Viele Menschen vergessen regelmäßig, ihre Pfandbons im Supermarkt einzulösen. Diese kleinen Zettel, die beim Rückgabeautomaten für Flaschen und Dosen ausgegeben werden, geraten oft in Vergessenheit. Der Grund dafür liegt häufig in der Hektik des Alltags: Beim Einkaufen wird der Pfandbon schnell in die Tasche gesteckt oder in der Tasche vergessen.

Dabei summieren sich die Beträge, die auf den Pfandbons stehen, über die Zeit zu beachtlichen Summen. Wer dann erst spät reagiert, den kann am Automaten oder an der Kasse eine böse Überraschung erwarten. Denn für die Abgabe gelten Fristen und weitere Regelungen. Der Überblick. 

Pfandbon abgeben: Das sind die gesetzlichen Fristen - und so handhaben es Lidl, Aldi, Rewe und Co.

Pfandbons haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden. Diese Frist folgt den allgemeinen Verjährungsregeln nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Laut den Rechtsexperten der Ergo-Versicherung dürfen die Zettel allerdings nicht ausgeblichen oder aus anderen Gründen unlesbar sein. Ist dies der Fall müssen sie im Supermarkt nicht akzeptiert werden. Seit Jahresbeginn gibt es in Deutschland eine entscheidende Änderung beim Pfand

Pfandbons können zudem normalerweise nur in der Filiale eingelöst werden, in der sie ausgestellt wurden, da sie an das Kassensystem der jeweiligen Filiale gebunden sind, wie das Portal Discountercheck berichtet. Daher ist es ratsam, den Pfandbon möglichst bald nach der Ausstellung einzulösen, um potenzielle Probleme zu vermeiden. In bestimmten Fällen können sogar Steuern aufs Leergut fällig werden. In der Realität handhaben die meisten Supermärkte die Pfand-Regeln aber oft recht kulant: 

  • Aldi Süd: Es gibt grundsätzlich keine Einlösefrist für Pfandbons. Eine Einlösung ist jedoch nur möglich, solange die Angaben auf dem Bon noch leserlich sind, wie der Discounter auf seiner Website bekannt gibt. 
  • Rewe: Pfandbons können in der Regel bis zu drei Jahre im jeweiligen Markt eingelöst werden. Es gibt jedoch keine bekannten Fälle, in denen die Einlösung so spät erfolgte, erklärt ein Sprecher gegenüber T-Online
  • Netto: Pfandbons können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgegeben werden. Die Kassentechnik akzeptiert jedoch ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Bons mehr, um Betrugsfälle zu verhindern. In solchen Fällen wird der Betrag manuell ausgezahlt, so T-Online.
  • Lidl: Pfandbons werden aus abrechnungstechnischen Gründen innerhalb von 60 Tagen im Kassensystem vorgehalten. Ältere Bons führen zu einer Fehlermeldung, und der Betrag wird manuell ausgezahlt, berichtet die Hamburger Allgemeine Rundschau.
  • Kaufland: Kunden können ihre Pfandbons innerhalb von drei Jahren einlösen. 

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

Erfahre hier mehr über unsere KI-Richtlinien.