- Norddeutscher Stromversorger Neckermann Strom AG meldet Insolvenz an
- Grund für die Pleite sind die steigenden Energiepreise
- Ersatzversorgung garantiert betroffenen Verbrauchern Stromzufuhr
Die steigenden Energiepreise haben zuletzt in Deutschland zu einer regelrechten Pleitewelle auf dem Stromanbietermarkt geführt. In den letzten Wochen mussten mehrere Energielieferanten die Insolvenz beantragen. Nun hat es auch das norddeutsche Unternehmen Neckermann Strom AG getroffen.
Nächster Stromanbieter ist pleite: Neckermann Strom AG stellt Insolvenzantrag
Der Stromanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein hat beim Amtsgericht Norderstedt das Insolvenzverfahren eingeleitet, wie die WirtschaftsWoche berichtet. Bei der Neckermann Strom AG handelt es sich um einen Energielieferanten, der vor allem mit Ökostrom aus Wasser- und Windenergie sowie klimaneutrales Gas wirbt. Das Unternehmen wurde 2013 gegründet und beliefert eigenen Angaben nach Kunden aus ganz Deutschland.
Laut WirtschaftsWoche sollen von dem Insolvenzantrag rund 13.000 Verbraucher betroffen sein. Erst Mitte Oktober hatten die Stromanbieter Otima AG, Smiling Green Energy, Lition Energie und Fulminant Energie die Insolvenz angemeldet.
Grund für die Pleitewelle sind die steigenden Preise an der Energiebörse. Vor allem kleine und mittelgroße Energieanbieter leidet unter der hohen Kostensteigerung. Das liegt daran, dass sie kurzfristig an den teuren Spotmärkten Strom und Gas einkaufen müssen, um ihre Kunden beliefern zu können.
Ersatzversorgungstarif setzt automatisch ein
Mit den Verbrauchern haben die Unternehmen jedoch bestehende und langfristige Verträge, die eine feste Preisbindung garantieren. Auf die Kunden können die Stromanbieter somit nicht die Mehrkosten weiterreichen. Sie bleiben auf den höheren Beschaffungskosten sitzen.
Verivox: Jetzt Preise vergleichen und zum günstigsten Strom-Anbieter wechselnKunden der Neckermann Strom AG sollten derzeit eine Benachrichtigung zu dem Insolvenzantrag ihres Anbieters erhalten. Trotz Insolvenz ist die Stromversorgung der Verbraucher jederzeit gesichert. Wenn der Anbieter den Vertrag kündigt, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen, dann rutscht der Kunde in Deutschland automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall übernimmt ein örtlicher Anbieter die Versorgung für etwa drei Monate. Normalerweise handelt es sich dabei um die Gemeinde des Verbrauchers. Innerhalb dieser drei Monate ist es den Kunden möglich, nach neue Stromlieferanten zu schauen und Angebote zu vergleichen. Nach drei Monaten geht der Ersatzversorgungstarif automatisch in den Grundversorgungstarif über. Diese sind in der Regel preisgleich, wie Check-24 informiert.
Was müssen die betroffenen Kunden nun tun?
Nachdem die Kunden über den Insolvenzantrag informiert wurden, sollten sie alle SEPA-Zahlungen und Daueraufträge an den ehemaligen Stromanbieter einstellen. Der lokale Grundversorger des Ersatzversorgungstarifes oder der Insolvenzverwalter wird dem Verbraucher in der Regel Informationen zu der neuen Bankverbindung zukommen lassen.
Der betroffene Kunde sollte zudem eine schriftliche Kündigung an den bisherigen und von der Insolvenz betroffenen Stromversorger senden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten Verbraucher außerdem offene Rückzahlungen oder Guthaben des Unternehmens anmelden. Nur so besteht eine Chance diese geltend zu machen.
Um den Kostendruck standhalten zu können, haben viele Energielieferanten in der letzten Zeit bei neuen Verträgen die Preise stark erhöht. Dennoch wird in der Branche mit weiteren Insolvenzen in Deutschland sowie in Großbritannien zu rechnen sein, so spekuliert zumindest die WirtschaftsWoche. Erst im Frühjahr 2022 kann mit einer Erholung der Energiebörse gerechnet werden.
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