- Welche Gesetze gelten für Hunde?
- Was bedeuten die neuen "Gassi-Regeln" 2022?
- Was gilt für Hundezüchter*innen?
- Kommt bald der Hundeführerschein für alle?
Seit Jahresbeginn 2022 ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft. Die Änderungen betreffen auch private Hundebesitzer*innen. Insbesondere werden aber die Anforderungen an die Hundezucht verschärft. Neben der Hundezucht beziehen sich die Änderungen auch auf die Hundehaltung, die Betreuung von Hunden und Sozialisierung von Hundewelpen.
Welche Gesetze gelten für Hunde?
Gesetzliche Regelungen für Hunde oder Hundeverordnungen werden in Deutschland nur zum Teil einheitlich geregelt. Sie richten sich nach dem Tierschutzgesetz und werden in der Tierschutz-Hundeverordnung(TierSchhuV) geregelt.
Auf Länderebene können aber weitere Hundegesetze erlassen werden, was auch alle Bundesländer umgesetzt haben. Einigkeit herrscht allerdings bei der Festlegung der Rasselisten, wo bestimmte Hunderassen, auch Listenhunde genannt, unterschiedlich gefährlich eingestuft werden. Dann kann zum Beispiel das Tragen eines Maulkorbs oder das Anlegen einer Hundeleine* verpflichtend werden. Teilweise werden auch Zuchtverbote für bestimme Rassen erlassen.
Daneben können auch einzelne Kommunen ihre eigenen Regelungen auf Grundlage der Hundeschutzverordnung festlegen. Bei Verstoß drohen Bußgelder, die empfindlich hoch sein können. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, dass du dich über die jeweiligen Bestimmungen der Länder und Kommunen erkundigst. Hinweise erteilt zum Beispiel das zuständige Ordnungsamt.
EU-weit gilt die EU-Heimtier-Richtlinie, wo zum Beispiel bestimmte Impfungen festgelegt werden, die bei Einreise in ein anderes EU-Land notwendig sind. Verpflichtend beim Verreisen mit Hund, Katze oder Frettchen ist das Mitführen des EU-Heimtierausweises. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) findest du weitere nützliche Informationen zur Reiseplanung mit Tieren.
Was bedeuten die neuen "Gassi-Regeln"?
Die Änderung der alten Tierschutz-Hundeverordnung aus dem Jahr 2001 hatte im Wesentlichen zwei Gründe. Die alten Regelungen wurden den Haltungsbedürfnissen der Hunde nicht mehr gerecht und spiegelten den aktuellen Wissensstand nicht mehr wider. Hunde benötigen Zuwendung, ein gewisses Maß an Auslauf und Kontakt zu Artgenossen. Vielen Hundebesitzer*innen ist das vollkommen klar. Manche Hunde jedoch werden zu oft und zu lange alleine gelassen und werden zu selten ausgeführt. Dem möchte die neue Hundeschutzverordnung einen Riegel vorschieben.
"Haustiere sind keine Maskottchen" stellte die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) im vergangenen Sommer fest. Die neuen Regelungen in der Tierschutz-Hundeverordnung gehen noch auf Bestreben der vorigen Bundesregierung zurück.
Hunde sollen mehr Auslauf und Aufmerksamkeit erhalten
Die Regeländerungen für Hundehalter*innen sind in Paragraf zwei der Verordnung „Allgemeine Anforderung an das Halten“ geregelt. Jede(r) Hundehalter*in oder Hundebetreuer*in hat dafür Sorge zu tragen, dass Hunde ausreichend Auslauf im Freien erhalten. Dieser Auslauf sollte außerhalb eines Zwingers stattfinden. Außerdem müssen sich alle Hundehalter*innen jeden Tag aktiv mit ihren Hunden beschäftigen. Allerdings werden keine genauen Zeitangaben festgeschrieben.
Regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglichen
Als Hundebesitzer*in musst du dich auch darum kümmern, dass dein Hund regelmäßig mit anderen Hunden in Kontakt kommt. Ausnahmen können jedoch gewährt werden, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen oder wenn dein Hund unverträglich anderen Hunden gegenüber ist. Hierdurch soll zum einen dein Hund, aber seine Artgenossen geschützt werden.
Stachelhalsbänder werden verboten
Bei der Ausbildung, Erziehung oder beim Training von Hunden dürfen Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel nicht mehr verwendet werden. Stachelhalsbänder, auch Korallenhalsbänder oder Krallenhalsbänder genannt, wurden zum Beispiel bei der Ausbildung von Diensthunden, aber auch bei Schutz- und Jagdhunden eingesetzt. Derzeit wird diskutiert, ob für Diensthunde Ausnahmen gelten sollen. Trotz des Verbots werden sie immer noch zum Kauf angeboten.
Wie sollen die neuen Gassi-Regeln kontrolliert werden?
Bisher wurde noch nicht festgelegt, wie die neuen Regelungen für die rund zehn Millionen Hunde in Deutschland bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen. Ähnliches gilt für die möglichen Strafen, die auf die Hundebesitzer zukommen könnten, wenn sie gegen Regeln verstoßen. Das lässt Zweifel aufkommen, ob die Änderungen Wirkung zeigen werden.
Gesetzlich geregelt sind allerdings Vergehen gegen den Tierschutz bzw. Tierquälerei. Im aktuellen Bußgeldkatalog kannst du nachsehen, welche Strafen für welche Vergehen verhängt werden. Demnach wird für das Aussetzen oder die versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes ein Bußgeld in Höhe von 25.000 € fällig.
Was gilt für Hundezüchter?
Die Anforderungen an die Hundezucht werden in mehreren Bereichen verschärft. Dies wird in Paragraf drei der Hundeschutzverordnung geregelt.
- Wenn du gewerbsmäßig oder privat Hunde züchtest, musst du unter anderem für eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sorgen. Zudem müssen Hundewelpen an Umweltreize gewöhnt werden.
- Zukünftig darf eine Betreuungsperson maximal drei Würfe betreuen.
- Sowohl bei der privaten als auch bei der gewerblichen Zucht muss täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen umgegangen werden.
- Erst zum Jahr 2023 wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Dies wird von Tierschutzorganisationen als großer Erfolg gewertet. Kritisiert wird allerdings, dass die Zwingerhaltung weiterhin erlaubt bleibt, da Hunde nicht in Isolation gehalten werden sollten.
- Es gilt ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Das bedeutet, dass Hunde, die aufgrund von Vererbung Schmerzen erleiden, nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Dies gilt auch für Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Zu den Hunden, die Qualzuchten unterliegen, gehören zum Beispiel der Mops oder die Französische Bulldogge, die oftmals an Atemnot leiden. Ein genereller Zuchtstopp wurde allerdings noch nicht vereinbart.
Kommt bald der Hundeführerschein für alle?
In Deutschland ist ein Hundeführerschein mit Ausnahme von Niedersachsen nicht verpflichtend. Das Land Baden-Württemberg erwägt die Einführung eines Hundeführerscheins für alle.
Allerdings wird in manchen Bundesländern ein Sachkundenachweis verlangt. Diesen musst du ablegen, wenn du einen sogenannten Listenhund hältst. Hierzu zählen Hunde, die vom Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Zu den umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichneten Tieren gehört zum Beispiel der Pitbull-Terrier oder der Staffordshire-Bullterrier. Die Gefährlichkeit von Hunderassen wird im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde geregelt. Mit einem Hundeführerschein weist du als Hundebesitzer*in in einer theoretischen und praktischen Prüfung deine Befähigung als Hundehalter*in nach. Aber auch der Grundgehorsam und die Sozialverträglichkeit deines Hundes sind Teil der Prüfung.
Fazit: Das Halten eines Hundes erfordert ein hohes Maß an Verantwortung von Hundehalter*innen. Neben Tierarztbesuchen, die zum Teil mit hohen Kosten verbunden sind, muss ein Hund regelmäßig ausgeführt und verpflegt werden. Zudem braucht ein Hund Zuwendung und muss neben der körperlichen Auslastung auch geistig gefordert werden. Dazu gehört auch unbedingt der Kontakt zu Artgenossen. Wenn du mit dem Gedanken spielst, einen Hund bei dir einziehen zu lassen, solltest du dich vorab über eine artgerechte Hundehaltung informieren.
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