Seit Mittwoch (1. Juli 2020) gilt in Deutschland ein veränderter Mehrwertsteuersatz. Dies ist teil des Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Die Mehrwertsteuersenkung hat nicht nur Auswirkungen auf das Einkaufen im Supermarkt, sondern auch auf die Bereiche Gas, Wasser und Strom.
Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wird für Wasser, Strom und Gas ein 16-prozentiger Umsatzsteuersatz berechnet. "Den reduzierten Umsatzsteuersatz müssen Strom- und Gasversorger nicht sofort in den monatlichen Abschlagszahlungen, wohl aber in der Jahresabrechnung berücksichtigen", teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) mit.
Die Berechnung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Falls der Vertrag mit dem Stromanbieter vorsieht, dass Preisänderungen zeitanteilig berechnet werden, ist der Anbieter verpflichtet, den Energieverbrauch in der abschließenden Rechnung aufzuteilen und für Juli 2020 bis Dezember 2020 anteilig einen 16-prozentigen Steuersatz zu verwenden. Für die restlichen Monate des Jahres gilt selbstverständlich der 19-prozentige.
- Falls die vertraglichen Geschäftsbedingungen "keine zeitanteilige Berechnung" vorsehen, müssen Anbieter die 16-prozentige Mehrwertsteuer im Gesamtnettobetrag berücksichtigen, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale.
In beiden Fällen wurde empfohlen den Zählerstand Anfang Juni fotografisch festzuhalten. Durch ein Beweisfoto kann im Nachhinein der eine oder andere Fall wirksam gemacht werden.
Was sich noch alles im Juli ändern, erfahren Sie hier.
Für rund 400.000 Franken wird ab dem 1. Juli das Wasser allgemein teurer.
tu