaum noch möglich. Doch genau dies droht hunderttausenden Haushalten wegen der explodierenden Energiepreise – wenn sie nicht wissen, wie sie die Energiesperre verhindern können.
Düsteres Szenario: Energieversorger befürchten Kunden, die nicht zahlen können
Die über 1.000 kommunalen Energieversorger (Strom und Gas) fürchten, dass mehr Kunden als sonst ihre Rechnungen bald nicht mehr bezahlen können. Das könnte sogar Insolvenzen von Stadtwerken zur Folge haben. Dieses nicht unrealistische Szenario erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, der Nachrichtenagentur Reuters, wie die FAZ berichtete.
In den letzten Jahren waren ebenfalls schon Zahlungsausfälle aufgrund der Corona-Pandemie zu verkraften. Sie lagen aber unter einem Prozent des Umsatzes auf die gelieferten Mengen und waren zu verkraften. "Aber wenn wir auf fünf bis zehn Prozent kämen oder gar 15 oder 20 drohen, dann kann das für die Stadtwerke bedrohlich werden."
Immer mehr Stadtwerke registrieren eine angespannte Lage bei den Kunden, die sich bei den Mitarbeitenden in den Call-Centern entladen. Manche würden aus Frust aggressiv, andere seien in Tränen aufgelöst und bräuchten psychologische Betreuung, berichtet Liebing. Die Sperrung von Strom- und Gasanschlüssen bleibe in jedem Fall das letzte Mittel. Das wird aber durchaus genutzt, wie die Statistik der Bundesnetzagentur zeigt. Schon vor der Energiekrise gab es 2019 1,2 Millionen Stromsperren und 272.000 Gassperren.
Was muss passiert sein, bevor die Energiebelieferung unterbrochen werden kann?
Auslöser für eine Energiesperre sind fast immer die ausbleibenden Zahlungen an den Versorger. Bevor das Unternehmen den Netzbetreiber beauftragt, die Gas- oder Stromversorgung abzustellen, ist allerdings ein weiter Weg zu gehen. Niemand muss befürchten, von heute auf morgen, in einer kalten Wohnung aufzuwachen. Einfach abstellen oder zudrehen, das geht nicht mal eben so.
In der Energie-Grundversorgung (§§ 19 StromGVV/GasGVV) sind die Voraussetzungen für eine Sperre geregelt: Es muss mindestens ein Rückstand von 100 Euro beim Stromlieferanten aufgelaufen sein (gilt nur bei Strom). Bei der Gasbelieferung kann der Zahlungsrückstand geringer sein. Der Energielieferant muss dir eine Mahnung in Form einer erneuten Zahlungsaufforderung zugeschickt haben. Wenn du darauf innerhalb der gesetzten Frist nicht reagierst, hast du ein Problem.
Die Drohung mit der Energiesperre geht nicht ohne Vorwarnung. Sie muss angekündigt sein: mindestens vier Wochen vorher. Die Mahnung der ausstehenden Zahlung und die Androhung erfolgt in der Regel gleichzeitig in einem Schreiben. Kommt es wirklich zur Energiesperrung, muss der Lieferant das mindestens drei Werktage vorher ankündigen. Erfolgreich einer Sperre kannst du widersprechen, wenn Kleinkinder, eine Schwangere oder pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Ganz wichtig ist es, mit deinem Energieversorger zu kommunizieren und ihm darzulegen, wie du deine Energieschulden bezahlen willst. Gelingt dir das nicht, kann der Lieferant die Sperre verhängen.
Sperren und Entsperren kostet Geld - alle Kosten im Überblick
Sowohl Sperren und Entsperren der Gas- und Stromzufuhr kosten zusätzliches Geld. Check24 hat sich das genau angeschaut. Im Ergebnis fallen Kosten zwischen 10 und 146 Euro an. Und so hat das Vergleichsportal gerechnet:
- Ausstehender Betrag: 128 Euro (fiktive Summe)
- Abschlag für den Zeitraum der Stromsperre: 66 Euro
- Mahngebühren: 5 Euro
- Kosten für die Sperre: 45 Euro
- Kosten für das Entsperren: 95 Euro
- Gesamtkosten 334 Euro
Manche Energieanbieter setzen Inkassobüros ein, um offene Rechnungsbeträge einzutreiben. Diese Kosten musst du als Schuldner ebenfalls bezahlen. Beispiel: Bei einem ausstehenden Betrag von bis zu 500 Euro wären 58,50 Euro Inkassogebühren angemessen. (Grundlage ist die Rechtsanwaltsgebührenordnung). Liefert ein Versorger (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) und kommst du bei einer dieser Sparten in Zahlungsverzug, kann der Versorger ebenso die Lieferung einer anderen Sparte unterbrechen. Ein schwer zu kalkulierender Posten sind die Kosten für den zwingend notwendigen Handwerker. Hintergrund: Nach einer Sperre brauchst du einen neuen Zähler (Preis etwa 40 bis 100 Euro). Der Installateur muss den betriebssicheren Zustand der Anlage feststellen. Bei Zahlungsverzug musst du die Mahnkosten bezahlen. Wie hoch die Mahnkostenpauschale sein darf, damit hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt (Urteil vom 26.6.2019, Az.: VIII ZR 95/18). Danach dürfen Kosten für Porto, Papier, Druck und den Umschlag in der Pauschale enthalten sein, jedoch nicht die Personal- oder Verwaltungskosten. In der Beispielrechnung von Check24 sind das fünf Euro.
Energieversorger müssen helfen - dieser Ausweg aus der Kostenmisere ist möglich
Eine Besonderheit besteht, wenn du in der Grundversorgung deines regionalen Energieversorgers Kunde bist (Was Grundversorgung bedeutet, erklärt die Bundesnetzagentur): In diesem Fall muss der Strom- bzw. Gasversorger dir acht Tage vor einer möglichen Sperrung eine sogenannte Abwendungsvereinbarung in Textform schicken.
In dieser Vereinbarung ist dir eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung anzubieten. Wenn du die Vereinbarung annimmst und einhältst, kannst du eine Versorgungsunterbrechung vermeiden.
Bist du dagegen Kunde bei einem Energieversorger außerhalb der Grundversorgung, gilt der abgeschlossene Liefervertrag und die vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die meisten Energielieferanten legen dort fest, dass sie bei Zahlungsverzug eine Sperrung vornehmen dürfen. Die Voraussetzungen für eine Sperre sind denen in der Grundversorgung meist ähnlich, können aber in Details abweichen.
Fazit
Viele Menschen machen sich Sorgen: Tatsächlich entstehen viele Probleme, wenn man seine Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen kann. Von einem Tag auf den anderen in einer dunklen und kalten Wohnung zu sitzen, muss aber niemand befürchten. Auch die Sorgen bei den Energielieferanten sind groß. Sie erwarten, dass in den kommenden Monaten viele ihrer Kunden ihre Energierechnung nicht mehr bezahlen können. Gas- und Stromsperren folgen dann. Der Druck auf die Politik wächst, ein Moratorium für Strom- und Gassperren zu erlassen. In der Corona-Zeit waren das drei Monate.
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