Die Supermarktkette Lidl muss in Frankreich 43 Millionen Euro Schadensersatz an den Konkurrenten Intermarché zahlen. Dies entschied ein Pariser Berufungsgericht, wie die Finanzzeitung Les Échos berichtet.

Grund dafür seien Werbekampagnen, die als irreführend eingestuft wurden, weil beworbene Aktionsprodukte nicht in allen Filialen verfügbar waren. Lidl kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. In Deutschland sorgte Lidl jüngst mit einer harten Werbung gegen die Konkurrenz für Aufsehen. Zuvor zog der Discounter Wut auf sich, weil er die Deutschland-Hymne in einem Spot umgedichtet hatte.

Produkte waren nicht lange genug verfügbar: Lidl wegen Werbespots verurteilt

Zwischen 2017 und 2023 hatte Lidl demnach 374 Werbespots im Wert von insgesamt 584 Millionen Euro geschaltet. Dabei verstieß der Discounter laut der Zeitung gegen die gesetzliche Pflicht, beworbene Produkte mindestens 15 Wochen lang flächendeckend anzubieten. Dies stellte die Berufungsinstanz am 4. Juli 2025 fest. Die Werbung habe laut Gericht "unlauteren Wettbewerb" dargestellt und Intermarché damit finanziellen Schaden zugefügt.

Der deutsche Discounter erklärte, das Urteil nicht hinnehmen zu wollen, heißt es. "Wir werden unsere Argumente vor der höchsten Instanz vortragen", kündigte Lidl über die Nachrichtenagentur AFP an. Laut Gericht seien die Werbespots von Lidl nicht ausreichend transparent gewesen.

Zwar verwies das Unternehmen auf seiner Website auf teilnehmende Filialen, doch dies geschah nach Ansicht der Richter nicht klar genug. "Die Hinweise waren nur kurz eingeblendet und in kleiner Schrift gehalten", heißt es in der Urteilsbegründung. Dies reiche nicht aus, um Verbraucher angemessen zu informieren.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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