Einige der größten Online-Marktplätze wie Temu, Shein, AliExpress, Ebay und Amazon Marketplace locken Kunden mit unschlagbaren Angeboten: eine Jeans für 13 Euro, eine Smartwatch für neun Euro oder ein Blutdruckmessgerät für unter sieben Euro. Doch nun macht der TÜV auf Risiken beim Einkauf über die Billig-Plattformen aufmerksam.
Der Geschäftsführer des TÜV-Verbands, Joachim Bühler, warnt in einer Mitteilung vom Ende vergangener Woche: "Mit dem Direktverkauf über Online-Plattformen kommen massenhaft Produkte auf den europäischen Markt, die nicht die geltenden Anforderungen an die Produktsicherheit erfüllen." Diese Produkte können unter anderem scharfe Kanten bei Spielzeugen, ungenaue Gesundheitstracker oder fehlende CE-Kennzeichnungen aufweisen.
Temu, Shein und Co. - TÜV warnt vor gefährlichen Billig-Produkten
Im Jahr 2023 überprüfte die Bundesnetzagentur etwa 5.000 Warensendungen aus Drittstaaten. Das Resultat war beunruhigend: 92 Prozent der Waren entsprachen nicht den EU-Vorschriften. Auch der Handelsverband HDE berichtet, dass rund 60 Prozent der gelieferten Artikel aufgrund von Verstößen gegen das Chemikalienrecht nicht verkehrsfähig waren. Der TÜV-Verband fordert jetzt in einem Positionspapier die konsequente Anwendung des europäischen "Digital Services Act" (DSA).
Erhebliche Maßnahmen sollten laut dem TÜV ergriffen werden, um unsichere Produkte zügig von den Plattformen zu entfernen und sicherzustellen, dass Ansprechpartner in der EU verfügbar sind. Zudem wird vorgeschlagen, die Nutzergrenze von 45 Millionen für große Marktplätze abzusenken, um strengere Richtlinien für mehr Online-Händler durchzusetzen. "Im Online-Handel haben wir weniger ein Regulierungs- als ein Kontroll- und Durchsetzungsdefizit", betont Bühler. "Notwendig sind EU-weit ausreichende Ressourcen für den Zoll und die Marktüberwachung."
Der schnelle Aufstieg von Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress verdeutlicht dem TÜV zufolge die Herausforderungen der Produktsicherheitsdurchsetzung im EU-Binnenmarkt. Anbieter in der EU sind verpflichtet, umfassende Anforderungen zur Produktsicherheit zu erfüllen - vor allem bei Spielzeug und Elektrogeräten. Diese Vorgaben legen Sicherheitsstandards fest, beinhalten Rückruf- und Meldepflichten und definieren Verantwortlichkeiten.
EU-Richtlinien werden nicht eingehalten - das sollte sich laut dem TÜV ändern
Hersteller außerhalb der EU müssen einen Bevollmächtigten benennen, der in ihrem Namen agiert. Große Online-Plattformen aus Drittstaaten verfügen oft nicht über eigene Infrastrukturen in Europa, wie beispielsweise Logistikzentren. "Es muss sichergestellt werden, dass für Verbraucher:innen und Behörden ein rechtlich verantwortlicher Ansprechpartner in der EU zur Verfügung steht, der für die Produktkonformität einsteht und im Schadensfall auch in Regress genommen werden kann", fordert Bühler. Eine unabhängige Überprüfung sollte die dauerhafte Erreichbarkeit dieser Ansprechpartner sichern.
Mit dem Inkrafttreten des "Digital Services Act" seit Februar 2024 hat die Europäische Kommission einen wichtigen Schritt in Richtung besserer Kontrolle im Online-Handel gemacht. Der Act verpflichtet "sehr große Online-Plattformen" mit mehr als 45 Millionen Nutzern zu strengeren Transparenz- und Sorgfaltspflichten. Diese Plattformen müssen Risikobewertungen vornehmen, Transparenz bei Werbeanzeigen gewährleisten, Maßnahmen gegen Desinformation ergreifen und den Vertrieb unsicherer Produkte verhindern. Bühler unterstreicht: "Die EU-Kommission muss die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des DSA konsequent nutzen und anwenden." Der TÜV-Verband plädiert dafür, die Nutzergrenze von 45 Millionen zu senken, um auch mittelgroße Online-Marktplätze den strengeren Auflagen zu unterwerfen, da das Verbraucherinteresse nicht von der Unternehmensgröße abhängt.
Die stark steigende Zahl an Waren aus Drittstaaten, die über große Plattformen auf den EU-Markt gelangen, bringt das bestehende System der Marktüberwachung in Verbindung mit dem Zoll an seine Grenzen. Aufgrund von Funktions- und Kapazitätsfragen erfolgen die Kontrollen meist nur stichprobenartig. Im Jahr 2023 wurden Berichten zufolge zwei Milliarden Pakete mit einem Wert unter 150 Euro - der Zollgrenze - an EU-Bürger:innen gesendet. Viele dieser Sendungen sind oft falsch deklariert, um den Zoll zu umgehen. "Inwieweit die im Rahmen der laufenden Zollreform angekündigte Abschaffung der Zollbefreiung bis 150 Euro Warenwert erfolgreich ist, bleibt abzuwarten", so Bühler. Diese Reform könnte den Versand von Einzelsendungen unattraktiver machen und die Anzahl direkter Sendungen reduzieren.
Nicht alle Sendungen können kontrolliert werden - so erkennst du sichere Produkte
Für Verbraucher ist es laut dem TÜV essenziell, dass nur sichere Produkte den Weg auf den EU-Binnenmarkt finden. Der TÜV-Verband hebt hervor: "Bei der Produktsicherheit im Online-Handel klaffen die gesetzlichen Vorgaben und die Realität immer weiter auseinander", so Bühler. "Die Marktüberwachungsbehörden sind seit Jahren chronisch unterfinanziert und personell unzureichend ausgestattet." Auch wenn nicht alle Sendungen kontrolliert werden können, müsse der Druck auf Händler und Hersteller erhöht werden.
Verbraucher sollten besonders auf Zertifizierungen und Sicherheitssiegel achten, die von unabhängigen Prüfstellen erteilt werden. Ein verlässlicher Anhaltspunkt sind das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder ein Gütesiegel der TÜV-Unternehmen. Produkte mit diesen Kennzeichnungen wurden von unabhängiger Seite geprüft und entsprechen den geltenden Normen und Richtlinien.
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