- Der Streit um die Kosten
- Verbraucherzentrale fordert klare und einheitliche Regelungen für die Zukunft
Die neue Wärmepumpe ist angeschlossen, der alte Gasanschluss ist aber noch da. Was ist jetzt zu tun? Es gibt drei Möglichkeiten: den Anschluss pausieren lassen, ihn dauerhaft stilllegen oder ihn komplett zurückbauen zu lassen. In jedem Fall entstehen Kosten und darüber gibt es vielfach Streit.
Der Streit um die Kosten
Ein Fall aus dem Norden der Republik, nämlich aus Norderstedt und Hamburg, zeigt das Problem. In Norderstedt verlangen die Stadtwerke zusätzliche 1.010 Euro für die Versiegelung des Gasanschlusses, wie das Hamburger Abendblatt als Erstes berichtete. Die Stadtwerke rechtfertigen die Kosten damit, dass sie den Gasanschluss an der Grundstücksgrenze trennen müssen.
Dafür ist ein Team der Stadtwerke erforderlich, das die Verbindung zwischen Hausleitung und Hauptgasleitung an der Grundstücksgrenze kappt. Das macht Tiefbauarbeiten erforderlich, wodurch die vierstellige Summe zustande kommt. Im benachbarten Hamburg (Energiewerke) ist die Praxis allerdings eine andere. Hier ist die kostenpflichtige Trennung des Gasanschlusses nach Angaben des Hamburger Abendblattes nicht üblich. Dort werde der Gasanschluss im Gebäude mit einem Blindflansch verschlossen – ganz ohne Kosten für den Kunden.
Nach Ansicht der Stadtwerke Norderstedt ist das gemäß Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) aber nicht ausreichend. Dort steht in § 9, dass Netzbetreiber bei Änderungen des Anschlusses dem Anschlussnehmer die erforderlichen Kosten auch pauschaliert berechnen können. Die technischen Vorgaben, wie die Trennung vom Gasanschluss erfolgen muss, sind offensichtlich eine Sache der Auslegung, wie das Beispiel zeigt. Und die Preise sind bundesweit nicht einheitlich. Kunden berichten über Kosten von 1.000 Euro bis 6.000 Euro. Aber wie musst du überhaupt vorgehen, wenn du den Gasanschluss loswerden willst?
Ein entsprechender Antrag beim Netzbetreiber ist notwendig
Wenn du deinen Gasanschluss dauerhaft nicht mehr nutzen willst, solltest du ihn aus schon aus Sicherheitsgründen stilllegen oder zurückbauen lassen, das empfiehlt zumindest die Bundesnetzagentur. Dafür ist dein Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Er kümmert sich um den Ausbau des Zählers oder den Rückbau deines Gasanschlusses. Voraussetzung: Du musst einen entsprechenden Antrag stellen. Viele Netzbetreiber stellen auf ihrer Webseite entsprechende Formulare zur Verfügung.
Dein Gasliefervertrag endet nicht automatisch, wenn der Anschluss stillgelegt oder zurückgebaut ist. Der Vertrag muss ähnlich wie bei einem Anbieterwechsel gekündigt sein. Übrigens führt die Stilllegung oder der Rückbau des Gasanschlusses nicht zwingend zu einem Sonderkündigungsrecht. Das ist abhängig von deinem Vertrag mit dem Energieversorger.
Darüber hinaus gilt: Wenn du langfristig kein Gas mehr beziehst, solltest du auch die Messstelle (Gaszähler) abmontieren lassen und zurückgeben, da sonst weiterhin die Grundkosten (um die 10 Euro pro Monat) für den Zähler anfallen. Du hast drei Möglichkeiten, wie du mit dem nicht mehr benötigten Gasanschluss umgehen kannst.
Option 1: Der Anschluss pausiert oder ist inaktiv
Gaszähler und Anschluss bleiben bestehen und damit betriebsbereit. Der Gasanschluss ist aber inaktiv geschaltet. Es handelt sich um eine vorübergehende Sperrung. Du kannst jederzeit die Gasbelieferung erneut starten.
Wie reagiert darauf der Netzbetreiber? Skeptisch bis ablehnend, schließlich verliert er einen Kunden. Die Möglichkeit, die "Pausentaste" zu drücken, unterstützt laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW nicht jeder Netzbetreiber. Für den vorgehaltenen Anschluss kann der Netzbetreiber sogar eine extra Pauschale kassieren.
Im Schnitt sind das um die 100 Euro pro Jahr. Weil bei dieser Variante weiterhin Gas in der Hausleitung verbleibt, ist der Anschluss von dir als Kunden auch noch zu warten. Die einmaligen Kosten für die Deaktivierung eines Gasanschlusses liegen zwischen 60 Euro und 245 Euro. Durchschnittlich sind 120 Euro fällig.
Option 2: Dauerhafte Stilllegung oder Trennung
Der Gasanschluss wird bei der Option 2 stillgelegt. Stilllegung bzw. Trennung bedeutet die Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude. Die Hauptabsperreinrichtung wird geschlossen bzw. die Netzanschlussleitung bei fehlender Absperreinrichtung physisch getrennt. Die Messeinrichtungen baut der Netzbetreiber aus.
Aus Sicherheitsgründen sind die Gasleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zur Hauptversorgungsleitung vom Netzbetreiber vom Erdgas zu entgasen, wie es im Fachjargon heißt. Die Netzanschlussleitungen und Anlagenteile sind ja nicht entfernt. Eine spätere Inbetriebnahme ist je nach technischen Gegebenheiten weiterhin möglich.
Die Option der dauerhaften Stilllegung bieten einige Gasnetzbetreiber kostenlos an. Bei anderen kostet sie hohe drei- oder sogar vierstellige Beträge. Günstigste Anbieter verlangen 84,50 Euro. Bei dem teuersten Anbieter kostet sie zwischen 1.370 und 1.670 Euro. Durchschnittlich kostet eine Stilllegung 928 Euro. Auch bei der Stilllegung verlangen einige Netzbetreiber weiterhin regelmäßige Wartungsarbeiten von den Gaskunden.
Option 3: Kompletter Rückbau des Anschlusses
Am radikalsten ist der komplette Rückbau. Dabei wird die Gasleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung getrennt. Außerdem verschwinden die Netzanschlussleitungen und die Anlagenteile. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme. Der Netzanschluss ist nach der Trennung und dem Rückbau nicht mehr nutzbar.
Das Grundstück gilt dann aus Sicht des Netzbetreibers als nicht erschlossen. Eine erneute Versorgung ist nur mit einem neuen Anschluss und entsprechend hohen Kosten (1.000 - 2.000 Euro) möglich.
Die Kosten für den Rückbau decken die Netzbetreiber auf unterschiedliche Art und Weise. Entweder sie stellen sie dem Kunden in Rechnung. Der Mittelwert liegt bei 1.746 Euro. Bei den teuersten Netzbetreibern sind zwischen 3.000 und 6.000 Euro fällig. Einige Netzbetreiber legen die Kosten für den Rückbau auch ganz oder teilweise auf die Allgemeinheit der Gaskunden um.
Verbraucherzentrale fordert klare und einheitliche Regelungen für die Zukunft
Insgesamt zeigt die Umfrage der Verbraucherzentrale NRW, dass die Gasverteilnetzbetreiber sehr unterschiedlich mit dem Wunsch der Verbraucher umgehen, die dauerhaft kein Gas mehr beziehen möchten. Das schlägt sich in Preisen nieder.
Die Kosten für alle drei Varianten landen meistens bei dir als dem Kunden. Einige Netzbetreiber tragen die Kosten, legen sie aber anschließend auf alle Gaskunden um. Die Netzbetreiber machen unterschiedliche Angaben zu möglichen Sicherheitsrisiken und schließen daher nach eigenen Angaben bestimmte Optionen aus, wie das Beispiel der Stadtwerke Norderstedt zeigt.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen einheitlich regelt. Sie soll die nötige Rechtssicherheit schaffen, sowohl für Verbraucher, als auch für Netzbetreiber. Die Gasanbieter sollten auf ihrer Internetseite auf jeden Fall über die verschiedenen Optionen bei nicht mehr benötigten Gasanschlüssen informieren, inklusive zu den anfallenden Kosten.