Immer wieder geraden Menschen in Visier von Betrügern. Beliebte Methode der Kriminellen ist dabei das Versenden sogenannter Phishing-Mails, in denen Kunden und Kundinnen unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu gebracht werden, persönliche Daten und Passwörter herauszugeben.
Gerne zielen Kriminelle dabei auf Bankkunden. Ziel ist es dabei unter anderem an die Login-Informationen des Online-Bankings der Kunden zu gelangen. Vor zwei aktuellen Betrugsmaschen warnt die Verbraucherzentrale.
Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken im Visier von Betrügern
Am 7. März 2025 wurden Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt. In einer vermeintlich offiziellen E-Mail werden sie aufgefordert, ein "Anti-Phishing-Programm" zu aktualisieren. Die Nachricht trägt den Betreff: "Wichtig, Aktion erforderlich! (Ref-ID: )".
Besonders dreist ist die Behauptung, dass der Log-in ins Online-Banking und die Durchführung der Updates das Konto schützen und vor betrügerischen Aktivitäten bewahren würde. Die Betrüger spielen dabei mit der Angst vor Betrügern.
Diese E-Mail ist jedoch ein typisches Beispiel für Phishing. Anzeichen dafür sind eine unpersönliche Anrede wie "Sehr geehrte Damen und Herren", eine unseriöse Absenderadresse und ein verdächtiger Link in der Nachricht.
Auch Postbank-Kunden sollen abgezockt werden
In einem anderen Fall vom 6. März 2025 erhielten Kunden der Postbank eine betrügerische E-Mail mit dem Betreff "Ihr Konto wurde vorubergehend gesperrt". In der Nachricht werden die Empfänger aufgefordert, ihre "2FA-Daten" (Zweistufige Authentifizierung) zu bestätigen, um eine angebliche Kontosperrung aufzuheben.
Besonders auffällig ist die Frist von 14 Tagen, innerhalb derer eine Antwort per E-Mail erwartet wird. Nach Ablauf dieser Frist soll die Bestätigung nur noch per Post möglich sein, verbunden mit einer Bearbeitungsgebühr von 79,95 Euro. Diese E-Mail weist typische Phishing-Merkmale auf: eine unpersönliche Anrede wie "Sehr geehrter geschätzter Kunde", eine unseriöse Absenderadresse, ein verdächtiger Link, sowie die Dringlichkeit und die Androhung einer Gebühr bei Verzögerung. Zudem enthält der Betreff einen Rechtschreibfehler ("vorubergehend").
In beiden Fällen gilt: Er wird dringend empfohlen, solche E-Mails zu ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben. Kunden der Postbank sollten in ihrer Banking-App oder auf der offiziellen Webseite überprüfen, ob dort ähnliche Aufforderungen zu finden sind.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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