Update vom 10.03.2026: Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage ab 

Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte das Bundeskartellamt dazu bewegen, Apple in Deutschland die App-Tracking-Anfrage auf iPhones zu untersagen. Die von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamts vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht ausreichend, um die von den Kartellbehörden identifizierten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt zu lösen, erklärten die fünf Dachverbände der Branche.

Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es verpflichtet App-Entwickler, Nutzer ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten über Apps und Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen (tracken) dürfen. Beim ersten Start einer App werden die Nutzer gefragt, ob sie zustimmen, dass ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Anbieter zu Werbezwecken erfasst werden. Viele Nutzer lehnen dies ab. Seit der Ankündigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche, insbesondere vom Facebook-Konzern Meta.

Apple betonte in einer Stellungnahme, ATT sei eingeführt worden, um Nutzern die Möglichkeit zu geben, einfach zu kontrollieren, ob Unternehmen ihre Aktivitäten über andere Apps und Webseiten hinweg verfolgen könnten. "Die Tracking-Industrie kämpft kontinuierlich gegen unsere Bemühungen, Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zu geben. Dies ist nur ihr jüngster Versuch, sich uneingeschränkten Zugriff zu persönlichen Daten zu verschaffen", hieß es vom iPhone-Konzern weiter. Man werde das "wichtige Datenschutz-Tool" weiterhin für die Nutzer verteidigen.

Bedenken beim Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 ein Verfahren gegen Apple ein, obwohl das Amt den Datenschutz begrüßt. Die Behörde warf Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen. Eigene Apple-Dienste hingegen - wie der App Store oder Apple News - seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene Daten einfacher nutzen.

Problematisch empfanden die Kartellwächter auch die Gestaltung der Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Außerdem kritisierte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.

Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Schluss, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben.

Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab

Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen abzulehnen und "den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden." Zudem müsse "ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld" verhängt werden, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole.

Ursprungsmeldung vom 23.10.2025: Aus für Anti-Tracking-Funktion

Apple steht möglicherweise vor dem Aus seiner Anti-Tracking-Funktion "App Tracking Transparency" (ATT) in Europa. Seit 2021 können Nutzer damit das Tracking ihrer Aktivitäten durch Apps und Websites unterbinden. Nun prüfen Wettbewerbsbehörden, ob die Funktion gegen europäische Regeln verstößt. Besonders Unternehmen wie Meta, die auf personalisierte Werbung angewiesen sind, kritisieren ATT scharf.

Mit einem Klick kann das Tracking beim ersten Start einer App abgelehnt werden - eine Funktion, von der viele Nutzer Gebrauch machen. Werbeunternehmen beklagen hingegen, dass sie gezielte Werbung erschwert und Einnahmen schmälert. Meta erklärte bereits 2022, dass ATT Milliardenverluste verursacht habe. Die Behörden prüfen, ob Apple mit der Funktion den Wettbewerb behindert. Der Vorwurf: ATT benachteilige andere Anbieter und verschaffe Apple selbst einen Vorteil.

"Nun könnten uns Wettbewerbsuntersuchungen in Deutschland, Italien und anderen europäischen Ländern dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen", teilte Apple mit.

Balanceakt zwischen Datenschutz und Wettbewerb

In Deutschland kam das Bundeskartellamt im Februar zur vorläufigen Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde wies unter anderem darauf hin, dass die Anforderungen nur für andere App-Anbieter gelten, jedoch nicht für Apple.

Apple weist die Vorwürfe zurück. Demnach würden die eigenen Apps des Konzerns keine Daten in Apps anderer Anbieter sammeln. Das Bundeskartellamt bemängelte jedoch, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder verbundenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu nutzen. Wann das Bundeskartellamt seine endgültige Einschätzung bekannt gibt, ist unklar. In Italien wird eine Entscheidung der dortigen Wettbewerbshüter zu diesem Thema im Dezember erwartet.

Apple betont, man habe den Wettbewerbsbehörden verschiedene Lösungen vorgeschlagen, habe deren Bedenken damit aber bisher nicht ausräumen können. Man wolle die Funktion weiterhin europäischen Nutzern anbieten. Den Wettbewerbshütern schweben jedoch komplexe Abfragen vor, die die Funktion aus Sicht von Apple faktisch untergraben würden. "Wir hören nicht auf, die zuständigen Behörden in Deutschland, Italien und Europa aufzufordern, Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen", hieß es in der Stellungnahme des Konzerns.

Mögliche Folgen für Datenschutz

Die US-Datenschutzorganisation Epic (Electronic Privacy Information Center) stärkte Apple unterdessen den Rücken. Kartellwächter müssten anerkennen, dass eine Funktion, mit der Nutzer die Kontrolle über ihre Daten ausüben könnten, nicht als wettbewerbsfeindlich betrachtet werden sollte, hieß es in einem Blogeintrag. Schließlich entscheidet sich die Mehrheit der iPhone-Nutzer gegen eine umfassende Erfassung ihrer Daten.

Die mögliche Abschaltung von ATT hätte weitreichende Folgen für den Datenschutz. Nutzer schätzen die Funktion, weil sie Kontrolle über ihre Daten gibt und Tracking verhindert. Kritiker warnen hingegen, dass ohne ATT Werbeunternehmen wieder verstärkt Nutzerdaten sammeln und auswerten könnten. ami/mit dpa

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