- Wohn-Riester: Grundlagen und Berechtigte
- Wohn-Riester durch Entnahme aus Geld-Riester nutzen
- Finanzierungsmöglichkeiten mit Wohn-Riester
- Nachteile von Wohn-Riester
- Vorteile von Wohn-Riester
Unter Wohn-Riester versteht man allgemein die Möglichkeit, sich mithilfe von staatlicher Unterstützung eine Immobilie zu finanzieren. Dies klingt zunächst zwar positiv, kann aber auch Schattenseiten haben. Was du rund um das Thema wissen solltest, haben wir für dich zusammengefasst.
Wohn-Riester: Grundlagen und Berechtigte
Allgemein handelt es sich bei "Riester" um eine Art Zusatzrente mit staatlicher Unterstützung. Diese wird lebenslang gezahlt und auch "Geld-Riester" genannt. Wie beispielsweise die Verbraucherzentrale erklärt, kannst du diese staatliche Förderungsmaßnahme seit 2008 auch zur Finanzierung der eigenen Immobilie verwenden. Dies wird auch als "Wohn-Riester" bezeichnet. Dieses Angebot ist allerdings nicht für jede*n die richtige Option. Bevor du dich für die Wohn-Riester entscheidest, solltest du dich gründlich über die positiven und negativen Aspekte informieren.
Es gibt nur einen bestimmten Personenkreis, der Wohn-Riester nutzen kann. Diese Personen sind in § 79 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) in Kombination mit § 10a Absatz 1 EStG festgelegt. Es handelt sich um:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen
- Beamte, Richter*innen, Soldat*innen, Amtsträger*innen
- Beziehende von Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Manche Personen, die normalerweise nicht für die Riester-Förderung infrage kommen, können dennoch unter bestimmten Bedingungen von ihr profitieren. So können beispielsweise Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung die Riester-Förderung erhalten, sofern sie selbst Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Ebenso können Personen, die zwar nicht direkt förderberechtigt sind, indirekt über einen förderberechtigten Ehepartner mit einem eigenen Riester-Vertrag berechtigt sein. In letzterem Fall musst du jedoch einen Eigenanteil von 60 Euro bezahlen.
Wohn-Riester durch Entnahme aus Geld-Riester nutzen
Du kannst Wohn-Riester nur dafür einsetzen, um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine eingetragene Genossenschaftswohnung zu bauen oder zu kaufen. Nicht erlaubt ist die Finanzierung eines Ferienhauses mit Wohn-Riester. Ziel der Finanzierung ist, dass du deine selbst genutzte Immobilie bis zur Rentenphase abbezahlt hast. Somit kannst du mietfrei in der Immobilie wohnen und hast das Geld rein für deine Lebenshaltung verfügbar. Insgesamt erhältst du bei der staatlichen Riester-Förderung als Erwachsene*r 175 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird auch als Grundzulage bezeichnet. Zudem bekommst du für Kinder, die vor 2008 zur Welt kamen, 185 Euro pro Kind dazu. Für jedes Kind, das nach 2008 zur Welt kam, erhältst du 300 Euro. Für die Grundzulage musst du jährlich mindestens 4 % deines Jahresbruttoeinkommens einzahlen. Gewährt werden Zuschüsse in der Regel bis zu einer jährlichen Beitragssumme von 2.100 Euro.
Wohn-Riester kann auf zwei verschiedene Weisen eingesetzt werden. Die erste Möglichkeit ist die Entnahme auf dem Geld-Riester-Vertrag. Hast du bereits einen Vertrag mit der lebenslang gezahlten Zusatzrente abgeschlossen, könntest du das angesammelte Kapital dafür verwenden, aus den Schulden zu kommen. Das Kapital kannst du entweder komplett entnehmen oder nur teilweise. Bei der Teilentnahme gelten zwei Bedingungen: Du musst mindestens 3.000 Euro entnehmen und mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben lassen.
Ein Beispiel: Hast du 11.000 Euro Kapital im Geld-Riester, kannst alles entnehmen oder bei einer Teilentnahme alles zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Liegt dein Kapital beispielsweise bei 5.000 Euro, ist eine Teilentnahme nicht möglich. Dies liegt daran, dass bei der Entnahme von den mindestens 3.000 Euro die zweite Bedingung nicht erfüllt wäre.
Finanzierungsmöglichkeiten mit Wohn-Riester
Die zweite Möglichkeit ist die Finanzierung mit Wohn-Riester. Unterteilt werden kann diese Finanzierungsmöglichkeit in drei Optionen: ein Annuitätendarlehen, eine Bausparkombifinanzierung oder ein Bausparvertrag. Baust oder kaufst du heute eine Immobilie und wählst du das Annuitätendarlehen, bezahlst du eine monatliche Rate. Diese besteht aus Zinsen und Tilgung. Dieser Zinssatz ist immer für eine bestimmte Zeit festgelegt, was auch "Zinsbindung" genannt wird. Diese Zinsbindung kann beispielsweise für 10 oder 15 Jahre gelten. Je näher du an das Ende dieser Zeit kommst, desto höher wird der Tilgungsanteil in der monatlichen Rate. Der Grund dafür ist, dass die Zinsen auf eine immer kleiner werdende Restschuld berechnet werden.
Bei dem Modell der Bausparfinanzierung geht man ebenfalls von dem Standpunkt aus, dass du heute eine Immobilie baust oder kaufst. Du nimmst hierbei jedoch ein sogenanntes Vorausdarlehen auf, für das du nur Zinsen zahlst und das nicht getilgt wird. Parallel dazu sparst du dein Geld in einem Bausparvertrag an. Ist dein Vertrag zuteilungsreif, soll er das Vorausdarlehen vollständig ablösen. Erst ab diesem Punkt zahlst du eine monatliche Rate, die aus Zinsen und Tilgung besteht. Mit dieser zahlst du das Bauspardarlehen zurück.
Die letzte Möglichkeit ist der reine Bausparvertrag. Hierbei sparst du Eigenkapital an, um später deine eigene Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Sobald der Bausparvertrag reif für die Auszahlung ist, hast du einerseits Zugriff auf das angesparte Kapital und kannst andererseits ein günstiges Bauspardarlehen aufnehmen.
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Nachteile von Wohn-Riester
Die Verbraucherzentrale nennt die nachgelagerte Besteuerung, die das sogenannte Wohnförderkonto später belastet, als großen Nachteil von Wohn-Riester. Dabei handelt es sich um ein fiktives Konto, auf welchem die Leistungen der staatlichen Förderungen bis zur Tilgung der Baufinanzierung vermerkt und verzinst werden. Pro Jahr können Beiträge maximal 2.100 Euro betragen. Sie werden jeweils am Jahresende pauschal mit zwei Prozent verzinst.
Das Wohnförderkonto muss mit spätestens 68 Jahren aufgelöst werden. Als Steuerpflichtige*r hast du zwei Möglichkeiten: Entweder zahlst du die gesamte Summe auf einmal zurück und erhältst 30 Prozent Nachlass oder die Summe wird auf die Jahre bis zu deinem 85. Lebensjahr verteilt. Wie hoch die Steuerpflicht für dich tatsächlich ist, hängt von deinem individuellen Steuersatz ab. Die Steuerpflicht, die auf dich als Wohn-Riester-Sparer*in im höheren Alter zukommt, ist jedoch in allen Fällen beträchtlich. Die Verbraucherzentrale gibt dir als Sparer*in den Tipp, jährlich zu prüfen, ob die Zulagen richtig gebucht wurden und ob du zusätzliche steuerliche Abzüge geltend machen kannst.
Was zudem als Nachteil angesehen werden kann, ist, dass es die Förderung durch Wohn-Riester erst seit 2008 gibt. Somit können nur Immobilien gefördert werden, die nach 2007 gekauft oder gebaut wurden. Darüber hinaus gibt es die Einschränkung, dass nur selbstgenutzte Immobilien gefördert werden. Möchtest du die Förderung nicht verlieren, darfst du die Immobilie also nicht nach Belieben vermieten oder verkaufen.
Vorteile von Wohn-Riester
Es ist wichtig, dass du dir der Risiken von Wohn-Riester bewusst bist, bevor du dich für diese Form der Altersvorsorge entscheidest. Zudem solltest du wissen, dass es unterschiedliche Produkte auf dem Markt gibt, die unter dem Namen Wohn-Riester vermarktet werden. Dies hat den Vorteil, dass du eines wählen kannst, was gut zu dir passt und nicht auf eine Form festgelegt wirst.
Du solltest dich vorab genau informieren, um welches Produkt genau es sich dabei handelt. Wie die Verbraucherzentrale auflistet, unterscheidet man zwischen:
- Bausparverträgen: Während der Sparphase sind beim Bausparen die Einzahlungen förderfähig. Durch Zulagen wird dein Bausparguthaben erhöht. Wenn dein Vertrag zuteilungsreif ist, kannst du das Kapital für den Immobilienerwerb nutzen und ein Bauspardarlehen erhalten. Die laufenden Tilgungen sind förderfähig und die Zulagen wirken ähnlich wie Sondertilgungen.
- Darlehensverträge: Die jährlichen Tilgungsleistungen sind hierbei förderfähig. Mögliche Zulagen fließen als Sondertilgung in den Vertrag.
- Kombination aus Bausparvertrag und Darlehensvertrag: Meist baut diese Art auf einem Zwischenkredit oder ein Vorausdarlehen auf. Beim Immobilienerwerb nimmst du einen Darlehensvertrag auf, der später von einem zuteilungsreifen Bausparvertrag abgelöst wird. Die staatliche Förderung fließt dabei in den Bausparvertrag und nach Ablösung des Zwischenkredites oder des Vorausdarlehens in das Bauspardarlehen.
- Entnahme des Vermögens aus Riester-Sparverträgen: Zum Zeitpunkt des Eigenheimerwerbs oder zur späteren Darlehenstilgung kannst du dein Vermögen aus Riester-Sparverträgen entnehmen.
Einen Antrag zur Wohn-Riester-Förderung oder zur Entnahme von Riester-Guthaben kannst du beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wie hoch dein Sparbeitrag für die volle Riester-Zulage wäre, kannst du ebenfalls online über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung erfahren. Nach der Genehmigung kannst du auch schon von der staatlichen Förderung profitieren, welche dir dabei hilft, deine Immobilie zu finanzieren. Als Bezugsberechtigte*r kann Wohn-Riester dir zudem ermöglichen, die Miete im Ruhestand sparen.
Fazit
Bei Wohn-Riester handelt es sich um eine komplexe Art der Immobilienfinanzierung. Ob sich in deinem Fall die Finanzierung mit Wohn-Riester lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bevor du dich für eine Form der Immobilienfinanzierung entscheidest, solltest du alle möglichen Optionen gründlich überdenken. In diesem Zuge ist es wichtig, mehrere Angebote zu vergleichen. Bist du dir unsicher, welche Finanzierung zu dir passt, kannst du entsprechende Beratungsangebote wahrnehmen. Eine solche Beratung zur Immobilienfinanzierung gibt es beispielsweise bei den Verbraucherzentralen auch in deiner Nähe.