Katzen sind seit vielen Jahren die beliebtesten Haustiere. Bundesweit lebten die Samtpfoten 2023 in 25 % der insgesamt über 41 Millionen Haushalte. Besonders beliebt sind sie im Süden des Landes. Die meisten Katzen pro 100.000 Einwohner gibt es im Saarland, dicht gefolgt von Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern. Das will eine repräsentative Erhebung des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH) und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) herausgefunden haben. Hast du als Katzenbesitzer eine Mietwohnung, dann stellt sich die Frage, wie dein Stubentiger einen sicheren Weg ins Freie findet. 

Darfst du einfach eine Katzenklappe einbauen?

72 % der Katzenhalter haben es einfach: Sie leben in einem Haus oder einer Wohnung mit Garten. Oft reicht dann eine Katzenklappe, um den nötigen Auslauf zu ermöglichen. Ist das Haus oder die Wohnung Eigentum, ist der Einbau kein Problem. Anders sieht das nach Aussage von Andreas Ackenheil, Leiter einer Kanzlei in Mainz, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat, aus, wenn du Mietender bist.  

"Eine Katzenklappe stellt eine bauliche Veränderung der Mietsache dar. Da eine solche Maßnahme in der Regel irreversible Eingriffe in die Wohnungstür oder Außenwand erforderlich macht, bedarf die Anbringung einer Katzenklappe stets der Genehmigung des Vermieters", erklärt der Experte in einer Pressemeldung des IVH.

"Ein Vermieter kann die Installation einer Katzenklappe ablehnen, wenn beispielsweise Bedenken bezüglich der Sicherheit oder der späteren Weitervermietung bestehen oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Wenn er die Klappe genehmigt, kann er zudem verlangen, dass der Mieter bei einem Auszug die Wohnung wieder in den Ursprungszustand versetzt." Eine solche Genehmigung sollten sich Mieter immer schriftlich geben lassen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Mikrochip gesteuerte Katzenklappen und KI helfen

Mietende oder Eigentümer sind oftmals skeptisch, weil sie befürchten, dass auch andere Katzen aus der Nachbarschaft Zugang zu ihrer Wohnung bekommen. Mittlerweile ist es möglich, die Katzenklappe auf die eigene Katze zu programmieren und nur dieser Zutritt zu gewähren. Ermöglicht wird das beispielsweise über den Chip zur Kennzeichnung und Registrierung. Einer der Anbieter einer durch einen Mikrochip gesteuerten Katzenklappe ist die Firma Fressnapf in Krefeld. Der SureFlap kostet im Internet rund 100 bis 150 Euro.

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Der Nutzer und Katzenfreund "Blue_the_sailing_Cat" kommentiert seine Erfahrungen mit der Chip-Katzenklappe so: "Die Programmierung auf den implantierten Chip unseres Katers war einfach. Dank Leckerlis hat er es nach 4–5 Anläufen verstanden, raus und reinzukommen. Manche beschweren sich über das laute Klicken. Ist aber für uns ok, so hören wir, wenn er kommt oder geht. Auch die Dauer, bis die Klappe öffnet, ist ok. Sie reagiert auch, wenn der Kopf kurz vor dem Tunnel ist. Wir haben die Klappe jetzt einen Monat im Einsatz und sind sehr zufrieden."

Inzwischen gibt es noch eine weitere Geräteinnovation: die künstliche Intelligenz (KI) gestützte ZeroMouse. Die allerdings nicht ganz preiswerte Zusatzfunktion (knapp 200 Euro), erkennt die Beute, die eine Katze auf ihren Streifzügen mit nach Hause bringt. Die Katze muss die Beute vor der Katzenklappe ablegen, sonst bekommt sie keinen Zugang.

Katzenklappen beschäftigen auch die Gerichte

Katzenklappen haben auch die Gerichte beschäftigt. Vor dem Landgericht (LG) Berlin (Urteil vom 24.09.2004, Az.: 63 S 199/04) ging es darum, ob eine Katzenklappe neben der erheblichen Beschädigung der Mietsache zusätzlich auch eine optische Beeinträchtigung ist. Beides bejahte das LG. Wer ohne Einwilligung seines Vermieters eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut und diese nach Aufforderung des Vermieters nicht entfernt, muss sogar mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.

Darüber hinaus bemängelte das LG, dass die Katze einen ungehinderten Zugang zum Treppenhaus des Hauses hat. Dies sei mit dem Mietvertrag grundsätzlich insoweit nicht mehr vereinbar, als sich die übrigen Mieter von dem Tier gestört fühlen können. Das LG rechtfertigte damit nicht nur eine erhebliche Mietminderung bei den übrigen Mietparteien, sondern sogar eine fristlose Kündigung der Katzenfreundin.

Anderer Meinung ist jedoch das Amtsgericht (AG) Erfurt (Urteil vom 9.7.1999, Az.: 223 C 1095/98). Es vertritt die Ansicht, dass eine vom Eigentümer nicht genehmigte Katzenklappe keine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Schließlich ging es bei der Sachbeschädigung nicht um eine böse Absicht, sondern lediglich darum, eine artgerechte Haltung der Katze zu ermöglichen.

Das Balkonnetz bedarf einer Genehmigung

Neben einer Katzenklappe sind Balkonnetze oder -treppen oft die Lösung, um der Katze zur Frischluft und zum Sonnenbaden zu verhelfen. Der Balkon ist nur ein sicherer Rückzugsort für das Tier, wenn es ein Balkonnetz gibt, das die Katze vor dem Herunterfallen schützt. Schließlich sind die Tiere gute Kletterer, aber mit der Vorsicht hapert es manchmal.

Auch für das Netz oder eine fest verankerte Treppe braucht es die Genehmigung des Vermieters, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil in der Pressemeldung des IVH: "Hier handelt es sich auch um eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck des Gebäudes beeinflussen könnte. Sofern das Katzennetz von außen sichtbar ist, darf der Vermieter die Anbringung untersagen, um das Erscheinungsbild der Fassade zu bewahren."

Ein Wohnungsvermieter in Berlin verlangte mit dieser Begründung ein Katzennetz zu entfernen. Die Angelegenheit landete vor dem Berliner AG (Urteil vom 24.9.2020, Az.: 18 C 336/19). Hier entschieden die Richter zugunsten der Mieterin und ihrer Mieze: Laut Mietvertrag war das Halten von Katzen generell gestattet. Daher gehört auch ein Katzennetz, das es dem Tier erlaubt, frische Luft zu schnappen, zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung, so die Richter. Außerdem hatte die Mieterin das Netz so anbringen können, ohne in die Bausubstanz des Hauses einzugreifen. Da im Mietshaus zudem bereits andere Mieter Katzennetze angebracht hatten, musste der Vermieter auch dieses gestatten. In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Urteile zu Katzennetzen an Balkonen (AG Augsburg Urteil vom 21.12.2015, Az.: 72C 4756/14). 

Probleme mit der Hausratversicherung beim Einbruch

Ist ein Zugang zum Balkon von außen über eine Balkontreppe notwendig, ist dies üblicherweise eine erhebliche bauliche Veränderung, die ebenfalls eine Genehmigung des Vermieters bedarf.

"Da solche Treppen in der Regel sichtbar und dauerhaft sind, darf der Vermieter diese untersagen. Auch wenn solche Einrichtungen dem Wohl der Katze dienen, wird das Gesamtinteresse des Vermieters und anderer Bewohner in der Regel höher bewertet, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern", so Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. 

Eine Katzenklappe oder Balkontreppe öffnet nicht notwendigerweise nur der Katze Tür und Tor, sondern unter Umständen auch Einbrechern. Je nachdem wie die Katzenklappe in die Tür bzw. in das Fenster eingebaut oder Balkontreppe angebracht ist, können Einbrecher leichter in die Wohnung einsteigen. In solchen Fällen erlischt der Schutz der Hausratsversicherung, da durch den Mieter eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so das AG Dortmund (Urteil vom 31.3.2008, Az.: 433 C 10580/07) in seiner Entscheidung.

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