- Ein spezielles Hotelbuchungsportal ist der Testsieger
- Was waren Testkriterien?
- Wie groß ist das Einsparpotenzial?
- Warum ist die Bestpreisklausel gefallen?
Wer online ein Hotel bucht, erwartet Transparenz, einfache Abläufe und attraktive Preise. Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat die Konditionen und den Online-Service von sieben Hotelportalen getestet. Testsieger ist das etablierte, aber vielen eher unbekannte deutsche Portal Ehotel aus Berlin.
Bestes Hotelportal: Buchungsportal Ehotel ist der Testsieger
Der Testsieger ist das seit 25 Jahren bestehende Hotelbuchungsportal Ehotel. Das "e" in Ehotel steht für electronic und verweist auf das digitale Format der Hotelbuchungsplattform. Ehotel bietet in nahezu allen Buchungsszenarien die niedrigsten Preise. "Die Kostenersparnis liegt bei bis zu 21 %. Die Stornierungsbedingungen sind kundenfreundlich gestaltet. Die Website punktet unter anderem mit vielfältigen themenspezifischen Informationen und einer Detailsuche mit präzisen Filtern", schreibt DISQ in seinem Testreport.
Von der englischen Wirtschaftszeitung Financial Times und dem Statistik- und Marktforschungsportal Statista, wurde das Hotelbuchungsportal Ehotel 2025 in die renommierte Liste der Europe’s Fastest Growing Companies 2025 (FT1000) aufgenommen. Diese Auszeichnung ehrt die Unternehmen, die ein herausragendes Umsatzwachstum haben und sich durch Innovationskraft sowie nachhaltige Wachstumsstrategien auszeichnen. Bianca Möller, Geschäftsführerin von DISQ, zieht ihre Test-Bilanz: "Hotelportale bieten einen klaren Mehrwert, wenn Preise und Leistungen transparent sind und die Buchung unkompliziert ist. Wer gezielt vergleicht, kann spürbar sparen."
- Der Testsieger:
- Ehotel: 83 Punkte
- Qualitätsurteil: sehr gut
Was waren Testkriterien?
Das DISQ hat sieben Hotelportale getestet. Die Messung der Online-Servicequalität erfolgte über je zehn Prüfungen der Internetauftritte durch geschulte Testnutzerinnen und -nutzer sowie eine Experten-Analyse der Websites.
Im Fokus standen dabei die Benutzerfreundlichkeit, der Informationswert sowie die Transparenz und Sicherheit im Buchungsprozess. Es flossen 77 Servicekontakte mit den Hotelportalen in die Untersuchung ein.
Ein zweiter Analysebereich behandelte die Konditionen: Auf der Basis fixer Reisedaten und zehn konkreter Hotels im In- und Ausland erfolgte eine stichtagsbezogene Ermittlung der jeweils günstigsten Angebote sowie die Bewertung der Preise, der Verfügbarkeit und der Stornierungsmöglichkeiten. Erhebungszeitraum war im Oktober 2025.
Wie groß ist das Einsparpotenzial?
Insbesondere bei Städtetrips ins Ausland ist das Einsparpotenzial bei den Buchungsportalen, mit im Schnitt rund 13 % der Übernachtungskosten, hoch. Je nach Portal lassen sich im identischen Hotel und zur gleichen Reisezeit im Einzelfall bis zu 21 % einsparen. Auf den Plätzen nach dem Testsieger Ehotel tummeln sich sechs Hotel-Buchungsportale. Dabei liegen die Portale Check24, Booking.com und Hotels.com mit ihren Punkt-Ergebnissen relativ dicht beim Testsieger.
- Check24: 77,9 Punkte
- Qualitätsurteil: gut
- Booking.com: 77,4 Punkte
- Qualitätsurteil: gut
- Hotels.com: 74,9 Punkte
- Qualitätsurteil: gut
Die drei übrigen im Test vertretenen Portale Hotel.de, Agoda.com und HRS sind mit fast 13 Punkten Unterschied gegenüber dem Testsieger deutlich abgeschlagen.
- Agoda.com: 70,5 Punkte
- Qualitätsurteil: gut
- Hotel.de: 70,5 Punkte
- Qualitätsurteil: gut
- HRS: 70,2 Punkte
Warum ist die Bestpreisklausel gefallen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 2024 entschieden (Urteil: EuGH vom 19.09.2024, Az.: C-264/23), dass Hotels in ihrem eigenen Online-Auftritt mit günstigeren Angeboten werben können als bei Buchungsportalen, über die sie ihre Unterkünfte ebenfalls anbieten. Online-Marktplätze bzw. Preisvergleichsportale haben Hotels und Besitzern von Ferienhäusern per Vertrag untersagt, auf ihrer eigenen Website oder in anderen Portalen ihre Übernachtungsangebote mit besserem Preis anzubieten. Konkret ging es um das Hotelbuchungsportal Booking.com, gegen das seinerzeit 62 Hotelbetriebe vor deutschen und niederländischen Gerichten klagten.
Für Reisende dürfte das Urteil nur begrenzte Wirkung haben: Booking.com hat die Bestpreisklauseln in Deutschland bereits im Jahre 2016 abgeschafft. Darüber hinaus verwendet Booking.com, nach eigenen Angaben, die Preisparitätsklauseln im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum seit dem Juli 2024 nicht mehr. Begründet wird dies mit dem EU-Digitalgesetz, dem Digital Markets Act (DMA). Dieses will generell mit schärferen Regeln für große Plattformen mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern.
Das Urteil des EuGH und das DMA-Gesetz ist ein Sieg für all die Firmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen nicht nur bei Handelsplattformen bewerben, sondern zusätzlich auf der eigenen Internetseite anbieten. Seitdem lohnt es sich wieder, nicht nur bei Buchungsportalen, nach dem besten Preis zu suchen, sondern direkt auf den Internetseiten der Anbieter."