Die Vorteile von Supermarkt-Apps werden oftmals überbewertet, warnen Verbraucherschützer. So halten die Programme nicht immer das, was sie versprechen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei hätten fast 75 Prozent aller Smartphone-User auch mindestens eine App eines Supermarktes, wie Aldi, Lidl, Rewe & Co.
„Viele Verbraucher:innen überschätzen jedoch die Vorteile dieser Apps“, sagt Christine Steffen, Datenschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Spar-Vorteil ist oft geringer als gedacht und Verbraucher:innen zahlen für die Rabatte mit der Preisgabe umfangreicher persönlicher Daten.“ Kunden und Kundinnen sollten die Werbeversprechen der Anbieter daher kritisch hinterfragen.
Fünf Irrtümer zu Rabatt-Apps von Supermärkten und Discountern
Die Verbraucherzentrale hat ihre Bedenken in fünf typischen Irrtümern zusammengefasst, denen Kunden und Kundinnen öfters unterliegen. Im Zentrum steht dabei, dass der Sparnutzen oft deutlich niedriger und die Kosten durch die Weitergabe von persönlichen Informationen deutlich höher ist, als Verbraucher vermuten.
Irrtum 1: Mit Rabatten spart man immer Geld
Aus Sicht der Verbraucherschützer stimmt diese Aussage nur bedingt. "Ob und wie viel Verbraucher:innen beim Einkauf sparen, hängt von vielen Faktoren ab", schreiben die Verbraucherschützer in einer Mitteilung. Unter davon, ob regionale und saisonale Produkte bevorzugt werden, überwiegend Markenprodukte oder Eigenmarken im Einkaufswagen landen oder ob auch wirklich nur so viel gekauft, wie benötigt wird. Denn: Rabattaktionen beeinflussen unsere Kaufentscheidungen nicht immer zugunsten des eigenen Geldbeutels. Ein Produkt im Angebot ist mitunter immer noch teurer als vergleichbare Produkte anderer Marken. Außerdem würden Mengenrabatte dazu verleiten, insgesamt mehr zu kaufen, als eigentlich benötigt wird.
Irrtum 2: Die Ersparnis ist immer eindeutig
30 Prozent Rabatt auf Bio-Joghurt – was bedeutet das eigentlich? Um sicherzustellen, dass es tatsächlich ein Schnäppchen ist, müssen Händler bei Preisnachlässen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für das beworbene Produkt angeben. Dies soll verhindern, dass Preise zunächst erhöht werden, um dann mit einem scheinbaren Rabatt zu werben. Verbraucher sollten daher auch das Kleingedruckte beachten und sich nicht von auffälligen Mega-Rabatten täuschen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil gegen Aldi Süd im September 2024 entschieden, dass nicht nur der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss, sondern dass die beworbene Preisreduzierung sich auf diesen Preis beziehen muss.
Irrtum 3: Rabatte sind kostenlos
Einfach die App herunterladen und das Sparen kann beginnen? Supermärkte sind sehr an digitalen Kundenprogrammen interessiert. Im Gegensatz zur Stempelkarte beim Bäcker erfasst die App nämlich viele Kundendaten, die analysiert und verarbeitet werden können. Verbraucher zahlen also auf anderen Wegen einen Preis für Rabatte, denn unsere Einkaufsliste verrät viel über uns: Gibt es Allergien oder Unverträglichkeiten? Leben Schwangere, Babys oder Kleinkinder im Haushalt? Ist der Kunde oder die Kundin gerade auf Diät? Aus solchen Informationen können laut Verbraucherschützern Kundenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden. Was viele nicht wissen: Nicht nur die getätigten Einkäufe werden analysiert, sondern auch die App-Nutzung selbst. Wann und wie oft öffne ich die App? Welche Produkte sehe ich mir länger an? Welche Suchbegriffe gebe ich ein? Auch daraus können Händler viele Rückschlüsse ziehen.
Irrtum 4: Personalisierte Werbung schadet doch nicht
Man könnte sagen, dass personalisierte Werbung doch besser sei, als Werbung, die überhaupt nicht zu den eigenen Interessen passt. Doch die Verbraucherschützer betonen, dass viele Menschen die Macht der Werbung unterschätzen. Die Möglichkeiten zur Manipulation und Beeinflussung von Kaufentscheidungen sind tatsächlich enorm. Psychologische Tricks wie zeitlich begrenzte Angebote oder scheinbar limitierte Kontingente werden eingesetzt. Die versteckte Botschaft lautet: Wenn man jetzt nicht zugreifen, verpassen man das Angebot des Jahres. Je mehr Anbieter über ihre Kunden wissen, desto schwieriger wird es, sich diesem Einfluss zu entziehen. Denn neben den Vorlieben kennen sie auch die persönlichen Schwächen der App-Nutzer genau.
Irrtum 5: Gegen Datensammlung kann ich gar nichts tun
Wer Supermarkt-Apps nutzen möchte, hat oft die Möglichkeit, die Datenschutzeinstellungen anzupassen. Verbraucher können beispielsweise den Zugriff auf ihren Standort deaktivieren oder der Personalisierung widersprechen. Wer genau wissen möchte, welche personenbezogenen Daten von den Anbietern verarbeitet werden, kann eine kostenlose Auskunft beim Anbieter anfordern. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.