• Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Sky
  • Das steckt dahinter
  • Diese Dinge sollen sich ändern
  • Was haben die Kunden davon?

Vielleicht hast du es schon mitbekommen: Gegen den bekannten Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland liegt eine Klage vor. Diese wurde von der Verbraucherzentrale NRW eingereicht. Genauer gesagt, handelt es sich dabei um eine sogenannte Unterlassungsklage. Was genau dahinter steckt und was sich in Zukunft ändern könnte, erläutern wir im nachfolgenden Artikel.

Klage gegen Sky: Die Hintergründe

Hauptgrund für die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Sky ist, wie oben bereits erwähnt, die Kündigungsoption bzw. der Kündigungsbutton des Pay-TV-Anbieters. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sei besagter Button auf der Sky-Website rechtswidrig platziert und würde die Kündigung seitens der Nutzer somit erschweren. Die Unterlassungsklage erfolgte demnach aufgrund "unzureichender Gestaltung des Kündigungsbuttons", so lautet der konkrete Vorwurf.

Aber wo genau liegt der Fehler aufseiten von Sky? Unternehmen, Streaming-Anbieter etc. sind seit Juli 2022 dazu verpflichtet, auf ihren eigenen Websites einen Kündigungsbutton zu integrieren, der leicht ersichtlich bzw. für Kunden einfach und ohne Probleme zu finden ist. Diese Regelung gilt zumindest dann, wenn man auf einer Webseite einen Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen hat.

Die entsprechenden Vorgaben wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 312k Abs. 2) festgehalten. Gegen diesen Paragrafen hat Sky jedoch laut Gerichtsurteil verstoßen. Dieser besagt nämlich, dass die Kündigungsschaltfläche "gut lesbar und mit nichts anderem als mit den Wörtern Verträge hier kündigen oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss." Außerdem muss sie den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite weiterleiten.

Kündigungsbutton nicht rechtskonform: Das könnte sich ändern

Auf der Webseite von Sky soll die Option zur Kündigung nicht rechtskonform platziert und gestaltet worden sein. So wies das zuständige Gericht u. a. darauf hin, dass die Gestaltung des Buttons zu umständlich sei, die farbliche Gestaltung nicht konform und der Weg zur Kündigung nicht rechtmäßig. Weil Sky im Vorfeld nicht auf ein Abmahnschreiben reagierte, leitete die Verbraucherzentrale NRW rechtliche Schritte ein.

Tatsächlich ist es so, dass der Kündigungsbutton auf der Sky-Homepage nicht auf den ersten Blick zu finden ist. In der oberen Menüleiste z. B. suchen Kunden vergeblich nach einem Kündigungshinweis. Selbst eine Seiten- bzw. Wörtersuche nach Kündigung führt zu keinem Ergebnis. Um den Button zu finden, ist es notwendig, auf der Webseite ganz nach unten zu scrollen und auf den Punkt Weitere Links einblenden zu klicken. In einem Drop-Down-Menü erscheinen dann weitere Möglichkeiten. 

Dort ist dann - ebenfalls ganz unten - die Option Kündigen zu finden. Bei einem Klick darauf öffnet sich ein neues Fenster. Auf der nun angezeigten Seite können Nutzer die Kündigungsart auswählen. Erst danach wird eine entsprechende Formularseite angezeigt und als letzter Schritt schließlich (ganz unten) der blaue Button mit der Kennzeichnung Kündigung abschicken.

Wie geht es weiter?

Inzwischen hat das Landgericht München I, welches für den Fall verantwortlich ist, der Verbraucherzentrale NRW recht gegeben. Das Gericht bestätigte den Vorwurf, dass der Button für die Sky-Kündigung sich nicht hinter einem Link "verstecken" darf. Dementsprechend sei die Kündigungsoption nicht unmittelbar und leicht ersichtlich platziert worden. Nach Ansicht des Landgerichts München I müsste Sky den Kündigungsbutton einfacher und transparenter gestalten. 

Mit der bisherigen Gestaltung habe Sky Deutschland "den Kunden eine Kündigung rechtswidrig erschwert", kommentierte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Urteil. Letzeres ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Pay-TV-Anbieter hat nämlich Berufung eingelegt. Die Verantworlichen sind demnach fest entschlossen, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. Diese wiederum kann dennoch als Erfolg für die Verbraucherzentrale verbucht werden.

"Es freut uns, dass das Gericht ebenfalls unserer Auffassung ist und mit seiner Entscheidung Verbrauchern den Rücken stärkt", so Schuldzinski. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist Sky per Gesetz dazu verpflichtet, den Kündigungsbutton den oben genannten Punkten entsprechend anzupassen. Wer sein Sky-Abo beenden möchte, müsste dann nicht mehr verzweifelt nach einem Kündigungsbutton auf der Webseite des Pay-TV-Anbieters suchen. Wenn Sky im Falle eines rechtskräftigen Urteils weiterhin darauf verzichten sollte, den Kündigungsbutton leicht zugänglich zu platzieren, hätten Kunden gesetzlich das Recht dazu, ihr laufendes Abo jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Für Nutzer wäre ein Inkrafttreten des Urteils grundsätzlich definitiv von Vorteil. Stand jetzt bleibt aber noch abzuwarten, wie der Gerichtsstreit letzten Endes ausgehen wird.