- Welche Änderungen gibt es bei den Finanzen?
- Neue Regeln beim Bürgergeld, Ehrenamtspauschale und bei der Kfz-Versicherung
- Was wird beim Einkauf und in Gaststätten anders?
- Neue KI-Verordnung und Veränderungen bei den Fluggastrechten
- Was gibt es Neues bei der Arbeit?
Das neue Jahr bringt viele Änderungen, und zwar bei den Finanzen, dem Einkauf und bei der Mobilität. Von neuen Rentenregelungen über klare Vorgaben für digitale Dienste bis hin zu mehr Umwelt- und Verbraucherschutz – vieles soll transparenter, einfacher und umweltfreundlicher werden.
Welche Änderungen gibt es bei den Finanzen?
Ab 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Wer das reguläre Rentenalter erreicht und eine gesetzliche Rente bezieht, darf zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch erhoben. Ausgenommen sind Beamte, Selbstständige, Minijobber und Frührentner. Die Bundesregierung verfolgt damit drei Ziele: (1) Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen. (2) Dem demografischen Wandel entgegenwirken. (3) Fachkräftemangel entschärfen.
Anschlussverbot gekippt: Das Rentenpaket 2025 I schafft das sogenannte Anschlussverbot für diejenigen Beschäftigten ab, die das gesetzliche Rentenalter erreichen. Dadurch wird die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern beim vorherigen Arbeitgeber erleichtert.
Die Frühstartrente kommt: Ebenfalls ab 2026 soll die für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren kommen. Dann soll es erst einmal für alle Sechsjährigen monatlich zehn Euro vom Staat geben, die in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen. Das von der Bundesregierung beschlossene Eckpunktepapier dient als Grundlage für den Gesetzesentwurf der Frühstartrente, den die Bundesregierung 2026 beschließen will. Ziel ist, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Der erste Jahrgang, der von der staatlichen Förderung profitieren soll, sind die zum Programmstart sechsjährigen Kinder (Geburtsjahrgang 2020).
Neue Regeln beim Bürgergeld, Ehrenamtspauschale und bei der Kfz-Versicherung
Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung: Ab dem Frühjahr soll das Bürgergeld – künftig Grundsicherung genannt – reformiert sein. Vorgesehen sind strengere Sanktionen: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit gestuften Kürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert.
Erneuter Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen: 2026 werden Auto- und Motorradversicherungen teurer, im Schnitt um etwa sieben Prozent – vor allem wegen höherer Reparaturkosten. Durch den starken Wettbewerb innerhalb der Branche bleiben günstigere Angebote jedoch möglich. Policen mit individuellem Verlängerungsdatum können auch nach dem üblichen Stichtag 1. Dezember mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Zugang der Mitteilung.
Die Ehrenamtspauschale steigt: Die steuerlich geltend zu machende Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wird 2026 auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro erhöht werden. Neue Prämie für den Kauf von Elektroautos: Im ersten Quartal 2026 beginnt die neue staatliche E-Auto-Förderung. Im Gespräch ist eine Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro für neue und gebrauchte reine E-Autos mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 53.550 Euro brutto. Es soll allerdings Einkommensgrenzen geben.
Was wird beim Einkauf und in Gaststätten anders?
Mehr Durchblick bei Honig und Marmelade: Ab dem 14. Juni 2026 müssen bei Honig die Herkunftsländer nach Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge angegeben werden; Sammelangaben wie „EU/Nicht-EU“ entfallen. Zudem soll die Bezeichnung „Marmelade“ künftig für alle Fruchtaufstriche erlaubt sein. Bislang durfte der Begriff ausschließlich für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden, während andere Aufstriche als Konfitüre bezeichnet werden mussten.
Der Widerrufsbutton wird Pflicht: Ab dem 19. Juni 2026 ist ein Widerrufsbutton Pflicht – damit wird es einfacher, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Pflicht gilt für Unternehmen, die den Vertragsschluss über eine Website oder App anbieten. Mehrwertsteuer-Senkung in der Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie voraussichtlich von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Das gilt allerdings nur für Speisen – Getränke sind davon ausgenommen und werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.
Strengere Regeln für „Buy now, pay later"-Angebote: Um vor allem jungen Verbraucher vor einer Überschuldung zu bewahren, gibt es neue Regeln für Kleinkredite. Für Interneteinkäufe gelten ab 20. November 2026 neue EU-Schutznormen für Verbraucherkredite. Schon bei Kleinkrediten unter 200 Euro und bei Krediten mit Laufzeiten unter drei Monaten ist eine strengere Kreditwürdigkeitsprüfung Pflicht. Darunter fallen auch „Buy now, pay later"-Angebote.
Neue KI-Verordnung und Veränderungen bei den Fluggastrechten
Europäische KI-Verordnung schützt vor Manipulation: Ab dem 2. August 2026 sind zudem Anbieter und Betreiber von KI verpflichtet, KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder, Audioangebote und Videos zu kennzeichnen. Die europäische KI-Verordnung soll vor Täuschung und Manipulation schützen.
Auch der Einsatz von Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, sowie Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Ziel ist, dass Verbraucher jederzeit erkennen können, wann sie mit KI oder KI-Inhalten zu tun haben.
Reform der EU-Fluggastrechte und sinkende Flugpreise: In 2026 kommt auch eine Reform der Fluggastrechteverordnung. Entschädigungen sollen erst bei längeren Verspätungen fällig werden. Für Flüge bis 3.500 Kilometer oder innerhalb Europas soll es Ausgleichszahlungen erst ab vier Stunden Verspätung geben, die pauschal 300 Euro betragen. Bei längeren Flugreisen liegt die Grenze künftig bei sechs Stunden Verspätung, verbunden mit einer pauschalen Entschädigung von 500 Euro. Flugreisende können zum 1. Juli 2026 mit preiswerteren Flugtickets kalkulieren. Die Ticketsteuer im Luftverkehr sinkt und zwar auf das Niveau vor der Erhöhung vom 1. Mai 2024.
Was wird für die Klimawende getan?
Strengere Regeln für Umweltwerbung (Greenwashing): Viele Produkte tragen Umweltversprechen wie „nachhaltig“, „recycelbar“ oder „bienenfreundlich“, oft jedoch ohne überprüfbare Belege. Unternehmen, die mit umweltbezogenen Aussagen (Green Claims) werben, müssen ab 2026 sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsangaben und -ziele eindeutig, messbar und überprüfbar sind. Auch selbst kreierte Siegel ohne nachvollziehbare Kriterien und unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr erlaubt. Das sieht die EU-Richtlinie „Empowering consumers for the green transition“ (EmpCo) vor, die 2026 als nationales Recht gilt. Die EmpCo-Richtlinie gilt ab 27. September 2026.
E-Zigaretten - Rückgabe an allen Verkaufsstellen: Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wird die Rückgabe kleiner Elektrogeräte erleichtern: Sammelstellen im Handel werden einheitlich gekennzeichnet. Alle Verkaufsstellen sind verpflichtet, ausgediente Geräte anzunehmen, unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt. Sie müssen gut sichtbar über die Rücknahme informieren. Verkaufsstellen sind ebenfalls verpflichtet, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zurückzunehmen. Die Rücknahmestellen müssen bis 30. Juni eingerichtet sein. Das Gesetz gilt ab 1. Januar.
Bessere Rückgabemöglichkeiten für E-Bike- und Scooter-Batterien: Ab 1. Januar 2026 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Wertstoffhöfe, Fachhandel und Onlinehändler müssen Batterien aus E-Bikes und E-Scootern künftig annehmen. So sollen lithiumhaltige Batterien besser recycelt und Umwelt- sowie Sicherheitsrisiken verringert werden.
Was verändert sich bei der kommunale Wärmeplanung, beim CO2-Preis und bei der Wärmepumpe
Schritt zur Wärmewende: Ab 2026 wird die kommunale Wärmeplanung schrittweise Pflicht. Großstädte müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028. Die Wärmeplanung soll zeigen, wie Wärme künftig effizient, bezahlbar und klimafreundlich bereitgestellt werden kann und Eigentümern zusätzliche Orientierung bei Heizungsentscheidungen geben. Langfristig sollen CO2-Emissionen sinken und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert werden.
CO2-Preis ab 2026: Was Heizen und Tanken künftig kostet: Die ursprünglich geplante Erhöhung des CO2-Preises wird 2026 ausgesetzt. Er bleibt unverändert. Aber: Der CO2-Preis für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wird ab 2026 versteigert (Zertifikate-Handel), allerdings in einem festen Korridor. Er kann daher um maximal zehn Euro pro Tonne steigen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Unternehmen in der Regel an die Verbraucher weitergegeben, sodass sich die Energiepreise entsprechend erhöhen. Der Preis für Heizöl kann um bis zu 3,2 Cent pro Liter steigen, bei Erdgas um bis zu 0,24 Cent pro kWh. Benzin kann bis zu 2,8 Cent pro Liter mehr kosten, Diesel bis zu 3,2 Cent.
Geförderte Wärmepumpen müssen leiser sein: Ab 1. Januar 2026 gelten strengere Fördervorschriften für die Lautstärke bei Wärmepumpen. Der Fördergeber verlangt, dass die Außen-Schallemissionen von geförderten Luft-Wasser-Wärmepumpen um 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen müssen, damit 5 dB leiser als bisher. Die meisten neuen Geräte können diese Vorschrift einhalten.
Was gibt es Neues bei der Arbeit?
Kurzarbeitergeld bleibt in verlängerter Form: Die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate verlängert bis Ende 2026. Diese Maßnahme soll Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Die verlängerte Kurzarbeiterregelung sollte eigentlich im Jahr 2025 auslaufen. Aufgrund der andauernden wirtschaftlich angespannten Lage ist nun doch weiterhin die verlängerte Bezugsdauer möglich.
Mindestlohn, Mini- und Midijobs steigen: Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Zeitstunde (2025: 12,82 Euro. Dies hat zur Folge, dass bei den Minijobs die Verdienstgrenze steigt, und zwar auf 603 Euro (2025: 556 Euro). Der Jahresverdienst darf maximal 7.236 Euro betragen. Die Grenze für Midijobs (Übergangsbereich) steigt ebenfalls an. Ab 2026 liegt sie zwischen 603,01 Euro und 2.100 Euro monatlichem Verdienst (2025: 556,01 bis 2.000 Euro).
Das Entgelttransparenzgesetz zeigt Wirkung: Am 7. Juni 2026 treten mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland bedeutende Änderungen des Entgelttransparenzgesetzes in Kraft: Betriebe mit 100 Beschäftigten müssen in Stellenanzeigen eine Gehaltsspanne angeben.
Gibt es Änderungen bei der Sozialversicherung?
Beitragsbemessungsgrenzen steigen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5.812,50 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt sie 8.450 Euro monatlich. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt bei 77.400 Euro.
Zusatzbeiträge der Krankenkassen: Viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen im Jahr 2026 erneut die Zusatzbeiträge – entgegen den Aussagen der Gesundheitsministerin. Das liegt unter anderem daran, dass die Kassen ihre stark gesunkenen Rücklagen auffüllen müssen. Die Spanne der Erhöhung dürfte im Bereich von 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten je nach Krankenkasse liegen. Das klingt wenig, macht im Jahr aber je nach Einkommen eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro für den Betrieb je Beschäftigten aus. Ob das reicht, bleibt abzuwarten. Die Krankenkassen legen wie jedes Jahr ihre kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze in der Regel bis Ende Dezember fest.
Kinderkrankentage bleiben: Mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" gibt es auch im Jahr 2026 Kinderkrankentage für Berufstätige mit Kindern unter zwölf Jahren. Es gelten für Eltern erhöhte Ansprüche: Elternteile können pro Jahr und pro Kind 15 Kinderkrankengeldtage beanspruchen (statt regulär 10). Alleinerziehende erhalten pro Kind und Jahr 30 Arbeitstage (statt 20). Bei mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl der Anspruchstage pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage (statt 25). Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Gibt es Änderungen bei der Mobilität und die Betriebsratswahlen?
Deutschlandticket für fünf Jahre gesichert: Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2030 gesichert, mit jährlichen Zuschüssen von 1,5 Milliarden Euro. Für Verbraucher steigt der Preis ab Januar 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat. Die Defizit-finanzierung von Bund und Ländern ist bis 2030 gesichert.
Pendlerpauschale bei der Steuer steigt: Die Pendlerpauschale steigt ab 2026 vom ersten Kilometer an und liegt bei 38 Cent. Fahrtkosten, die Pendlerinnen und Pendlern beim Weg zur Arbeit entstehen, können diese steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Dafür gibt es die Pendlerpauschale, die in der Steuererklärung unter die Werbungskosten fällt und das zu versteuernde Einkommen eines Jahres mindert.
Betriebsratswahlen: Von Februar bis Anfang Mai finden Betriebsratswahlen statt.