- Eigenverantwortlich: Zu spät am Gate?
- Beim Boarding besser pünktlich sein
- Fluggesellschaft schuldet keine Mindest-Boarding-Zeit
Wird ein Flug verpasst, wenn beim Eintreffen am Gate des Flughafens das Boarding bereits beendet ist, geht dies zulasten des Reisenden. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden. Eine Mindest-Boarding-Zeit schuldet eine Fluggesellschaft nicht, deshalb gibt es auch keine Kostenerstattung für einen Ersatzflug bei einem verpassten Boarding. Deshalb wies das AG eine Klage auf Kostenerstattung ab. Hartes Urteil: Eine Ankunft 18 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time sei zu spät.
Das war der Fall
Zwei Urlauber buchten eine Pauschalreise nach Ägypten zum Reisepreis von 2.732 Euro. Als sie am Frankfurter Flughafen den Hinflug antreten wollten, wurde ihnen um 17:13 Uhr der Einstieg in das Flugzeug am Gate verwehrt, da das Boarding bereits beendet war. Auf den Flugtickets waren die Boarding-Time mit 16:55 Uhr und die Abflugzeit mit 17:25 Uhr angegeben. Tatsächlich verließ das Flugzeug das Gate erst um 17:39 Uhr.
Die Verspätung war darauf zurückzuführen, dass zunächst noch Gepäck ausgeladen werden musste. Die Klägerin buchte daraufhin bei einer anderen Fluggesellschaft einen Ersatzflug und zahlte dafür 1.220 Euro. Diesen Betrag stellte sie dem Reiseveranstalter in Rechnung.
Zudem machte sie weitere Minderungsansprüche geltend. Die Klägerin meinte, die Fluggesellschaft hätte sie am Gate nicht zurückweisen dürfen. Ein Zustieg sei noch möglich gewesen, da das Flugzeug erst um 17:39 Uhr das Gate verlassen habe. Die Fluggesellschaft weigerte sich zu zahlen, es kam zum Prozess.
AG: Keine Mindestboardingzeit geschuldet
Das AG hat die Klage abgewiesen. Die Reisenden hätten gewusst, dass Boarding-Time um 16:55 Uhr war. Eine Mindestboarding-Time sei dabei nicht geschuldet. Insbesondere liege die Urlauberin falsch, dass ein Zusteigen jederzeit gewährleistet sein müsse, bis das Flugzeug das Gate verlasse.
Es stehe einer Airline frei, den Schluss des Boardings gemäß ihren Abläufen selbst zu bestimmen. Dass es in Ausnahmefällen auch nach Schließung der Flugzeugtüren noch zur Aufnahme von Gästen komme, stehe dem nicht entgegen.
Denn bestünde ein genereller Anspruch, wäre eine erhebliche Störung des Flugverkehrs zu erwarten. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Airline das Boarding zu früh für abgeschlossen erklärt hat.
Eintreffen 18 Minuten nach Boarding-Time zu spät
Laut AG hätten sich die Reisenden so rechtzeitig in Richtung des Abfluggates begeben müssen, dass sie dieses zur Boarding-Time oder binnen weniger Minuten danach erreicht hätten. Eine Ankunft 18 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time sei nicht mehr rechtzeitig.