- Was ist Cybermobbing?
- Was kann man tun?
- Wie ist die rechtliche Lage?
Das Internet birgt eine Menge von Gefahren. So kann es beispielsweise sein, dass du im Internet gemobbt wirst. Was genau hinter dem sogenannten Cybermobbing steckt und was du als Betroffene*r tun kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
Cybermobbing: Wichtige Basis-Informationen
Wie unter anderem das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt, handelt es sich bei Mobbing um eine spezifische Form der Gewalt. Die Absicht der angreifenden Personen ist es, andere zu schädigen. Meist besteht zwischen Schädigenden und Geschädigten ein Machtungleichgewicht, sodass sich betroffene Personen nicht oder kaum zur Wehr setzen. Mobbing kann sowohl verbal als auch physisch stattfinden. Andererseits kann es durch soziale Ausgrenzung oder das Verbreiten von Gerüchten erfolgen; diese Art wird auch relationales Mobbing genannt.
Verbales und relationales Mobbing können auch online stattfinden. Bei dieser speziellen Form spricht man von Cybermobbing. Das Online-Mobbing stellt eine große Gefahr bei der Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen dar. Häufig sind die Hemmungen, jemanden online zu mobben, aufgrund der Anonymität geringer. Für Erziehungsberechtigte ist es sehr wichtig, Kinder und Jugendliche ausreichend aufzuklären. Nicht immer meinen die Täter es böse; denn oftmals liegt das Mobbing auch darin begründet, dass die Grenze zwischen Spaß und Ernst im Internet nicht ausreichend erkannt wird. Andere hingegen werden motiviert durch den Wunsch nach Machtausübung und wollen bewusst Gruppenzugehörigkeit demonstrieren. Final kann nicht pauschalisiert werden, aus welchen Gründen gemobbt wird. Die UNICEF führt folgendes Verhalten als Beispiele für Cybermobbing auf:
- Lügen über jemanden auf den sozialen Medien verbreiten.
- Peinliche Fotos oder Videos von jemandem posten.
- Über Messenger-Plattformen verletzliche, missbräuchliche oder bedrohliche Nachrichten, Fotos oder Videos senden.
- Sich als jemand anders ausgeben und über den Fake-Account Nachrichten, Fotos oder Videos versenden.
Studien und Umfragen zum Cybermobbing
Laut einer Umfrage von Comparitech aus dem Jahr 2019 gaben 56,4 Prozent der Eltern mit Kindern im Alter von 11 bis 13 Jahren an, dass ihre Kinder gemobbt wurden. Bei den Eltern mit Kindern im Alter von 14 bis 18 Jahren waren es ganze 59,9 Prozent. In der Umfrage wurden insgesamt 1.000 Eltern befragt.
Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse und des Bündnisses gegen Cybermobbing, sind bereits mehr als 1,8 Millionen der Schülerinnen und Schüler Opfer von Cybermobbing geworden. Dies entspricht rund 16,7 Prozent aller Schüler. Die Studie ist bereits in den Jahren 2013 und 2017 durchgeführt worden, sodass sich zeigt: Cybermobbing ist ein dauerhaftes und ernsthaftes Problem. Insgesamt ist es jedoch schwer, konkrete Zahlen zu erfassen; denn verständlicherweise gibt es nicht jeder zu, im Internet gemobbt zu werden.
Das besonders Gefährliche an Cybermobbing: Es kann rund um die Uhr stattfinden. So ist man auch zu Hause oder in intimer Privatsphäre nicht vor Angriffen über das Internet geschützt. Zudem ermöglicht das Internet eine schnelle Verbreitung von Inhalten an ein unübersichtlich großes Publikum.
Das kannst du als Betroffene*r tun
Bist du von Cyberbullying betroffen, solltest du nicht zögern, dir Hilfe zu suchen. Die Folgen von Mobbing können für Betroffene gravierend sein und von Leistungseinbrüchen über Gewaltphantasien, Rückzug, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken gehen. Am besten wendest du dich zunächst an eine Person, der du vertraust. Dies können beispielsweise deine Eltern, Freunde, Verwandte oder eine andere Vertrauensperson sein.
Bist du noch in der Schule, könntest du dich beispielsweise der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen anvertrauen. Andernfalls kannst du dich auch an jede andere erwachsene Person, wie deine Lieblingslehrkraft, die Schulleitung oder an die pädagogischen Fachkräfte der Schulsozialarbeit wenden. Fühlst du dich nicht wohl dabei, mit jemandem persönlich darüber zu sprechen, kannst du dich online über Möglichkeiten informieren. So gibt es beispielsweise professionelle Beratungsangebote, die du auch online wahrnehmen kannst. Einige Hilfsangebote bei Mobbing und Cybermobbing gibt es hier:
- Die Webseite von Cybermobbing Hilfe: Im Normalfall wird dir hier innerhalb von 24 Stunden geantwortet und weitergeholfen.
- Beim Bündnis gegen Cybermobbing findest du weitere Informationen und eine Liste mit verschiedenen Anlaufstellen.
- Cybermobbing Hilfe e. V. bietet eine Online-Beratung und weitere Informationen.
- Eine Online-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche bietet dir die Plattform Juuuport.
- Eltern sowie Kinder und Jugendliche können immer unter der Nummer gegen Kummer Hilfe bekommen.
Weitere Dinge kannst du tun und das sagt das Gesetz
Folgende Dinge kannst du entweder alleine oder mit Unterstützung tun:
- Den Täter oder die Täterin blockieren. Bekommst du immer wieder Kommentare oder Nachrichten von jemandem, besteht für dich immer die Option, diese Person zu blockieren.
- Kontaktiere die Plattformbetreiber, wenn du bemerkst, dass jemand ein Fake-Profil unter deinem Namen oder mit deinem Foto eingerichtet hat. Dieser kann das Profil anschließend löschen.
- Antworte nicht auf Hasskommentare, Beleidigungen oder Gerüchte; denn genau das wollen die Täter*innen.
- Scheue dich nicht davor, das Mobbing öffentlich zu machen. Es ist wichtig, sich an eine Autoritätsperson zu wenden oder sich anderweitig Hilfe zu suchen.
- Oftmals kann es helfen, den Täter oder die Täterin direkt anzusprechen beziehungsweise anzuschreiben. Diese rechnen in der Regel nicht, dass du klar und deutlich sagst, dass du das nicht möchtest.
Ein spezielles (Cyber-)Mobbing-Gesetz existiert in Deutschland nicht. Dies heißt jedoch nicht, dass du nicht gegen einzelne, strafrechtlich relevante Tatbestände vorgehen kannst. So ist es gesetzlich nach § 185 StGB verboten, eine andere Person zu beleidigen oder zu beschimpfen. Nach §§ 186 und 187 des Strafgesetzbuches ist es verboten, Gerüchte zu verbreiten sowie Beleidigungen über jemanden auszusprechen, die dazu dienen, dem Ansehen einer Person zu schaden. Wer einer anderen Person Gewalt oder einen anderen Schaden androht, wenn diese*r einer Forderung etwas zu tun nicht nachkommt, macht sich nach § 240 StGB strafbar. Die Bedrohung einer Person an sich ist nach § 241 strafbar.
Hält sich jemand nicht an das Gesetz und bringt auch ein persönliches oder schriftliches Gespräch nichts, muss unter Umständen auch der rechtliche Schritt gegangen werden. Werden rechtliche Maßnahmen eingeleitet, kann dies die Situation für Betroffene noch einmal schlimmer machen; deshalb sollte diese Konsequenz erst in Betracht gezogen werden, wenn die Angelegenheit nicht anders geregelt werden kann. Wichtig ist jedoch immer, dass du Screenshots machst, wenn dich jemand im Internet mobbt. So kannst du die Cybermobbing-Angriffe immer nachweisen und du läufst nicht Gefahr, dass dir jemand nicht glaubt.