Wenn Hunde im Sommer bei hohen Temperaturen alleine im Auto gelassen werden, kann das schlimme Folgen haben. Ein geschlossenes Auto heizt sich auch bei Temperaturen unter 30 Grad durch intensive Sonneneinstrahlung sehr schnell auf. Die stickige Luft und die Hitze können dazu führen, dass Hunde Kreislaufprobleme bekommen und das im schlimmsten Fall nicht überleben.

Unvorsichtige Hundehalter*innen müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie sich nicht ausreichend um das Wohl ihrer Tiere bemühen. Denn Hundebesitzer*innen verstoßen gegen die Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV). Nach Paragraf acht dieser Verordnung sind Halter*innen nämlich dazu verpflichtet, für die Gesundheit ihrer Haustiere zu sorgen. 

Bei Hitze im Auto: Besitzer haften für Leid von Hunden

Dazu gehört unter anderem, dass Hunde mit ausreichend Wasser und frischer Luft versorgt werden müssen. Außerdem muss für eine angemessene Temperatur gesorgt werden, "wenn ein Hund ohne Aufsicht verbleibt; dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in Fahrzeugen oder Wintergärten sowie sonstigen abgegrenzten Bereichen, in denen die Lufttemperatur schnell ansteigen kann", heißt es in der Verordnung.

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Im Tierschutzgesetz (TierSchG) wird zwischen Straftaten und (Paragraf 17) und Ordnungswidrigkeiten (Paragraf 18) unterschieden. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, ob Besitzer*innen ihre Hunde mit Absicht oder unabsichtlich im Fahrzeug gelassen haben

Wenn Hunde unabsichtlich zu lange im heißen Auto gelassen werden, kann es in manchen Fällen auch auf einer falschen Einschätzung der Gefahr durch die Halter*innen zurückgeführt werden. Ist es aber absichtlich passiert, können Halter*innen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus kann Besitzer*innen nach Paragraf 20 des Tierschutzgesetzes auch für kurze Zeit bis lebenslänglich verboten werden, Haustiere zu halten.

Saftiges Bußgeld oder Freiheitsstrafe: Das sind die Konsequenzen für Tierquälerei

Wird ein Fall als fahrlässiges Verhalten beziehungsweise Ordnungswidrigkeit eingestuft, droht den Halter*innen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Wenn das Tier unverletzt geblieben ist, kann die Strafe entsprechend geringer ausfallen. Das gilt aber nicht, wenn man schon zuvor einmal aus demselben Grund straffällig geworden ist. Dann kann die Strafe härter ausfallen.

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