Deine Handyrechnung ist plötzlich höher als sonst? Es kann immer wieder passieren, dass Mobilfunkanbieter ungewollte "Zusatzleistungen" oder "Mehrwertdienste" in Rechnung stellen. Das können etwa Spiele, Filme, Hörbücher oder Sportinfos sein, die angeblich per Handy bestellt wurden. Schnell geraten Kunden dadurch in eine Abofalle, warnt die Stiftung Warentest in ihrem Magazin "Finanztest" (Ausgabe 11/2024; kostenpflichtig).
Die Masche funktioniere, weil Kunden verschiedene Produkte über ihre Mobilfunkrechnung bezahlen können, so die Experten. Der Betrag wird dann mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Die Bezahlform kann durchaus praktisch sein, zum Beispiel bei einem Parkticket oder einer Fahrkarte. Wenn aus einem einmaligen Kauf jedoch plötzlich ein Abo wird, merkt man dies erst, wenn man die Kosten auf der Mobilfunkrechnung sieht. Kunden sollten auch einen Blick auf ihre Internetverbindung haben. Ist das Internet langsamer als versprochen, dürfen sie die Rechnung kürzen.
Versteckte Kosten auf Handyrechnung: Abzocke mit Drittanbieter-Diensten
Die Stiftung Warentest erhält nach eigenen Angeben viele Beschwerden von Verbrauchern über Mobilfunkunternehmen. Dabei gehe es um zwei Arten der Abzocke:
- Auf der Rechnung steht eine "Leistung" oder ein "Dienst" eines Drittanbieters, bei dem der Kunde angeblich über das Internet etwas abgeschlossen hat. Diese Kostenfalle kann sich etwa in Pop-Fenstern, Werbebannern in Apps oder manipulierten Links verstecken.
- Der Mobilfunkanbieter rechnet eigene Leistungen oder Dienste ab, die dem Kunden per Telefon untergeschoben wurden. Am besten sollten Verbraucher erst gar keine Werbeerlaubnis erteilen oder zumindest der telefonischen Werbeerlaubnis schriftlich widersprechen. Gehen trotzdem Werbeanrufe bei dir ein, kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Besonders die Leistungen von Drittanbietern sind tückisch. Denn was viele nicht wissen: "Mobilfunkfirmen nehmen sogar in Kauf, treue Kunden zu verärgern, denn sie verdienen an diesem Geschäft mit", heißt es von Stiftung Warentest. Das Geld für "Dienste" oder "Abos", die Kunden in der Regel nicht wissentlich bestellt haben und auch nicht nutzen wollen, wird nach dem Abbuchen aufgeteilt. Sowohl der Drittanbieter, als auch die Mobilfunkfirma sowie der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister bekommen einen Teil der Summe.
Ungewollte Dienste auf Handyrechnung: So können sich Kunden wehren
Vor solchen Kostenfallen sollen Kunden eigentlich mit dem "Redirect-Verfahren" geschützt werden. Seit 2020 schreibt die Bundesnetzagentur, die zuständige staatliche Marktaufsicht, dieses Verfahren vor. Kunden, die auf ihrem Handy etwas bei einem Drittanbieter per Klick bestellen, müssen auf die Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet werden - nicht die Seite des Zahlungsdienstleisters. Der Kauf wird dort mit einem Button bestätigt, der eine eindeutige Aufschrift wie "zahlungspflichtig bestellen" tragen muss. Wie Beschwerden bei der Stiftung Warentest zeigen, wird das "Redirect-Verfahren" allerdings nicht lückenlos umgesetzt.
Zudem können die Anbieter auch ein sogenanntes Kombinationsmodell einsetzen. Anstelle des Redirect-Verfahrens setzen die Unternehmen häufig auf die Mobilfunkgarantie. Anbieter, die diese Garantie unterschrieben haben, müssen das Redirect bis zu einem Betrag von 50 Euro nicht zwingend einsetzen, nur wenn es sich um ein Abo handelt. Bei Einzelkäufen gilt laut Bundesnetzagentur: Beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern werden bis zur 50-Euro-Grenze erstattet - ohne Vorlage weiterer Nachweise. Kunden wissen davon aber oft gar nichts.
Stiftung Warentest gibt Tipps: So schützt du dich vor Abzocke durch Drittanbieter-Gebühren
- Telefonrechnung immer anschauen und nach ungewöhnlichen Posten suchen. So kannst du schnell reagieren und die ungewollten Kosten schriftlich bestreiten. Bei der Mobilfunkgarantie muss das zum Beispiel innerhalb von drei Monaten nach der Transaktion passieren.
- Nichts zahlen, das du nicht bestellt hast, egal ob über Drittanbieter oder am Telefon. Für beide Fälle bietet die Stiftung Warentest Musterbriefe an. Der Erfahrung vieler Finanztest-Leser nach, seien Anrufe bei den Unternehmen in diesem Fall sinnlos. Wende dich am besten gleich schriftlich an den Drittanbieter und deinen Mobilfunkanbieter. Lass dich auch von Mahnungen nicht beirren oder unter Druck setzen.
- Zeigen den Anbieter der "Leistung" oder "Dienste" wegen Betrugs bei der Polizei an. Das kannst du auch einfach per Online-Formular machen.
- Sollte dein Anbieter stur bleiben: Reiche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Das entsprechende Beschwerdeformular kannst du ebenfalls online ausfüllen. Zusätzlich kannst du den Fall der Verbraucherzentrale melden, die die Fälle sammelt, um Abhilfe zu schaffen.
- Schalte notfalls einen Anwalt ein. Erst recht, wenn du bereits eine Rechtsschutzversicherung hast.
Um das Risiko für Abofallen und versteckte Kosten zu minimieren, kannst du eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Der Mobilfunkanbieter ist zu diesem Angebot verpflichtet, wenn es vom Kunden online, per E-Mail oder telefonisch verlangt wird. Das Bezahlverfahren über die Mobilfunkrechnung kannst du dann grundsätzlich nicht mehr nutzen. Laut Bundesnetzagentur ist es bei den meisten Anbietern aber auch möglich, nur einzelne Dienste, Dienstanbieter oder Dienstkategorien sperren zu lassen.
Werbeanrufe dürfen nur nach vorheriger Einwilligung durchgeführt werden. Diese Einwilligung kannst du aber jederzeit ohne Begründung zurückziehen. Teile deinem Anbieter einfach schriftlich mit, dass du die Werbeeinwilligung widerrufst und nicht telefonisch kontaktiert werden möchtest. Über den besten Mobilfunkvertrag müssen Kunden sowieso einmal im Jahr schriftlich informiert werden. Gehen die Werbeanrufe dennoch weiter, kannst du Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.