Millionen Menschen nutzen die "Lidl Plus"-App, um beim Einkauf von Rabatten und Aktionen zu profitieren. Doch ob die App tatsächlich kostenfrei ist, darüber streiten sich Verbraucherschützer und der Discounter Lidl seit Monaten vor Gericht.
Nachdem die Klage der Verbraucherschützer bisher keinen Erfolg hatte, wird nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das letzte Wort sprechen. Die Entscheidung, Revision einzulegen, ist bereits gefallen – wann genau dies geschieht, steht allerdings noch nicht fest.
Lidl-App: Ist kostenlos wirklich kostenlos?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im April eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die App-Nutzung eben nicht kostenfrei sei, wie in den Teilnahmebedingungen angegeben. Zwar fließe kein Geld, doch die Nutzerinnen und Nutzer zahlten mit ihren persönlichen Daten. Daher dürfe Lidl nicht behaupten, die Nutzung sei kostenlos, und müsse einen Gesamtpreis angeben.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) wies diese Argumentation Ende September zurück. Nach Ansicht der Richter versteht das Gesetz unter einem Preis ausschließlich einen zu zahlenden Geldbetrag – nicht aber andere Gegenleistungen wie persönliche Daten. Die Bezeichnung "kostenfrei" in den Teilnahmebedingungen sei daher nicht irreführend.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter dennoch eine Revision zu. Die Verbraucherschützer betrachten das Verfahren als Pilotfall und wollen nun höchstrichterlich klären lassen, ob das Bezahlen mit Daten künftig als Preis gelten muss. Lidl selbst äußerte sich zuletzt nicht zum laufenden Verfahren.
kos mit dpa
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