Ikea, Lidl und Hornbach müssen künftig bei Online-Bestellung eines neuen Elektrogeräts die Abholung des alten Geräts anbieten. Eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die drei großen Handelsketten vor den Landgerichten in Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz hatte Erfolg, wie die Organisation am Mittwoch (16. Oktober 2024) mitteilte.

 Hintergrund der Klage sind Testkäufe der DUH, bei denen die gesetzliche Regelung, die diese Abfrage zur Rücknahme vorschreibt, nicht beachtet wurde. Allerdings sind die ergangenen Urteile noch nicht rechtskräftig. Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, kommentierte die Situation scharf: "Es ist ein Armutszeugnis, dass die Onlinehändler Lidl, Ikea und Hornbach erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Abfragepflicht zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen."

Lidl, Hornbach und Ikea müssen Abholung von Altgeräten anbieten - DUH mit Erfolg vor Gericht

Das Urteil ist laut Metz ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler. Es sei nicht hinnehmbar, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zur Entsorgung von Elektroschrott im Unklaren lassen, so die DUH-Chefin - und das auf Kosten von Klima und Umwelt. "Wir fordern die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Umsetzung der Informations- und Rücknahmepflichten zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren", so Metz weiter.

 

Laut der DUH argumentierte das Landgericht Landau in seinem Urteil (AZ HK O 14/24) gegenüber Hornbach, dass die bloße Annahme ausgedienter Elektrogeräte in stationären Filialen nicht ausreichend sei. Der Gesetzgeber verlangt, dass beim Onlinekauf eines neuen Elektrogerätes ebenfalls auf die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe hingewiesen wird, um den Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Dies sei besonders wichtig, da die Entsorgung größerer Elektrogeräte logistisch anspruchsvoll ist und einige Onlinehändler sich durch das Verschweigen dieser Option illegal Vorteile verschaffen.

Um die in Zukunft rechtmäßige und verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektroschrott sicherzustellen, hat die DUH konkrete Gesetzesänderungen und zusätzliche Anforderungen im Elektrogesetz gefordert. Diese sollen einer Mitteilung der Organisation zufolge gewährleisten, dass alle Onlinehändler unabhängig von der Gerätegröße die Möglichkeit zur Rückgabe anbieten müssen und dies für die Verbraucher klar ersichtlich wird.

"Erschreckend niedrige Sammelquote" - DUH fordert schärfere Regeln für Einzelhandel

Thomas Fischer, der Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, erklärt: "Wie wichtig es ist, dass auch Onlinehändler Verantwortung für die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten übernehmen, belegt die erschreckend niedrige Sammelquote von deutschlandweit knapp 30 Prozent." Das sei weniger als halb so viel wie die gesetzlich vorgesehenen 65 Prozent.

"Angesichts von Klimakrise, Rohstoffmangel und Umweltzerstörung ist das eine verheerende Entwicklung", so Fischer weiter. Solange Vollzugsbehörden und Politik untätig blieben, würde die DUH die Onlinehändler weiterhin testen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen, bekräftigt der Umweltwissenschaftler.

Die Urteile gegen Lidl, Ikea und Hornbach sind nicht die ersten Erfolge der DUH vor Gericht. Bereits vorher wurden ähnliche Urteile gegen Obi, Globus, Poco, Pearl und Home24 erwirkt, die ebenfalls die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfrage der Rücknahmepflicht bei Elektroaltgeräten gerichtlich bestätigt haben.

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