- Besonderes Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung bald im Briefkasten
- Info-Post zur Sozialwahl von der Deutschen Rentenversicherung
- Sozialwahl findet nur alle sechs Jahre statt
Schon bald könnte ein besonderes Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung in eurem Briefkasten landen. Denn ab sofort verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Informationsschreiben zur Sozialwahl. Was hat es damit auf sich?
Deutsche Rentenversicherung verschickt Post
Um was geht es in der Sozialwahl? Rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentner*innen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen dürfen dann ihre ehrenamtlichen Vertreter*innen in die jeweiligen Sozialparlamente wählen. Dem Prinzip nach soll jeder, der Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, mitbestimmen können.
Versicherte haben nämlich in ihren jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt und berufen den Vorstand.
Die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, dass die Angeschriebenen der Wahlvorankündigung entnehmen können, wie die Wahl funktioniert und warum es zu wählen lohnt. Wahlberechtigt sind Versicherte und Rentner, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Sozialwahl findet nur alle sechs Jahre statt
Die Wahlberechtigten bestimmen die Zusammensetzung der Vertretersammlung der Rentenversicherung für die nächsten sechs Jahre.
Dieses Gremium entscheidet dann zum Beispiel über die Verwendung von Beitragsgeldern, das Reha-Leistungsangebot oder über Widersprüche gegen ergangene Bescheide. Außerdem überprüfen die Vertreter*innen, ob Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern korrekt verwendet werden. Allerdings wird ihr Einfluss stark dadurch eingeschränkt, dass es vor allem der Gesetzgeber ist, der entscheidet, wofür Renten- und Krankenkassen Geld ausgeben.
Die richtigen Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten erst ab Ende April. Die Stimmzettel müssen spätestens bis zum 31. Mai 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein. Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis 11. Mai nicht erhalten haben, sollen laut geltenden Vorgaben bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen.
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