Ein unbekannter Anruf erreicht das Telefon. Aus Sorge vor einem möglichen Betrug vermeidet man es, den eigenen Namen zu nennen. Stattdessen antwortet man mit einem einfachen "Ja?".

Diese Vorsichtsmaßnahme scheint clever, ist jedoch ein Trugschluss. Verbraucherschützer warnen davor, am Telefon "Ja" zu sagen, da dies zu unerwarteten Kosten führen kann.

Am Telefon niemals "Ja" sagen: So solltest du stattdessen kommunizieren 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt eindringlich davor, bei einem unbekannten Anrufer am Telefon "Ja" zu sagen. Denn: Der Anruf könnte aufgezeichnet und deine Worte aus dem Zusammenhang gerissen werden. Schon könnte dich dein "Ja" unter Umständen teuer zu stehen kommen. Betrüger können das Gespräch so zusammenschneiden, dass du mit deinem "Ja" scheinbar einem Vertrag oder einem Kauf zugestimmt hast.

Wenige Tage später landet eine Rechnung in deinem Briefkasten. Nun könntest du sagen, du ignorierst diese Rechnung einfach. Allerdings lassen Telefon-Betrüger nicht so schnell locker. Wenn du die Zahlung verweigerst, nutzen sie den falschen Telefonmitschnitt, um Druck auszuüben und dich einzuschüchtern. Sie drohen dir mit einem negativen Schufa-Eintrag oder dem Inkassobüro. Telefon-Betrüger versuchen, dir mit Fragen wie "Können Sie mich hören?" oder "Sind Sie noch dran?" auf ganz subtile Art und Weise ein "Ja" zu entlocken.

Vermeide es daher unbedingt, auf irgendeine Frage mit "Ja" zu antworten - erscheint sie auch noch so harmlos. Nutze stattdessen ganze Sätze. Auf die Frage "Können Sie mich hören?" kannst du beispielsweise "Ich höre Sie" entgegnen. Die Frage "Sind Sie noch dran?" kannst du mit "Ich bin noch dran" beantworten. Kommt dir der Anrufer suspekt vor, hast du natürlich auch jederzeit die Möglichkeit aufzulegen. Nimm den Hörer nicht mehr ab, falls es der Anrufer im Anschluss erneut versuchen sollte. Solltest du zuvor jedoch bereits auf eine Frage mit "Ja" geantwortet haben, könnte dir dennoch Post ins Haus flattern.

Die "Kölner Masche": Wirtschaftsverband sieht zunehmende Bedrohung aus bestimmter US-Stadt

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. verzeichnet nach eigenen Angaben vermehrt Hinweise darauf, dass das Geschäftsmodell der sogenannten "Kölner Masche" nun aus den USA operiert wird. Das Geschäftsmodell beinhalte "kalte" Anrufe, bei denen den Betroffenen eine Bestätigung bereits veröffentlichter Daten entlockt wird.  Das "Ja" des kontaktierten Opfers werde so verzerrt, dass es als Bestätigung eines neuen Anzeigenvertrags erscheint.

"Im Zweifel wird das Gespräch aufgezeichnet und so zusammengeschnitten, dass die Bestätigung an der richtigen Stelle erscheint", schreibt der Verband in einer Warnung vom Herbst 2024. Bei einer anderen Variante werde das Gespräch in zwei Anrufe aufgeteilt. Zeitlicher Druck und sprachliche Barrieren beim Angerufenen steigern demnach die "Erfolgsquote" des Anrufers zusätzlich. In der Vergangenheit seien bei der Staatsanwaltschaft Köln deshalb mehrere Betrugsdezernate eingerichtet worden, die sich ausschließlich mit der Verfolgung dieses Geschäftsmodells befassten.

Der Begriff "Kölner Masche" leite sich davon ab, dass die Betreiberfirmen meist zwischen Koblenz und Köln angesiedelt waren, was die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Köln rechtfertigte. Um strafrechtlicher Verfolgung zu entgehen, hätten allerdings viele Betreiberfirmen inzwischen ihren Sitz und das beauftragte Callcenter ins Ausland verlagert, heißt es. Beobachtungen des Schutzverbands zufolge hat sich in den letzten Jahren ein Schwerpunkt in der Türkei gebildet. Inzwischen scheine jedoch ein neuer Standort gefunden worden zu sein: die Stadt Wilmington in Delaware, USA. Hier säßen jetzt gleich mehrere Betrügerfirmen, heißt es. 

Was du tun kannst, wenn du auf Telefon-Betrüger hereingefallen bist

Ganz wichtig: Lass dich nicht einschüchtern und zahle auf gar keinen Fall die in der Rechnung aufgeführte Summe. Gehe stattdessen in die Offensive. Schreibe sofort einen Brief an den Absender der Rechnung, in dem du klarstellst, dass ein solcher Vertrag nie geschlossen wurde und du dem Abschluss widersprichst. "Wer ein Tablet kauft, einen Mobilfunkvertrag abschließt oder ein Hotelzimmer bucht, muss grundsätzlich keine Schriftstücke unterzeichnen, damit die Verträge wirksam sind. Häufig genügt ein Anruf, eine SMS oder ein ausgefülltes Onlineformular", so die Verbraucherzentrale.

Viele Verbraucher "glauben jedoch, so abgeschlossene Verträge seien nicht wirksam, weil sie nichts unterschrieben haben", heißt es. Aber: "Das ist ein Irrtum." Sollten die Betrüger nicht locker lassen und versuchen, mit dem manipulierten Telefonmitschnitt Druck auszuüben, mache den Betrügern klar, dass du deine Rechte kennst und nicht auf ihre Masche hereinfallen wirst. Weise darauf hin, dass du einem Telefonmitschnitt nicht zugestimmt hattest und dieser daher nicht verwertbar ist. Denn: Ohne die Zustimmung des Angerufenen darf kein Mitschnitt erfolgen.

Sobald die Telefon-Betrüger merken, dass du deine Rechte kennst, dich nicht unter Druck setzen lässt und auf keinen Fall zahlen wirst, hörst du möglicherweise nichts mehr von ihnen. Falls sie weiterhin Druck ausüben und etwa mit dem Inkassobüro drohen sollten, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale berät Betroffene und stellt ihnen zudem Musterbriefe zur Verfügung, die bei der Abwehr unberechtigter Forderungen helfen können. Alternativ kannst du einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auch eine Strafanzeige bei der Polizei ist möglich.