Beim Online-Shopping soll bald ein neuer Knopf für Kunden auftauchen. "So einfach wie das Bestellen im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick", erklärt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die geplante Neuerung. Der sogenannte Widerrufsbutton soll künftig beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Netz angezeigt werden.
Für viele Kunden kann sich der Widerruf eines Vertrags schwierig gestalten. Zum einen gibt es viele Ausnahmen für den Widerruf und auch die Frist wird je nach Produkt unterschiedlich berechnet. Zum Anderen hängt es vom Verkäufer ab, wie einfach oder kompliziert der Widerruf gemeldet wird: Gibt es dafür einen Bereich im Kundenportal oder auf der Webseite oder muss man eine E-Mail schreiben?
Die EU will mit einer neuen Richtlinie den Widerruf noch nutzerfreundlicher machen. Dazu gehört der Widerruf von Verträgen per Knopfdruck. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis zum 19. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen. Der Gesetzesentwurf wurde inzwischen mit einigen Änderungen im Kabinett beschlossen. Nun muss er jedoch noch durch den Bundestag und Bundesrat.
Neuer Knopf beim Online-Shopping wird Pflicht: Das ändert sich für Kunden
Der Gesetzesentwurf zum Widerruf per Knopfdruck sieht Folgendes vor:
- Wird online ein Vertrag abgeschlossen, muss auf der Benutzeroberfläche ein elektronischer Widerrufsbutton platziert werden.
- Der Widerruf muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Das heißt: Die Schaltfläche muss klar erkenntlich und hervorgehoben sein.
- Während der Widerrufsfrist muss der Knopf auf der Benutzeroberfläche ständig verfügbar sein.
- Der Button muss gut lesbar und eindeutig beschriftet sein, etwa mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden Formulierung.
Strengere Vorgabe für Finanzprodukte - was bringt das den Verbrauchern?
"Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten", so Hubig zum Gesetzesentwurf. Speziell für Finanzdienstleistungen sollen die Regeln zudem verschärft werden. Ab Oktober 2025 gibt es übrigens eine große Änderung für Überweisungen.
Hier sind die neuen Vorschriften für Finanzdienstleistungen im Überblick:
- Verbraucher müssen angemessen über Finanzprodukte und ihre Folgen aufgeklärt werden.
- Verbraucher können eine persönliche Kontaktaufnahme vom Anbieter verlangen.
- Das Widerrufsrecht wird auf 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss des Vertrags verkürzt, für Lebensversicherungen gilt eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen (Bisher gilt für Finanzdienstleistungen ein "ewiges Widerrufsrecht".)
- Zusatz: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird geändert. Verbraucher sollen dadurch vor "manipulativen Designs" geschützt werden.
Bislang konnten Verträge über Finanzdienstleistungen unbeschränkt widerrufen werden, falls ein Anbieter seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hatte. Dafür reichten laut Ministerium schon nebensächliche Verstöße.
Die Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb soll den Online-Abschluss von Verträgen über Finanzprodukte nutzerfreundlicher machen. So soll es künftig unzulässig sein, eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, die für das Unternehmen vorteilhaft ist, optisch gegenüber anderen Auswahlmöglichkeiten hervorzuheben. Das soll laut Ministerium insbesondere für sogenannte Zustimmungs-Buttons gelten. Zudem soll es nicht mehr erlaubt sein, eine für Verbraucher günstige Entscheidung zu erschweren, etwa durch lange Klickpfade.