- Dreiste Preis-Masche: Bewusster Betrug der Supermärkte?
- Supermärkte kassieren höhere Preise als angegeben
- So ist die rechtliche Lage
- Verbraucherzentrale rät: Preise direkt beim Einscannen prüfen
An der Supermarkt-Kasse muss es meistens schnell gehen. Nur wenige Kund*innen prüfen deshalb direkt, ob die abkassierten Preise auch wirklich mit denen auf dem Preisschild am Regal übereinstimmen. Doch das könnte ein teurer Fehler sein. Inzwischen sind nämlich mehrere Fälle bekannt, in denen die ausgeschilderten Preise geringer waren als die, die tatsächlich berechnet wurden. Die Frage ist nun, ob es sich um einen bewussten Trick der Supermärkte handelt, oder um unabsichtliche Fehler.
Kund*innen entdecken falsche Preisangaben am Supermarkt-Regal
Wie zunächst der Businessinsider berichtete, sind bei der Verbraucherzentrale Berlin bereits mehrere Beschwerden über unterschiedliche Preise auf dem Kassenbon und auf dem Preisschild am Regal eingegangen. Wie die Einrichtung mitteilt, bemerkten die meisten der betroffenen Kund*innen erst bei einem Blick auf den Kassenbon, dass sie für die gekauften Waren höhere Preise gezahlt hatten, als angenommen.
"Natürlich kann es einmal dazu kommen, dass das Preisschild am Regal etwas zu spät gewechselt wird", schreiben die Verbraucherschützer*innen, "aber das darf nicht die Regel sein". Unternehmen, die Preise vorsätzlich falsch auszeichneten, verstießen gegen gesetzliche Vorgaben - gehandelt würden solche Fälle als Ordnungswidrigkeit.
Dennoch kann es für Kund*innen schwierig werden, wenn der Preisunterschied erst bei der Kontrolle zu Hause auffällt. In solchen Fällen könne man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.
Verbraucherzentrale rät: Preise am besten direkt an der Kasse prüfen
Juristisch ist es so, dass der Kaufvertrag erst an der Kasse geschlossen wird. Beim Einkauf im Supermarkt gilt also letztlich nur der Preis, der an der Kasse angezeigt wird - auch wenn am Regal ein anderer Betrag ausgewiesen ist.
Die Ernährungsexpertin Sabrina Schulz von der Berliner Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, den Preis am besten direkt zu kontrollieren, wenn die Artikel eingescannt werden. "Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden. Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben, aber Sie haben das Recht, den Kauf rückgängig zu machen“, erklärt die Verbraucherschützerin.
Weitere Neuigkeiten aus dem Verbraucher-Bereich:
- Großer Chips-Rückruf: Über 20 Marken betroffen - das sind die Produkte im Überblick
- Käse-Rückruf bei Aldi, Lidl und Edeka: Produkte können innere Verletzungen verursachen