Die Angebote in einem Hotel fallen stark unterschiedlich aus und reichen von Luxusangeboten bis hin zu Räumen, die eher der Zweckübernachtung dienen. Während ein sauberes Bett während des Aufenthalts von allen Hotels versprochen wird, unterscheiden sich die Serviceangebote stark von den jeweiligen Preisstufen.
In den Unterkünften gibt es viele zusätzliche Regeln, die weniger bekannt sind und durch Mythen falsch verbreitet werden. Welchen Irrglauben es oftmals gibt und welche Regeln häufig gebrochen werden, erfahrt ihr im Folgenden.
Bekannte Hotelmythen: Diese Regeln müsst ihr bei einem Hotelbesuch beachten
Rauchen auf der Terrasse oder dem Balkon? Generell gilt: Wenn das Zimmer als Nichtraucherzimmer angeboten wird, ist das Rauchen im gesamten Hotelzimmer sowie in den Außenbereichen untersagt. Dies wird häufig damit begründet, dass Nichtraucher-Gäste durch den Rauch anderer Gäste gestört werden könnten. Das Hausrecht der Hotelbetreiber ist hier ausschlaggebend, wobei die finale Entscheidung über eine Raucherlaubnis bei ihnen liegt. Sollte dennoch Interesse bestehen, kann an der Rezeption nachgefragt werden, ob das Rauchen erlaubt ist oder ob spezielle Raucherbereiche vorhanden sind. Auch Innenhöfe und andere Außenbereiche des Hotels können einem Rauchverbot unterliegen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Rechnung für Reinigungskosten erstellt werden, und es kann sogar zu einem Verweis aus dem Hotel kommen, was den Urlaub vorzeitig beenden könnte.
Ist es erlaubt, Besuch zu empfangen? Beim Thema Besuch ist die Lage kompliziert, da Hotelbetreiber wissen müssen, welche Gäste sich bei ihnen aufhalten – das gilt auch für Kurzbesucher. Es wird generell empfohlen, an der Rezeption nachzufragen, was nicht nur höflich ist, sondern auch der Sicherheit dient, falls es zu Diebstählen im Hotel kommt. Bei längeren Besuchen ist es unerlässlich, die Zustimmung des Hotels einzuholen, es sei denn, dies wurde im Voraus geklärt. Auch wenn ein Doppelzimmer als Einzelperson gebucht wird, darf kein zusätzlicher Gast mitgebracht werden, da sonst Betrug im Spiel ist, da die Kosten für die Angebote variieren könnten. In den meisten Bundesländern gibt es zudem ein Meldegesetz für Übernachtungen, weshalb die Kontaktdaten aller Hotelgäste an der Rezeption angegeben werden müssen.
Dürfen Artikel aus dem Hotel mitgenommen werden? Der Gedanke, dass kleinere Hotelgegenstände kostenfrei mitgenommen werden dürfen, ist ein weitverbreiteter Irrglaube, der auch in der Popkultur aufgegriffen wird – daher beziehen sich viele Serien und Filme auf diesen Mythos. Insbesondere kleine und leichte Gegenstände wie Seifen, Teesorten oder Kugelschreiber werden oft entwendet, obwohl es sich dabei um Diebstahl handelt – selbst wenn das Diebesgut nur einen geringen Wert hat. Diese Regelung begründet sich damit, dass die Ausstattung eines Zimmers nicht Teil der Buchung ist und somit Eigentum des Hotels bleibt. Als Hotelgast ist es also nur gestattet, die Gegenstände zu nutzen.
Weitere Hotel-Regeln: Diese Vorschriften gelten beim Essen im Hotel
Lunchpakete beim Frühstücksbuffet zubereiten? Zahlreiche Hotelgäste, die ein Frühstücksbuffet zu ihrem Aufenthalt buchen, überlegen, einige Köstlichkeiten für einen Mittagsimbiss mitzunehmen. Obwohl oft eine "Iss-Soviel-Du-Willst"-Regel bei Buffets herrscht, ist das Mitnehmen von Essen meist nicht gestattet. Falls nichts anderes angegeben ist, sollten Gäste davon ausgehen, dass das Zusammenstellen von Lunchpaketen nicht erlaubt ist. Es empfiehlt sich jedoch, an der Rezeption nach weiteren Informationen zu fragen.
Hotels & Unterkünfte bei Hotel.de entdeckenEigene Speisen im Hotel verzehren? Viele Hotelzimmer sind mit Minibars ausgestattet, die sich ideal zur Aufbewahrung von Snacks und Getränken eignen. Doch ist es erlaubt, dort Lebensmittel zu lagern? Letztlich liegt die Entscheidung bei den Hotelbetreibern, wie sie mit der Essenssituation umgehen wollen. In den meisten Hotels ist es unproblematisch, kleinere Snacks mit aufs Zimmer zu nehmen, solange keine größere Verschmutzung des Zimmers entsteht. Das Bestellen von Speisen über einen Lieferservice oder das Mitbringen größerer Essensmengen ist allerdings in vielen Hotels nicht gestattet.
Wie bei jeder Regelung liegt die Entscheidungsbefugnis letztlich bei den Hotelbetreibern. Viele der im Artikel genannten Regelungen sind in den meisten Hotels gültig, dennoch gibt es Ausnahmen. Unsicherheiten lassen sich am besten durch eine Rückfrage an der Hotelrezeption oder durch vorherige Kontaktaufnahme mit dem Hotel klären. Ausnahmen bestätigen die Regel, insbesondere in Wanderregionen gibt es zahlreiche Hotels, die Lunchpakete anbieten und besondere Rechte gewähren.
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