Die Plattform "Fanblast" versprach Nutzern echte Chats mit Schauspielern, Influencern und Erotikmodels. Gegen Bezahlung erhielten sie die vermeintlich persönliche Nummer des gewünschten Stars und konnten mit ihnen per WhatsApp schreiben. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, verbargen sich dahinter jedoch völlig fremde Personen.
"Die Antworten stammten von Agenturen, die den Schreibstil und Tonfall der Promis möglichst gut imitieren sollten", so die Verbraucherzentrale. Für die Nutzer sei es jedoch nicht zu erkennen gewesen, dass sie mit Dritten schrieben. Der Eindruck einer echten Unterhaltung wurde sogar noch verstärkt, indem die Prominenten auf der Plattform als "online" angezeigt wurden.
Falsche Promi-Chats beworben: Gerichte schreiten ein
Das Landgericht Hamburg und später das Oberlandesgericht Hamburg haben nun entschieden: Das ist klare Irreführung. Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde des Konkurrenten "Bestfans" wegen unlauterer Werbung. Die Richter teilten diese Einschätzung. Die Kunden zahlten für ein echtes Gespräch mit dem beworbenen Star - das Versprechen konnte Fanblast nicht erfüllen.
Laut den Gerichten darf Fanblast künftig nicht mehr den Anschein erwecken, dass eine direkte Kommunikation mit den Prominenten möglich sei. Doch es wurden noch weitere Verstöße der Plattform aufgedeckt. So teilten viele Nutzer private und intime Details wie sexuelle Orientierung und Vorlieben. Dabei wurden sie nicht informiert und hatten auch keine Einwilligung gegeben, dass diese Inhalte bei externen Dienstleistern landen werden. Fanblast hat damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Weitere Verstöße von Fanblast sind laut Gericht:
- Verstoß gegen den Jugendschutz: Zugang zu erotischen Inhalten war ohne verlässliche Alterskontrolle möglich.
- Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz: Vorgeschriebene Angaben wie Impressum und Kontaktstelle fehlten auf der Plattform.
- Unverständliche AGBs: Sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise waren lediglich auf Englisch verfügbar, was für ein deutsches Angebot nicht zulässig ist.
Was bedeutet das Urteil gegen Fanblast für Nutzer?
Fanblast muss seine "Promi"-Chats und sämtliche irreführende Praktiken einstellen. Bei erneuten Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft. Auch für andere Anbieter ist die Gerichtsentscheidung ein wichtiges Signal: Exklusivität und vermeintliche Nähe zu Stars darf nicht mit Tricks und Täuschung verkauft werden.
Wer Fanblast genutzt hat, hat möglicherweise sensible Informationen ungewollt mit Fremden geteilt. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, zu prüfen, ob datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen. Das geht auch über eine der Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.
Um sich vor solchen Promi-Betrugsmaschen zu schützen, gibt die Verbraucherzentrale wichtige Tipps:
- Sei misstrauisch: Prominente schreiben selten privat und über kostenpflichtige Dienste. Wenn der persönliche Austausch Geld kostet, ist immer Vorsicht geboten.
- Prüfe Pflichtangaben: Für alle Online-Dienste sind ein vollständiges Impressum und verständliche Datenschutzhinweise gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt eine der Angaben, sollte man besser die Finger davon lassen.
- Schütze deine sensiblen Daten: Gebe keine intimen Details oder Fotos preis, wenn nicht klar ist, wer die Nachricht tatsächlich liest.
- Sei kritisch gegenüber Werbung: Angebote, die im Netz mit auffälligen Versprechen beworben werden, solltest du genau prüfen. "Seriosität erkennt man vor allem an Transparenz", so die Experten der Verbraucherzentrale.
- Suche im Zweifel Hilfe: Datenschutzbehörden und die Verbraucherzentralen können dir helfen, betrügerische Angebote zu erkennen und dagegen vorzugehen.