Die Bundesnetzagentur will den Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland fördern. Nach einem Treffen mit ihrem mit Politikern besetzten Beirat legte die Regulierungsbehörde schärfere Vorschriften für den Netzausbau fest.  Zudem verzichtet sie auf die an sich sehr lukrative Auktion von Frequenzen.

Deutschlands Mobilfunknetze waren lange Zeit ein Ärgernis. Bei der ersten Frequenzauktion im Jahr 2000 mussten die Telekommunikationsunternehmen insgesamt rund 50 Milliarden Euro zahlen - rückblickend war das viel zu viel, danach fehlte den Unternehmen Geld für Investitionen. Entsprechend langsam schritt der Ausbau voran, mancherorts waren die Verbindungen schlecht. Die Netzagentur legte Ausbauvorschriften fest, die mehr schlecht als recht eingehalten wurden.

Ausbau der Handynetze: Was die Bundesnetzagentur vorschlägt

Ab 2020 änderte sich die Lage allmählich, auch das Sorgenkind O2 investierte mehr Geld und verbesserte sein Netz. Inzwischen erreicht der Branchenführer Deutsche Telekom 99,6 Prozent der Haushalte mit dem Funkstandard 4G und mehr als 98 Prozent der Haushalte mit 5G. Bezogen auf Deutschlands Fläche erreichte die Telekom im Januar 92 Prozent mit 4G und 84,4 Prozent mit 5G. Die Abdeckung der Konkurrenten O2 und Vodafone ist niedriger. Laut dem Vergleichsportal Verivox rangiert Deutschland beim Mobilfunk im europäischen Mittelfeld. Trotzdem sind die Handytarife hierzulande laut Verivox "deutlich teurer" als im EU-Durchschnitt.

Nun werden die Auflagen verschärft. Nachdem sich vorherige Ausbaupflichten auf Haushalte bezogen haben, geht es in einer neuen Vorschrift um die Fläche. Das hilft den Verbrauchern mehr, schließlich telefonieren sie nicht immer in der Nähe von Gebäuden. 2030 muss eine Download-Geschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde auf 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands möglich sein. Derzeit sind es gut 2 Prozent der Landesfläche, auf der nicht alle drei Netzbetreiber 50 Megabit ermöglichen. Die letzten Prozente beim Ausbau sind immer die schwierigsten. Gewinner dürften etwa Wanderer und Mountainbiker sein - auch mitten im Nirgendwo soll es bald relativ guten Mobilfunk geben.

Besser wird es auch für Menschen, die auf dem Land leben: Zusätzlich zu der 50 Megabit-Vorgabe möchte die Netzagentur vorschreiben, dass 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten 100 Megabit pro Sekunde im Download erhalten - und zwar schon 2029. In solchen dünn besiedelten Gebieten lebt knapp ein Fünftel der Bevölkerung.

Verzicht auf Milliardeneinnahmen

Wer unterwegs ist, sollte auf Bundesstraßen schon jetzt relativ gutes Netz haben. Ende dieses Jahrzehnts müssen Mindestvorgaben auch auf Landstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen eingehalten werden - und zwar überall. Wer also im Jahr 2030 mit dem Auto durch Deutschland fährt, sollte auf allen Straßen immer eine einigermaßen gute Verbindung haben - so die Theorie.

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Hilfreich sind auch strengere Auflagen für Bundesstraßen: Auf denen muss zwar schon seit Anfang 2025 überall Mobilfunknetz verfügbar sein, allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf die Branche insgesamt. Das bedeutet: Wenn Anbieter A auf einem Kilometer Netz bietet und auf dem nächsten Kilometer nicht, dafür dort aber Anbieter B funkt, so gilt die Vorschrift als erfüllt - obwohl ein Verbraucher zwischendurch keine Verbindung hat, da er meistens nur ein Handy bei sich trägt. Künftig muss jeder etablierte Netzbetreiber durchgängig Netz bieten, also die Telekom, O2 und Vodafone.

In einem Punkt dürfen sich die alteingesessenen Netzbetreiber über Entlastung freuen. Der Bund verzichtet auf die üblichen Milliardeneinnahmen - anstatt eine Auktion durchzuführen, werden Nutzungsrechte für Frequenzen um fünf Jahre verlängert. Das hat es bisher nur 2006 gegeben, normalerweise macht der Staat bei Auktion kräftig Kasse. 2019 waren es 6,5 Milliarden Euro gewesen, zu deren Zahlung sich die Netzbetreiber für zwanzigjährige Nutzungsrechte verpflichtet haben. Nun dürften es im Verlängerungszeitraum nur etwa 600 Millionen Euro an Gebühren sein.

Reaktionen auf die Ausbau-Vorschriften

Für den Neueinsteiger 1&1, der 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert hat und sich am Auktionstisch weitere Frequenzen sichern wollte, ist diese Verlängerung grundsätzlich eine schlechte Nachricht - die Firma aus Montabaur bleibt außen vor. Mit speziellen Regeln soll aber sichergestellt werden, den daraus entstehenden Nachteil zu minimieren.

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Für hitzige Diskussionen sorgte die Frage, wie mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Mobilfunknetz verfahren wird. Freenet und andere kleine Wettbewerber wollen, dass die Netzbetreiber sie auf ihr Netz lassen müssen. Telekom & Co. sind dagegen - sie wollen frei entscheiden, ob sie Untermieter auf ihr Netz nehmen oder nicht. Die Bundesnetzagentur geht einen Mittelweg: Es gibt zwar keine Verpflichtung, aber einfach die kalte Schulter zeigen dürfen die Netzbetreiber den kleinen Konkurrenten auch nicht. Sie müssen über eine Mitnutzung des Netzes verhandeln. Dafür hat die Behörde "Leitplanken für effektive Verhandlungen" erstellt.

"Das ist die weitreichendste Entscheidung zur digitalen Infrastruktur in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren", sagt der Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl (SPD). "Mobilfunk fast überall und an allen Verkehrswegen: Damit kommen die Handynetze endlich im Digitalzeitalter an." 50 Megabit pro Sekunde im Download sei für die allermeisten mobilen Anwendungen ausreichend. "Wenn viele Handynutzer in einer Funkzelle sind, geht die Downloadrate zwar rapide runter - aber es geht ja um Gegenden, wo sich üblicherweise wenig Menschen aufhalten, daher reicht das völlig." O2-Chef Markus Haas wertet die Frequenzverlängerung als "Gamechanger für Deutschland". "Damit ist die Grundlage für die beste digitale Versorgung für Menschen und Wirtschaft hierzulande gelegt."

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